Texcan Capital Inc. DIE spekulative MEGACHANCE
Seite 68 von 129 Neuester Beitrag: 28.07.11 11:07 | ||||
Eröffnet am: | 03.02.11 02:52 | von: ElEspanol | Anzahl Beiträge: | 4.201 |
Neuester Beitrag: | 28.07.11 11:07 | von: Texcancapita. | Leser gesamt: | 186.277 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 264 | |
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Aber in der Not frisst der Teufel ja bekanntlich ....
1000de Klicks allein letzte Woche, aber leider kein Volumen!
Denke viele sind bereits positioniert! Und wenn der Verkäufer unter 2,5 Ct. endlich aufhört, seine Shares zu verschenken, dann wirds hier ziemlich schnell Up gehen! mM nur noch eine Frage der Zeit!
wie du letzte woche schon sagtest....iiiirgendwann geht dem drücker/den drückern die munition aus und spätestens dann werden wir in meinen augen die 2 cent nachhaltig knacken...mal sehen bis wohin es dann gehen kann...
Vielleicht ja morgen .............................
Hierzu folgendes noch:
Seit Kurzem gilt: Firmen, deren Aktien als Erstlisting im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, müssen entweder über einen Wertpapierprospekt verfügen oder Eigenkapital von mindestens einer halben Million Euro nachweisen. Obendrein müssen deren Aktien dann einen Mindestnominalwert von zehn Cent aufweisen.
Frist läuft meines Wissens bis Ende April
Mal sehen ob die Grossen das Ding bald über die sehr sehr wichtige 10 Cent Marke ziehen werden!
Ich schau auch noch einmal nach ,ob ich was genaues finden kann, über das Ende der Frist.
Sofern kein Prospekt erstellt wurde, hat der antragstellende Teilnehmer
1. durch Bestätigung eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers nachzuweisen,
dass das Eigenkapital des Emittenten an einem Stichtag, der nicht mehr als
zwei Monate vor der Antragsstellung liegen darf, mindestens 500.000 €
beträgt und 2. nachzuweisen, dass die einzubeziehenden Aktien oder Aktien
vertretenden Zertifikate einen Mindest(nenn)wert in Höhe von 0,1 € oder
umgerechnet einen entsprechenden Wert in einer anderen Währung
aufweisen.
Der Nachweis ist im Formblatt Emittentendaten zu führen, das
zum 14. Februar 2011 ebenfalls angepasst wird und in seiner dann gültigen
Fassung diesem Rundschreiben beigefügt ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Kündigung der Einbeziehung von bereits in
den Freiverkehr (First Quotation) einbezogenen Aktien oder Aktien vertretenden
Zertifikaten vorgesehen ist, sofern nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes
nachgewiesen wird, dass entweder bei der Einbeziehung oder während der Einbeziehung
ein Prospekt erstellt worden war oder die o.g. Voraussetzungen unter 1.
und 2. vorliegen. Als Stichtag für den Nachweis des Eigenkapitals wird dabei der
31. Dezember 2010 oder ein aktuelleres Datum akzeptiert werden.