Stephanie nach 5 wochen befreit vom Sexualtäter
Solche Menschen verdienen nur den Tod und den nich einfach sonder so Qualvoll wie es nur geht.
Schlechte Justiz oder besser gesagt keine Justiz.
Ich bin dafür das die Eltern von Ihr den Peiniger ( Sexualstraftäter ) erschiessen dürfen.
Ich würde den wixer erschiessen ohne mit der wimper zu zucken.....
Sone scheissssse bin so wütend...
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Antike: Am Anfang der Menschheit gab es bereits viele grausame Hinrichtungsarten. Die Menschen haben die Opfer ertränkt oder sogar gekreuzigt.
Die Kreuzigung: "Diese Hinrichtungsform wurde von den Phöniziern, einem syrischen See- und Handelsvolk entwickelt und erlebte um 1000 v. Chr. ihre Blütezeit. Zu Beginn fand der Verurteilte jedoch keineswegs an einem Kreuz, wie es heute verstanden wird den Tod. Stattdessen band man ihn an einen Baum, der bei den Römern auch „arbor infelix“ – Unglücksbaum – genannt wurde, und überließ ihn der Macht der Elemente. Demzufolge zog sich das Sterben des Verurteilten meist über Tage hin." (Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Der Feuertod: "Das Verbrennen ist eine der ältesten Todesstrafen. Ihr Sinn lag darin, einen Körper so zu zerstören, dass nichts mehr von ihm übrig blieb. Denn man war der Ansicht, nur das Feuer sei imstande, Geister und Dämonen zu zerstören. Es steht schon im alten Testament geschrieben, dass Gott die zwei Sündenstädte Sodom und Gomorrha mit Feuer und Schwefel vernichtete. So wurden auch bei den Babylonier, Ägyptern und bei den Israeliten Gotteslästerer und andere Verbrechen gegen die Gottheiten mit dem Feuertod bestraft." (Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Lebendig Begraben: "Das lebend Begraben werden, wurde schon im alten Rom praktiziert. Hiermit bestrafte man die Menschen, die gegen das Gelübde der Treuheit verstoßen hatten. Sie mussten in eine eigens zu diesem Zwecke gebaute unterirdische Kammer steigen. Diese wurde dann verschlossen und die Tür mit Erde zugeschüttet. Im Mittelalter war diese Hinrichtungsart sehr unter dem Hochadel in Mitteleuropa verbreitet und vor allem den Frauen vorbehalten, und zwar für die Straftaten Ehebruch und Kindesmord." (Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Bei Lebendigen Leib gekocht: "Das Kochen bei lebendigem Leib reicht bis in die Urzeit der Menschheit zurück. Im alten Rom zur Zeit der Christenverfolgung wurden große Eisenpfannen mit Wasser gefüllt über das Feuer gestellt, in denen die Christen einen langsamen Tod fanden." (Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Ertränken: "Das Ertränken des Verurteilten ist eine sehr alte Hinrichtungsmethode und wurde bereits von Kelten, Slawischen und Germanischen Stämmen an straffällig gewordenen Frauen praktiziert. Die Verurteilten wurden hierbei im Moor versenkt. Später war es der römische Kaiser Nero, der seinen Spaß daran fand, die Verurteilten in durchlöcherten Booten auf dem Meer auszusetzen und zuzusehen, wie sie ertranken." (Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Phälen: "Eine der grässlichsten Hinrichtungsarten war das Pfählen. Diese Todesart stammt wahrscheinlich aus dem Orient und wurde von den Türken nach Europa gebracht. Dem nackten Verurteilten wurde ein eingefetteter Pfahl eingeführt (Darm, Vagina) und durch die Schwerkraft seines Körpers wurde der Tod durch Durchbohren herbeigeführt. Manchmal wurde die oft tagelang dauernde Prozedur verkürzt, indem der Henker den Verurteilten rasch nach unten zog. Dabei sollte der Pfahl das Herz durchbohren und beim linken Schlüsselbein wieder austreten. Es ist allerdings überliefert, dass diese Hinrichtungsart selten angewendet wurde und ungeübte Henker oft mehrmals ansetzen mussten." (Quelle: www.vien...guide.at) |
Mittelalter: Im tiefsten Mittelalter, als das Leben des Menschen noch nichts bedeutete, haben sich die Menschen die grausamsten Methoden zur Hinrichtung eines Menschens ausgedacht. Sie wollten sie nicht schnell und schmerzlos töten, ganz im Gegenteil, sie sollten qualvoll sterben.
Rädern: "Das Rädern wurde noch bis zum Anfang des 19. Jahrhundert in Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Frankreich vollzogen. Diese Strafe stand auf Verbrechen wie Mord, Straßenraub, Gatten- und Elternmord. Das Rädern war im großen und ganzen den Männern vorbehalten. Meistens wurden die Opfer vorher noch einer Folter unterzogen, ehe sie auf den Richtplatz geführt wurden. Dort wurde der Verurteilte meistens auf ein Schafott geführt und entkleidet. Nun wurde er auf den Boden geworfen und festgebunden." (Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Zu Tode gepresst ("peine forte etdure"): "Das zu Tode pressen wurde etwa im 14. Jahrhundert in England eingeführt und erst im 17. Jahrhundert wieder abgeschafft. Der Gefangene wurde auf dem Boden festgebunden und man stellte Gewichte auf seinen Körper. Die Gewichte wurden mehr erhöht und dem Angeklagten blieb nur noch die Wahl zwischen Schuld-Eingeständnis und Tod." (Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Vierteilen: "Das Vierteilen wurde bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts angewandt. Es wurde in Europa, Afrika, Asien und sogar in Japan vollzogen. Die Strafe war vor allem für Hochverrat und für Attentäter auf das Leben des Herrschers vorgesehen. Noch in der Zeit von Kaiserin Maria Theresia von Österreich im Jahre 1768 war das Vierteilen im Strafgesetzbuch für Hochverräter vorgesehen. Meist wurde der Verurteilte vor dem Vierteilen gefoltert und dann auf den Richtplatz geführt." (Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Matzazatello: Der Verurteilte wurde auf einen Platz gebracht wo er sich gegenüber eines offenen Sarges aufstellen musste. Nun wurde der verurteilte mit dem Gesicht zum Publikum gestellt und bekam seinen letzten Segen. Der Henker besaß einen Hammer (die “Mazza“), womit er den Verurteilten mit einem kräftigen Schlag betäubte und ein scharfes Messer mit dem das Opfer während des falls die Kehle aufgeschnitten wurde. | ||
Garotte: "Anfangs war die Garotte nicht mehr als ein aufrechter Pfosten mit einem Loch in der Höhe des Halses. Das Opfer wurde auf einem Sitz vor dem Pfosten gefesselt, und ein Seil wurde um seinen Hals gelegt. Die Enden der Seiles wurden durch das Loch im Pfosten gezogen. Der Henker zog nun langsam an beiden Enden des Seiles und erdrosselte so sein Opfer." (Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Hängen: Das Opfer bekommt eine Schlinge um den Hals gelegt, dann wird eine Falltür unter dessen Füße geöffnet. Es stirbt dabei durch Verletzungen an der Wirbelsäule oder Erstickt. | ||
Enthaupten: Bei dieser Methode wird das Opfer entweder von einem Fallbeil (später Guillotine) oder von einem Schwert geköpft. | ||
Steinigung: Das Opfer wird hierbei normalerweise bis zum Hals in die Erde eingegraben und dann mit Steinen beworfen. Die Todesursachen sind dabei Erstickung, Verletzungen |
Neuzeit: In der Zeit der Technisierung wurden auch die Hinrichtungsmethoden immer komplexer. Sie wollten sie so menschlich wie nur möglich machen. Dabei entwickelten sie den Elektrischen Stuhl und die tödliche Injektion, die immer noch als grausam gelten.
Tödliche Injektion: "Oklahoma war der erste Bundesstaat in den Vereinigten Staaten von Amerika der im Jahre 1977 eine Änderung des Todesstrafengesetzes vollzogen. Laut Gesetz sollen alle Todesurteile von nun an durch eine tödliche Injektion vollstreckt werden. Noch im gleichen Jahr folgte der US Bundesstaat Texas. Fünf Jahre später, am 7.Dezember 1982 war es dann soweit, der wegen Entführung und Mordes an David Gregory verurteilte Charlie Brooks war der erste Mensch der mit einer tödlichen Injektion im Staatsgefängnis von Huntsville, Texas hingerichtet wurde." (Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Elektrischer Stuhl: "Der Zahnarzt Dr. Albert Southwick wurde 1881 Zeuge eines Unfall´s. Ein betrunkener Alter Mann berührte einen Stromgenerator und starb dabei sofort. Albert Southwick erzählt davon seinem Freund Senator David McMillan. Im selben Monat sprach der Senator noch mit Gouverneur David B. Hill, das man mit Elektrizität doch endlich das grausame Hängen ersetzen kann. Dann nahm alles seinen Lauf im Jahr 1886, als das Parlament des Staates New York eine Kommission ins Leben rief, "eine menschliche und bequeme" Art der Hinrichtung zu finden. Der Erfinder Thomas Alva Edison bekam den Auftrag, die Möglichkeit einer Hinrichtung durch Elektrizität zu untersuchen." (Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Gaskammer: "Am 8. Februar 1924 wurde der gebürtige Chinese Gee John als erster Mensch der Welt in der Gaskammer von Carson City in Nevada hingerichtet. Ihm folgte am 21. Mai 1926 Stanko Jukich. Am 2. Juli 1930 mußte Robert H. White auf dem Stuhl der Gaskammer Platz nehmen. Dies war die erste Hinrichtung, die protokolliert wurde. Auf die Frage des Gefängnisdirektors nach seinem letzten Wunsch antwortete White:"Bitte geben Sie mir eine Gasmaske, etwas anderes kann ich unter diesen Umständen nicht brauchen."(Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Guillotine: "Die Geschichte dieser Tötungsmaschine geht weit in die Vergangenheit zurück. In Irland wurde schon im Jahre 1307 mit einer so genannten Enthauptungsmaschine hingerichtet. Unter König Eduard dem III wurde die mechanische Enthauptung auch in England eingeführt 1791 war es dann in Frankreich soweit. Dr. Joseph Ignace Guillotin trug seinen Gesetzentwurf vor dem Französischen Parlament vor. "Alle Menschen sollen bei einer Hinrichtung gleich behandelt werden, kein Hängen für die Armen, kein Enthaupten für die Reichen und Adligen und vor allem keine Folter und andere Hinrichtungsarten mehr wie etwa Rädern."(Quelle: www.todesstrafe.de) | ||
Erschiessen: Hierbei wird auf das Opfer von einem Einzelschützen oder einem Exekutionskommando geschossen, dieses stirbt durch Verletzungen Lebenswichtiger Organen |
Ciao!
PS Klar, kein Verständnis für den Sexualstraftäter, den Drecksack, und wahrscheinlich würde ich, ähnlich wie Sahne, nach dem Prinzip "Auge um Auge" handeln, zumindest im Affekt. Allerdings hat kater123 auch Recht, man kann es immer übertreiben! Evtl. findet ja der eine oder andere noch eine Todesart in meinem Posting, die ihm angebracht erschiene.
Sahne: ..."sondern unterschreibe eher bei utschek oder gurkenfred." Ack! Sehe ich genauso, aber letzten Endes muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden, wie weit er seine Phantasien ausleben möchte, im stillen Kämmerlein oder in einem öffentlichen Talkforum.
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KITA ARIVA!
es ist völlig normal, daß in diversen kriegen hunderttausende umgebracht werden, bzw. in afrika etliche an hunger sterben.
aber wir leisten uns den luxus, jemanden 20 jahre oder länger einzuknasten und dafür 100 eu / tag auszugeben.
und sich dann hinstellen:
oh ja, wir sind ja eine ach so saubere demokratie und achten die menschenrechte
da wäre es humaner, denjenigen zu eliminieren und mit dem geld 10 leuten in afrika oder sonstwo ihr überleben zu sichern.
Entstehen Verbrechen im Gehirn?
Was läuft bei Gewalttätern anders als bei normalen Menschen?
Es scheint biologische Spuren im Gehirn von Gewaltverbrechern zu geben.
Der Film geht der gewagten These nach, dass wir alle durch unser Gehirn und nicht durch unseren freien Willen gesteuert seien. Starker Tobak für unser Weltbild.
SendeterminDo, 16.02.06, 22.15 Uhr
Stefan B. ist pädophiler Gewalttäter. Die Richter attestierten dem Mann, der sogar einmal Priester werden wollte, eine Persönlichkeitsstörung. Was läuft in seinem Gehirn anders als bei normalen Menschen?
Mit den modernen bildgebenden Verfahren Kernspin und Magnetresonanz sind Wissenschaftler den Wurzeln der Gewalt im Gehirn auf der Spur. Auch bei Stefan B., der im Maßregelvollzug statt im Gefängnis sitzt. Er wird therapiert. Wie lange das dauert, ob und wann er wieder freikommt, weiß niemand. Aber vielleicht können die neuen Ergebnisse der Forscher helfen, Erfolg von Therapien im Gehirn zu überprüfen.
Die moderne Hirnforschung stellt verstörende Fragen: Wenn die Gewalttaten durch Hirnanomalien erklärbar sind, können die Täter dann überhaupt anders gehandelt haben? Ist Stefan B. vielleicht gar nicht schuldig? Nicht nur Gewalttäter, wir alle seien viel mehr vom Gehirn gesteuert, als wird das gerne wahrhaben möchten.
Bewusst zu handeln sei ein Luxus, in der Regel existiere gar kein freier Wille bei unseren Entscheidungen. Das behauptet Gerhard Roth in Bremen, einer der renommiertesten Hirnforscher Deutschlands. Unser freier Wille sei nur eine Illusion, ein Trick des Gehirns, der uns die Welt erträglich mache.
Film von Tilman Achtnich
http://www.phoenix.de/der_sitz_des_boesen/2006/02/16/0/58972.1.htm#
Hier geht es ja genauso ab, wie in jeder Vorstadtkneipe!
Eine ganz schreckliche und furchtbare Tat, die Gesellschaft muss vor solchen Tätern geschützt werden.
Aber, was sich hier einige ausdenken und dann noch schreiben und dann posten, ist nur zum kopfschütteln.
Obwohl ich es nicht verstehe, warum diese Darstellungen zitiert wurden, muss ich insgesamt Major Tom voll zustimmen.
In Bezug auf die Todesstrafe bin ich mir (manchmal) ganz und gar nicht (mehr) sicher, obwohl ich diese erst einmal ablehne, wobei ich eine Affekthandlung eines Vaters durchaus verstehen könnte, der den Mörder seines Kindes tötet.
Die Bilder und die Beschreibung der Todesarten waren eher (für mich/für alle) zum Nachdenken gedacht, gerade auch in Bezug auf das: "Im tiefsten Mittelalter, als das Leben des Menschen noch nichts bedeutete, haben sich die Menschen die grausamsten Methoden zur Hinrichtung eines Menschen ausgedacht. Sie wollten sie nicht schnell und schmerzlos töten, ganz im Gegenteil, sie sollten qualvoll sterben."
Ich meine doch, dass wir eigentlich nicht mehr im tiefsten Mittelalter leben, auch wenn Kriege und Konflikte manchmal einen Rückfall dahin befürchten lassen. Doch auf die Todesstrafe und die Todesarten bezogen, ebenfalls auf den "Rachegedanken", da sollte man es sich nicht so einfach machen und letzten Endes gilt die Gesetzeslage:
Seit Abschaffung der Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1948 durch Artikel 102 GG ("Die Todesstrafe ist abgeschafft.") hat sich die Bundesregierung in besonderer Weise für die weltweite Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Todesstrafe weder ethisch noch rechtspolitisch in rationaler Weise zu rechtfertigen. Sie ist kein brauchbares Mittel der Verbrechensbekämpfung und bei einem Justizirrtum nicht korrigierbar. Ihre Abschaffung trägt zur Förderung der Menschenwürde und zur fortschreitenden Entwicklung der Menschenrechte bei. Der Deutsche Bundestag hat das Bemühen der Bundesregierung um weltweite Abschaffung der Todesstrafe mit Entschließung vom 17. Juni 1998 (BT-Drucksache 13/9055) einstimmig und nachdrücklich unterstützt.
Ciao!
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KITA ARIVA!
Unser Kater hatte nicht mal Nachbars Kietze gesehen ... . Und die vertragen sich prächtig.
Schwachsinn..wenn man für so einen noch Geld für Knast ausgibt und Resozialisierungsmaßnahmen die eh nix bringen....ich sag nur 36 Tage und 13 jähriges Mädchen, da ist die Todesstrafe noch zu weich und übrigends ist die Todesstrafe bei uns in Hessen noch erlaubt Schwedenkugel, deshalb mal überlegen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Hinrichtung_mit_den_Mulden
Grüsse Pussy
Diese Tat ist schrecklich, dem Mädchen wurde schlimmstes angetan, doch Strafe hat grundsätzlich in unserem Staate keinen Rachegedanken, sondern sie soll den Täter, eher bessern, und auch den Sühnegedanken der Betroffenen und Angehörigen Rechnung tragen.
Gleichzeitig ist auch wohl ein Abschreckungsgedanke dabei.
Doch, keiner hat das Recht einen anderen Menschen zu töden und ich meine auch, keiner hat das Recht einen anderen zu quälen, weder körperlich noch psychisch.
Mann kann einwenden, der Täter hat darauf keine Rücksicht genommen, er hat Leid und Qualen zugefügt, und das auch noch einem Kind, was wohl schwer, wenn überhaupt jemals wieder zu einem normalen, vertrauensvollen Leben, in der Lage sein wird.
Ganz sicher, hätte ich soetwas gemacht, ich wäre voll schuldfähig, weil ich gewusst hätte was ich täte, und wohl auch sonst keine Psychische Erkrankung oder einen abnormen Trieb hätte. Dieses trifft sicher auf die allermeisten Menschen zu.
Doch das Urteil wird gefällt, für diesen speziellen Fall und der Täter soll so bestraft werden, wie es ihm gerecht wird. Kaltblütige, egoistsiche Taten, ohne Reue werden auch entsprechend abgeurteilt.
Anders sieht es, Gott sei Dank, bei eben psychisch kranken Menschen aus.
Vielen würden sicher sagen, so einer kann doch nicht normal sein!
Und da haben wir es schon - wusster er was er tat? Hat er die Konsequenzen für das Mädchen bedacht? Hatte er die Einsicht - und wenn dieses alles so war, wieweit denn - so wie jeder andere Mensch?
Das müssen Psychiater, Ärzte und richten beurteilen und dann eben die Gerichte ein gerechtes Urteil finden.
Auch frage ich mich, was der Straftatbestand ist! Mord oder Todschlag kann es ja wohl schwerlich sein - Vergewaltigung, Missbrauch, Freiheitsberaubung, gefähliche Körperverletzung, Nötigung, sind wohl er die Delikte, die hier vorliegen.
Ja sie werden dem nicht gerecht, was dem Opfer angetan wurde - doch jetzt muss ein urteil für den Täter her, nicht für das Opfer!
Mit diesem Hilferuf machte die entführte Stephanie auf sich aufmerksam (Foto: dpa) | |
Ermittlungen gegen Polizei im Fall Stephanie
Nach der fünfwöchigen Entführung der 13-jährigen Stephanie aus Dresden ermittelt die Chemnitzer Polizei jetzt gegen ihre dortigen Kollegen. Dabei würden mögliche Fehler bei der Fahndung untersucht, teilte ein Sprecher der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge mit. Es gehe auch darum, die Arbeit der Polizei in der Zukunft zu verbessern.
Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in einem Bericht des Innenministeriums zusammengefasst werden. Ministeriumssprecher Andreas Schumann sagte, danach werde über die Konsequenzen entschieden.
Ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft teilte mit, dass Stephanie und ihre Familie Dresden für unbestimmte Zeit verlassen hätten, um Ruhe zu finden. Der wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestrafte 35 Jahre alte Mario M., der Stephanie wochenlang in seiner Wohnung eingesperrt hatte, schweige nach wie vor zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und der Freiheitsberaubung.
Nach Informationen der "Dresdner Morgenpost" war Mario M. bereits während seiner Bewährungszeit straffällig geworden. Im vergangenen Jahr wurde er wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, schreibt die Zeitung.
Mario M. hatte Stephanie am 11. Januar auf dem Schulweg entführt und in seine Wohnung verschleppt, wo er sie schwer sexuell missbrauchte. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
(N24.de, Netzeitung)
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Haftbefehl im Fall Stephanie
Nach 5 Wochen: Entführte 13-Jährige befreit
Wenn ich diesem Tier je begegnen sollte kann ich nicht für sein leibliches Wohl garantieren. Da dieser Fall in mir Gewaltbereitschaft unbeschreiblicher ausmaßes angenommen hat, worüber ich selbst entstzt bin.
Er sollte bis zu seinem Tod hintergitter bleiben, allein schon aus dem Grund seiner eigenen Sicherheit wegen. Denn ich hoffen diese Sexualtat lässt hier niemand kalt.
Dennoch verweiße ich darauf das dies Text auf keinen Fall eine Mord- oder Gewaltdrohung ist, sondern eher die beschreibung meiner Gefühle. Diesem "Menschen" muss klar gemacht werden was getan hat.