Steuerfrage
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.12.99 12:04 | ||||
Eröffnet am: | 21.12.99 17:53 | von: alk99 | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 22.12.99 12:04 | von: ID | Leser gesamt: | 2.546 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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Nun meine Frage: Wieviel zieht man mir nun ab. Gibt es einen prozentualen Standartanteil (30 % oder so wurde mir mal erzählt, dann aber dementiert), oder richtet sich der Abzug nach meiner Steuerklasse?
Wird der Abzug prozental geringer, je mehr Gewinn ich gemacht habe? (Wohl kaum, aber man kann ja mal fragen)?
Wenn ich Ordergebühren bei An- und Verkauf absetzen kann, was ist mit den Telefongebühren bei Anrufen an meine Bank, was ist mit Depotgebühren?
Ich schenk dem Staat keinen cent alk
Tip: Solltest Du verheiratet sein und Dein Depot auf Eheleute lauten, so verdoppelt sich die Freigrenze von 999,99 DM.
Da Du die Telefongebühren voraussichtlich nicht nachweisen kannst, würde ich persönlich es mit einem angemessenen Pauschalbetrag versuchen. Desweiteren, so mache ich es jedenfalls, ziehe ich vom Spekulationsgewinn noch Zeichnungsgebühren, Orderkosten, Fachliteratur ab (Diskussionen mit dem Finanzamt sind folglich vorprogrammiert).
Depotgebühren für etragsbringede Wertpapiere zählen zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen (hier sind die Freibeträge bei Ledigen mit 6.100,00 DM aber höher).
Gruß MisterX
abos kann man auch absetzen, z.b. handelsblatt, capital oder börse online.
fahrten zu hauptversammlungen (das fiamt muß ja nicht unbedingt wissen, dass man nicht wirklich dort war)
falls immer noch genug steuereinnahmen fürs fiamt übrigbleiben, sind damit auch ohne quittungen einverstanden.
fachliteratur! kauf dir doch noch ein buch im alten jahr, das fiamt übernimmt einen teil der kosten auf jeden fall!