TRIA Wandelanleihe?
Was bedeuten 6% und Wandlungskurs 1,30?
Danke!
Konditionen der TRIA-Wandelanleihe stehen fest
(München, 24. September 2003) Vor zwei Wochen kündigte die TRIA IT-solutions AG
die Begebung einer Wandelanleihe an. Nun stehen die Konditionen fest. Sie hat
ein Volumen von insgesamt drei Millionen Euro, einen Kupon in Höhe von sechs
Prozent p.a., einen Wandlungskurs in Höhe von 1,30 Euro sowie eine Laufzeit von
fünf Jahren.
Die Zeichnungsfrist beginnt am Mittwoch, 1. Oktober 2003. Zeichnungsaufträge
nehmen die Gebhard & Schuster Wertpapierhandelsbank AG, die VCH Equity Group AG
sowie die TradeCross AG entgegen.
Das Bezugsgeschäft im Rahmen der Begebung der Wandelschuldverschreibung wird von
der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG durchgeführt.
"Ein Umtausch von Anleihen in Aktien lohnt immer nur dann, wenn der Börsen- über
dem Wandlungskurs liegt. Für diese Gewinnchance sind Wandelbonds normalerweise
nur relativ niedrig verzinst. Mit einem Kupon von sechs Prozent weist die TRIA-
Wandelanleihe eine attraktive Verzinsung auf," sagt Volker Rofalski, Vorstand
der TradeCross AG. "Der Wandlungspreis in Höhe von 1,30 Euro und der derzeitige
Aktienkurs stehen außerdem in einem für den Anleger günstigen Verhältnis. Für
eine hohe Flexibilität der Anleger sorgt zudem eine erstmalige
Wandlungsmöglichkeit bereits nach gut einem Jahr nach Begebung", so Volker
Rofalski weiter.
Diese Mitteilung dient nur zur Information und ist weder ein Angebot zum Verkauf
noch eine Aufforderung zum Kauf der in dieser Mitteilung erwähnten
Wandelanleihen oder anderer Wertpapiere der TRIA IT-solutions AG.
Kontakt: TRIA IT-solutions AG, J.Babik, Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München,
Tel./Fax: 089-929 07-0/ -100, E-Mail: Jeanette.Babik@tria.de
Gruß Pichel
Ausfühlichen Atrikel über Wanlundsanleihen findest Du in Euro am Sonntag nr.34 ,24.8.03
Kannst du nachbestellen.
Muß zugeben, ich habe bisher noch keine Wandelanleihe gezeichnet. werde es bei Tria jedoch tun, weil ich vomn Unternehmen und vom Kursanstieg überzeugt bin.
Bezugsverhältnis soll 1 : 4 sein.
halte es allerdings für unsinnig, Aktien von Tria derzeit zu verkaufen um Wandelanleihen zu zeichnen, wie das offensichtlich manche Kleinanleger machen.
Der Kurs steigt in einem Jahr sicher mehr als 6 %.
Wer allerdings an einen Kurssturz denkt, für den wäre die Wandelanleihe interessant. Der sollte sich dnan allerdings besser ganz aus dem Wert zurückziehen. Meine Meinung.
Und noch ne Frage: Wenn ich die Wandelanleihe kaufe und der Kurs der Aktie ist in 2-3 Jahren nur bei 0,50, kann ich die Anleihe dann zu 1,30 verscheuern oder wie funktioniert das ganze ?
Wenn die Aktie jetzt auf 0,50 runter geht ist die Anleihe natürlich nur noch 50% wert, aber tauschen kannste immer noch zu 1,30. Nur machste das natürlich nicht.
6% ist die jährliche Verzinsung!
Wie das mit dem bezugspreis 1:4 ist, kann ich dir auch nicht genau sagen, das muß dir ein anderer erklären.....
Gruß Pichel
Das einem Aktionär zustehende Recht, bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens mit neuen Aktien bedacht zu werden, und zwar im Verhältnis seines bisherigen Anteils am Grundkapital zur vorgenommenen Erhöhung. Wird z. B. ein Kapital von 10 Millionen auf 12 Millionen DM heraufgesetzt, kann der Altaktionär auf zehn "alte" zwei "neue/junge" Aktien zu einem von der Gesellschaft festgelegten Kurs beziehen; das Bezugsverhältnis beträgt in diesem Falle 10:2. Macht er von dem Angebot dagegen nicht Gebrauch, kann er die ihm zustehenden Bezugsrechte über die Börse veräußern. Der Veräußerungsgewinn ist dann die Entschädigung für den Kursverlust, den er auf seinen Aktienbesitz nach Bezugsrechtsabschlag hinnehmen muß und der dadurch entsteht, daß sich der Kurswert aller bisher ausgegebenen Aktien zusammengenommen aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhung auf eine höhere Anzahl von Aktien verteilt.
Rein rechnerisch ermittelt man das Bezugsrecht nach der Formel:
(Kurs der alten Aktie - Bezugskurs der jungen Aktie) : (Bezugsverhältnis + 1).
Beispiel: Kapitalerhöhung 10:2 zu 100
(Bezugskurs): Kurs der alten Aktie 300 DM (300-100) : (5+1)= 33,33 DM.
Bezugsverhältnis
Gibt die Anzahl der Basisinstrumente an, die mit einem Optionschein erworben werden können (z. B bei US-Dollar- Devisenoptionsscheinen beträgt das Bezugs- bzw. Optionsverhältnis meist 1:100). Das heißt, ein Optionsschein bezieht sich auf 100 US-Dollar. Bei Aktienscheinen orientiert sich das Bezugsverhältnis häufig am Kurs der Aktie.
Vorher: Bezugsrecht
Nachher: Bilanz
http://www.boersenlexikon.de/bezugsve.htm
Optionsscheine brauch ja auch kein Schuldner, dass müssen glaub ich die Banken sein, die eben noch zusätzlich Potential freimachen wollen, oder ?
Bei Wandelanleihen bin ich mir auch nicht so sicher. Klingt vielleicht auch nicht so brutal nach Kapitalerhöhung, so dass der Schuldner vielleicht doch was davon hat...
V.Gr. Jörg s
Ein beliebtes Finanzierungsmittel, erspart den Weg zur Bank.
Sind eine Form der Kapitalerhöhung.
Wandelanleihen sind meist nur für institutionelle Anleger zugänglich, auch an Mitarbeiter werden sie ausgegeben.
Dann gibt es noch die öffentlich zugängliche, an denen die Altaktionäre mit Bezugsrechten, und dem Bezugsverhältnis günstiger an die Anleihe kommen können.
Vorteil für das Unternehmen, bei günstigem Kursverlauf, nach oben, zahlt das Unternehmen in Naturalien, mit Aktien zurück.
Vergleiche Mitarbeiter-Optionen. Auch hier wird dem Mitarbeiter bei günstigem Kursverlauf, die Gewinnbeteiligung in Form der Aktie angeboten.
Vorteil für den Anleger.:
Fällt die Aktie unter das Kursniveau, der Wandelanleihe, bleibt ihm immer noch der Zinsgewinn.
Am Ende der Laufzeit erhält er dann sein eingesetztes Kapital zurück.
Steht die Aktie nach der Wandlungsfrist höher als der Wandlungskurs, kann er in Aktien wandeln für den niedrigen Wandlungskurs und kann zum höheren Kapitalkurs verkaufen.
Risiko für den Anleger:
Die Firma geht vor Laufzeitfälligkeit Konkurs, ist die Anleihe wahrscheinlich nichts mehr wert, wie die Aktie auch.
Entwickelt sich der Kurs innerhalb eines Jahres, bzw. vor Wandlungsrecht überproportional, wäre er mit der Aktie besser bedient.
Ein beliebtes Finanzierungsmittel, erspart den Weg zur Bank.
Sind eine Form der Kapitalerhöhung.
Wandelanleihen sind meist nur für institutionelle Anleger zugänglich, auch an Mitarbeiter werden sie ausgegeben.
Dann gibt es noch die öffentlich zugängliche, an denen die Altaktionäre mit Bezugsrechten, und dem Bezugsverhältnis günstiger an die Anleihe kommen können.
Vorteil für das Unternehmen, bei günstigem Kursverlauf, nach oben, zahlt das Unternehmen in Naturalien, mit Aktien zurück.
Vergleiche Mitarbeiter-Optionen. Auch hier wird dem Mitarbeiter bei günstigem Kursverlauf, die Gewinnbeteiligung in Form der Aktie angeboten.
Vorteil für den Anleger.:
Fällt die Aktie unter das Kursniveau, der Wandelanleihe, bleibt ihm immer noch der Zinsgewinn.
Am Ende der Laufzeit erhält er dann sein eingesetztes Kapital zurück.
Steht die Aktie nach der Wandlungsfrist höher als der Wandlungskurs, kann er in Aktien wandeln für den niedrigen Wandlungskurs und kann zum höheren Kapitalkurs verkaufen.
Risiko für den Anleger:
Die Firma geht vor Laufzeitfälligkeit Konkurs, ist die Anleihe wahrscheinlich nichts mehr wert, wie die Aktie auch.
Entwickelt sich der Kurs innerhalb eines Jahres, bzw. vor Wandlungsrecht überproportional, wäre er mit der Aktie besser bedient.
500 Bezugsrechte von Tria habe
da ich 500 aktien besitze, gehe ich davon aus, dass also
das verhältnis 1:1 ist, oder?
und was für alternativen habe ich jetzt?
a) was passiert, wenn ich gar nichts mache?
b) was ist der preis, für diese 500 bezugsrechte?
c) habe was von kursverlust gelesen. wie muss ich die verkaufen?
ich versteh gerade nur bahnhof.
hilft mir jemand?
-Dirk
(bin gerade halbwegs das Zeug mit Optionen und den Scheinen dazu zu kapieren, Wandelanleihen kommen danach)
Gr.Jörg
ich würde gerne wissen, was mit meinen bezugsrechten passiert,
wenn ich gar nichts mache, ich will aber nicht, dass mir irgendwas durch die lappen geht.
a) eigentlich möchte ich nicht in die wandelanleihe investieren, weil ich gerade kein geld habe
b) habe ich es so verstanden, dass durch die wandelanleihe auch ein kursverfall stattfindet (weil ja eine kapitalerhöhung, oder?)
c) kann ich dann also die bezugsrechte veräußern, und wenn wie geht das bzw. passiert das automatisch, wenn ich gar nichts mache?
ich stehe dem gerade sehr ratlos gegenüber
also hoffe, ich, dass sich einer der arivianer meiner erbarmt.
-Dirk
als aktieninhaber kann ich im verhältnis 1:4,36x (ca.),
d.h. also für je 4,3 aktien 1 wandelanleihe zum wert von 1 Euro beziehen.
meine aktien halte ich weiterhin.
insofern folgende vorteile:
a) 6% p.a. / jährlich
b) sollte aktie über 1,30 euro ansteigen, kann ich die wandelanleihe
in aktien umwandeln zum kk 1,30
c) sollte die aktie nicht ansteigen, bekomme ich am ende der laufzeit
den kompletten betrag, den ich in die wandelanleihen gesteckt habe,
zurück
insofern darf die firma einfach nicht bankrott gehen und es macht trotzdem
geld. klingt also gar nicht so schlecht.
sind zwar bei mir peanuts, aber wadd solls. ich machs mal.
einzig noch zu klären ist der fall: firma wird von anderer firma aufgekauft/übernommen. was passiert dann mit der wandelanleihe???
-Dirk
Wer nicht zeichnet, bei dem verfallen die Bezugsrechte wertlos.
Ist Super. Leider ist seit Ankündigung der Wandelanleihe, der Kurs gesunken.
Hätte Tria vorher besser informiert, zu welchen Konditionen, Akienbesitzer die Wandelanleihe erhalten, nämlich ohne Zuzahlung, hätten bestimmt noch mehr vorher gekauft.
Ich hatte mich voraussehend vorher nochmal reichlich eingedeckt.
Schönen Tag noch.
Sollte es anders sein, lasse ich mich gerne eines besseren belehren!
ansonsten noch eine info:
laut tria (nach telefonischer rückfrage) wird die anleihe nicht an wert verlieren, d.h. selbst wenn der aktienkurs fällt, kann ich mir die anleihe wieder auszahlen lassen, sprich ist nicht vom kurs abhängig.
aber ich kann - sofern ich in aktien umwandeln lasse für jede anleihe zum kurs von 1,30 eine aktie beziehen, egal wie die aktie steht und das schon nach einem jahr laufzeit.
insofern also eine faire anlage.
-Dirk
3.1 Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, die Wandelschuldverschreiben,
soweit sie nicht gewandelt sind, am 15.10.2008 zum Nennbetrag zurückzuzahlen.
da Nennbetrag der wandelanleihe 1 euro ist, ich sie auch zu 1 euro kaufe,
müsste die wandelanleihe doch vollkommen vom aktienkurs losgekoppelt sein.
also, verstehe ich da nun was falsch? meinungen?
-Dirk
Wir haben für die Anleihe nichts bezahlt. Ist mir also egal, ob ich damit die Wände tapeziere. Wenn die Firma in 5 Jahren nicht mehr existiert. Wollen wir aber nicht hoffen.
Habe nicht den Eindurck, daß die Firma unseriös ist.
schließlich muss ich ja - nach ablauf in 2008 - mir davon keine aktien geben lassen, sondern kann auch einfach den geliehenen betrag zurückverlangen, oder?