Steuer-Frage zu Freibeträgen 2010


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Neuester Beitrag: 17.11.09 14:42
Eröffnet am:17.11.09 14:17von: SWayAnzahl Beiträge:5
Neuester Beitrag:17.11.09 14:42von: maxperforma.Leser gesamt:4.202
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11123 Postings, 7095 Tage SWaySteuer-Frage zu Freibeträgen 2010

 
  
    #1
1
17.11.09 14:17
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/...bringt-article562959.html


Lohnt es sich, bzw. ist es sinnvoll die Aufwendungen die man in den Jahren zuvor für seine Kranken- und Pflegeversicherung hatte bereits vorab als Freibetrag eintragen zu lassen ?


Ich denke schon aber denken ist nicht wissen also wende ich mich vetrauensvoll an Euch.

Danke und vielleicht kann ich dem einen oder anderen ja helfen.  

11123 Postings, 7095 Tage SWaySchade, schaut mal was ich gerade gefunden habe, :

 
  
    #2
17.11.09 14:30
http://www.central.de/online/portal/ceninternet/content/139788/190974

Wie werden die Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt?

Für Vorsorgeaufwendungen können Sie keinen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Vorsorgeaufwendungen werden bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale im Rahmen bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt. Entstehen höhere Aufwendungen, die im Rahmen der hierfür geltenden Sonderausgaben-Höchstbeträge abzugsfähig sind, können Sie diese bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.


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Kann da bitte jemand mal gegen klagen. Mein juristisches Gespürr sagt mir mit der neuen Regelung gibt es gute Chancen vor Gericht ein positives Ergebniss zu erzielen.  

33960 Postings, 6045 Tage McMurphyMein juristisches Gespür

 
  
    #3
17.11.09 14:33
geht mit der aktuellen Rechtsprechung selten konform.

11123 Postings, 7095 Tage SWayDa sieht es bei mir anders aus,

 
  
    #4
17.11.09 14:36
aber ich kann auch unbequeme Wahrheiten akzeptieren wenn sie sich mir "offenbaren".  ;)  

8332 Postings, 8742 Tage maxperformanceauch von der Centralseite

 
  
    #5
1
17.11.09 14:42
Mehr Geld im Portemonnaie
Die ansetzbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden bei Arbeitnehmern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt. Um gleich ab Januar 2010 mehr Netto auf ihrem Gehaltszettel zu haben, müssen privat versicherte Arbeitnehmer die Beitragsbescheinigung, die sie zum Ende des Jahres von ihrem Versicherungsunternehmen erhalten, selbst bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Ab 2011 wird das Verfahren automatisiert ablaufen. Der Arbeitgeber ruft die Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung dann direkt bei der Finanzverwaltung ab

http://www.central.de/online/portal/ceninternet/content/139788/193420

dafür erhöhen sich bei der Central 2010 alle Beiträge um 12,8%,-((
man ist entweder schlecht oder teuer versichert - nie gut

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