Steuerfahndung sucht nach Bonusaktionären der DTE
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 02.12.05 08:53 | ||||
Eröffnet am: | 20.11.05 17:00 | von: WerWieWas | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 02.12.05 08:53 | von: vega2000 | Leser gesamt: | 2.272 |
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4 V 24/04) entschied das
Finanzgericht Baden-Württemberg,
dass Auskunftsersuchen der Steuerfahndung
an Banken und Sparkassen,
die die Daten von Bonusaktionären
der Deutschen Telekom AG
zum Gegenstand haben, erlaubt sind.
DER HINTERGRUND stellt sich wie folgt
dar: Mit Urteil vom 07. Dezember 2004 (Aktenzeichen
VIII R 70/02) entschied der Bundesfinanzhof,
dass die Zuteilung der Bonusaktien
aus dem zweiten Börsengang der
Deutschen Telekom AG als Einnahmen aus
Kapitalvermögen zu besteuern sind. Bislang
haben jedoch kaum Erwerber der Aktien
entsprechende Einkünfte erklärt, weshalb
die Steuerfahndung Auskunftsersuchen an
die einzelnen Kreditinstitute stellte und
auch noch stellt.
Die im Finanzgerichtsverfahren betroffene
Bank, welche im Jahr 2000 an mehr als
dreißigtausend Kunden Bonusaktien verteilte,
wehrte sich gegen diese Anfragen der
Steuerfahndung. Die Auskunftsersuchen der
Steuerfahndung stellen nach Meinung des
Kreditinstituts Ermittlungsmaßnahmen „ins
Blaue hinein“ dar, weshalb eine Namenserforschung
der Bonusaktionäre aus dem Jahre
2000 nicht zulässig sei.
Ein entsprechender Antrag der Bank beim
zuständigen Finanzgericht hatte leider keinen
Erfolg. Vielmehr entschieden die Richter,
dass die Auskunftsersuchen rechtmäßig
seien. Der Namen jedes einzelnen Bonusaktionärs
aus dem Jahr 2000 sei für die Steuerfahndung
vonnöten, um etwaige Steuerhinterziehungen
aufdecken zu können.
Allein die Tatsache, dass bisher kaum
ein Bonusaktionär entsprechende Angaben
in seiner Steuererklärung gemacht hat, ist
nach Meinung des Gerichtes als Anhaltspunkt
für Steuerhinterziehungen zu werten.
Auch ist an der Art und Weise des Auskunftsersuchens
keine Kritik zu üben. Das
Sammelauskunftsersuchen komme nicht
einer Rasterfahndung gleich, denn aufgrund
der Regelungen der Abgabenordnung ist die
Steuerfahndung zur möglichst lückenlosen
Verhinderung von Steuerhinterziehungen
berechtigt und verpflichtet.
Auch eine Unverhältnismäßigkeit der
Vorgehensweise wiesen die Finanzrichter
zurück. Selbst die mögliche Beeinträchtigung
des Vertrauensverhältnisses zwischen
Bank und Bankkunden müsse hingenommen
werden, da die Ermittlungsmaßnahmen der
Steuergerechtigkeit und Steuergleichheit
und damit dem Gemeinwohl dienen, so die
Ausführungen des Gerichtes.
Summa summarum scheint die restriktive
Auffassung der Richter aus Baden-Württemberg
verwunderlich, wenn man bedenkt,
dass bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes
vom 07. Dezember 2004 (veröffentlicht
im April 2005!) nicht geklärt war,
wie die Bonusaktien steuerlich überhaupt
zu behandeln sind.
Steuerempfehlung:
Wer im Juni 1999 beim zweiten Börsengang
der Telekom junge Aktien kaufte und
diese bis zum 31. August 2000 hielt, konnte
sich über eine Bonusaktie je zehn junger
Aktien freuen.
Sofern die Zuteilung dieser Bonusaktien im
Jahre 2000 nicht versteuert wurde, obwohl
der Sparerfreibetrag bereits überschritten
war, kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung
eingetreten sein.
Eine Nacherklärung und die damit verbundene
Nachversteuerung der Bonusaktien ist
daher anzuraten. In aller Regel sollte diese
Nacherklärung als Selbstanzeige gewertet
werden, weshalb mit einer Bestrafung nicht
zu rechnen ist. Sollte eine Nachversteuerung
jedoch trotz besseren Wissens unterbleiben,
ist die spätere Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens
mehr als wahrscheinlich.
Quelle: Börse am Sonntag
www
halb so schlimm !
außer man hatte seinen Sparerfreibetrag schon überschritten oder war im Bereich der Grenze.
Da ich damals noch genug "spiel" hatte war ich froh das das Einahmen aus Kapitalerträge warren und keine Spekulationsgewinne, so konnte nur lachen - beides war innerhalb der Pauschalen
denke so geht es vielen - also diese Steuerüberprüfung kostet dem Staat mal wieder Geld !
Schon die ehmalige DDR ist an ihrem Informationstsunami zu Grunde gegangen & mir scheint es technisch unmöglich alle Steuererklärungen zu geprüfen, -na ja, vielleicht gibt es dann in naher Zukunft wenigstens ein paar Arbeitslose weniger.