Staranwalt Bossi: Justizmafia
Starrechtsanwalt Rolf Bossi hält die deutsche Strafjustiz für praktisch kriminell und vergleicht diese mit der Nazijustiz im III. Reich!
Der wohl bekannteste deutsche Rechtsanwalt Rolf Bossi, hat nun ein Buch herausgebracht (Eichborn-Verlag), Titel: "Halbgötter in Schwarz". Ferner strahlte die ARD im Kulturreport gestern eine Sendung darüber aus. Darin vergleicht Bossi u. a. die bundesdeutsche Strafjustiz mit jener von Prinzip her aus dem Hitlerreich. Das läge auch an der fehlenden Aufarbeitung der Rechtssprechung aus dem III. Reich.
Er meinte u. a., Rechtsbeugung sei in Deutschland an der Tagesordnung und die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
So werden regelmäßig Beweisanträge unterdrückt oder verschwinden. Das Hauptverhandlungsprotokoll wird von den Richtern manipuliert, sodaß die effektiven Beweise aus den mündlichen Verhandlungen fehlen. Würde man schließlich einen Strafantrag wegen Rechtsbeugung gegen den mutmaßlich kriminellen Richter stellen, käme dieser obligatorisch zur Ablehnung bzw. Einstellung. Ferner gibt es bei einer Anklage vor einer Landgerichtsstrafkammer oder Schwurgericht keine Berufungsmöglichkeit, so dass man der Willkür der Richter ausgeliefert sei.
Auch greift der die derzeitige Bundesjustizministerin scharf an und zwar wegen der Einschnitte bezüglich der geplanten Strafrechtsreform, die unmenschlich sei.
Auch ein Richter kam in der TV-Sendung zu Wort und bestätigte die Worte von Bossi als wahr.
Frage: Was ist da los? Leben wir in einem "Bananenstaat" ???
könnte mich noch weiter auslassen, über Justiz (oder was das in Deutschland auch immer ist), aber eh sich da etwas ändert sterbe ich an Altersschwäche
Das lustige ist, die Richter bekommen noch Kohle ohne Ende für ihren Scheiss den tagtäglich verzapfen und kaufen die größten Häuser und fahren dicksten Autos und
das alles von Steuergeldern und Gerichtskosten, die der "DOOFE" zahlen muss
(links ein typischer Rechtsanwalt aus Berlin)
Wie soll man die Meinung vom prominenten Rolf Bossi bewerten? Der Star-Rechtsanwalt besitzt schießlich ca. 50-jährige Rechtserfahrung!
Er müsste doch eigentlich wissen, das die mündliche Hauptverhandlung für die Verteidigung im Prinzip sinnlos ist.
Anträge werden von einem erfahrenen Rechtsanwalt bei Strafverfahren nach Zustellung der Anklageschrift und nach Zulassung der Anklageschrift gestellt. Und diese befinden sich dann in der Strafakte (per Fax einreichen und man hat den Nachweis) für eine spätere Rüge und Prüfung durch die Berufungs- und Revisionsgerichte.
Fragen an Zeugen sollten per Antrag bereits vorher an das Gericht eingereicht werden. Der Richter soll dann einen Beschluß fassen, ob er diese zulässt oder ablehnt. Und der Richter soll selbst befragen, nicht die Verteidigung. Denn der Angeklagte darf lügen aber der Zeuge nicht. Deshalb ist eine mündliche Verhandlung für die Verteidung bei Strafverfahren ohnehin eine Farce. Verfasst der Richter keinen Beschluss auf Antrag, so soll die Verteidigung ihn wegen Befangenheit ablehnen.
Befangenheitsanträge werden durch Provinzrechtsanwälte bekanntlich grundsäztlich nicht gestellt, weil die sich dann innerhalb des "Kollegenkreises" einen schlechten Ruf einverleiben. Provinzrechtsanwälte arbeiten grundsätzlich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zusammen, sogar zum Nachteil für ihren eigenen Mandanten, wenn's sein muß. Ein Rechtsanwalt wird genauso im Kollegenkreis als Krähe geschützt. Arbeitet er gegen die Justiz, hat er mit Konsequenzen zu rechnen.
Und Bossi ist bei jedem deutschen Gericht bekannt und unbeliebt, deshalb wird er regelmäßig "gelinkt".
Die Rache des Staranwalts gegenüber einer seiner Meinung nach kriminellen deutschen Justiz.
Bin gespannt, wie die Justiz darauf reagieren wird. Ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Bossi einleiten wird und ob es zur Anklage und Verurteilung kommt.
Dem Bossi ist das bei seinem Alter Wurscht. Zum Ende seiner Laufzeit verurteilt er die deutsche Strafjustiz mit einem Rundumschlag.
"Was, wann und wie in einer Gerichtsverhandlung gesagt wird, ist objektiv kaum nachprüfbar. Es bleibt abhängig von der Sichtweise des Richters. (Mündliche Hauptverhandlung als Posse).
Im Prinzip ist damit der Willkür Tür und Tor geöffnet. Richter können Zeugenaussagen ignorieren, missverstehen, verdrehen und in einzelnen Fällen sogar bewusst verfälschen, ohne dass es ihnen nachzuweisen wäre. Zwar schwant einem erfahrenen Strafverteidiger schon bei der mündlichen Urteilsbegründung, welche fragwürdigen Auslegungen welcher Zeugenaussagen zu einem Fehlurteil geführt haben. Doch im Detail kann man das erst Wochen später nachlesen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Dort werden die Inhalte aller Zeugenaussagen dann so referiert, dass sie zum Urteilsspruch des Gerichts passen - und zwar als wären sie in Stein gemeißelt. Es gibt praktisch keine Möglichkeit, diese schriftliche Darstellung eines Gerichts in Zweifels zu ziehen oder gar zu widerlegen."
Tja guter Rolf Bossi, das ist klar.
Wenn die mündliche Hauptverhandlung im Prinzip eine Farce ist, muss man sich auf das Wesentliche konzentrieren und den Antrag stellen, bestimmte Aussagen protokollieren zu lassen. Wird der Antrag abgelehnt, lehnt man das Gericht als befangen ab, um weiteres Schriftmaterial zu gewinnen. Mehr denken, denken, denken und die Justizphilosophie voll ausnützen.
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"Rolf Bossi kämpft seit vielen Jahren als Anwalt gegen die vom Justizsystem begünstigte Selbstherrlichkeit und Willkür deutscher Richter. Anhand verschiedener Fehlurteile, die durch Rechtsbeugung und Kumpanei zustande kamen, zeigt er, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Macht deutscher Richter und die Ohnmacht ihrer Opfer gebrochen werden können. Rolf Bossi macht konkrete Vorschläge, welche zusätzlichen Sicherungen im Prozessrecht eingebaut werden müssen, um die Justiz wirklich unabhängig zu machen, um die Zahl der Justizopfer endlich zu reduzieren." (Laut Umschlag Seite 2 Abs. 2)
Jeder macht doch was er will in Deutschland,mit ein bisschen Macht biste sogar der Herr im Haus.
Und was Bossi anbetrifft,wie Alt ist der nochmal 81,ja da kann ich nur sagen kurz vorm abkratzen tut denen auf einmal alles Leid,dies und das hätte man doch anders machen können,alte Leier sein gewissen zu reinigen.
Nee nicht mit mir.Alles Heuschler.
Am höchsten ist die Anwaltsdichte in Frankfurt/Main. In der Bankenmetropole kommt ein Anwalt auf 99 Einwohner. Die Zahl der Studienanfänger im Fach Jura steigt weiter.
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Rolf Bossi: "Seit über zehn Jahren fordere ich geeignete Maßnahmen, um endlich mit den Folgen der Verbrechenswelt der Nazirichter für die deutsche Nachkriegsjustiz abzurechnen. Denn in meinen Augen lastet dieser Abdruck bis heute auf unserer Rechtsordnung. Eine Justiz, die niemals offiziell und institutionell mit dem Unrecht gebrochen hat, das sie in zwöf Jahren Hitlerdiktatur beging, schleppt den Ungeist Tausender von Rechtsbeugungen und Mordurteilen als ewige Last mit sich herum. Indem sich Deutschlands Juristen nahezu geschlossen einem verbrecherischen Regime unterordneten, ist die Unabhängigkeit der Richter - und damit eine ihrer elementarsten und hervorstechendsten Eigenschaften - zwischen 1933 und 1945 pervertiert worden. Sie ist zu einer unbeschränkten Machtvollkommenheit und Willkür entartet. Die politische Zweckmäßigkeit eines Urteils ist als Maßstab an die Stelle von Wahrheit und Gerechtigkeit getreten." (Abschnitt: "Rechtsbeugung muss strafbar sein - Lehren aus der Geschichte").
D. h., ein Strafurteil dient als Zweck. Wahrheit und Gerechtigkeit werden unter den Teppich gekehrt! Bossi hält damit die Justiz für absolut kriminell!
Ich persönlich halte jeden Rechtsanwalt für einen Gauner, welcher versucht, die Unerfahrenheit und Dummheit seines Mandanten auszunutzen. Außerdem arbeitet jeder Rechtsanwalt in der Regel mit dem Gericht und der StA zusammen.
Die Verlogenheit eines Rechtsanwalts zeigt sich auch an manchen Stellen in seinem Buch.
So schreibt Bossi zum Thema "Warum die Revision selten etwas revidiert" u. a.:
"Und weil die Revision keine Tatsacheninstanz ist, sind dort die Profis - Richter, Staatsanwalt und Verteidiger - unter sich. Weder der Angeklagte noch Zeugen oder Sachverständige nehmen an einer Revisionsverhandlung teil. Nicht selten ist diese zudem ein reiner Papierkrieg: Die Verteidigung legt eine schriftliche Revisionsbegründung vor, der zuständige Generalstaatsanwalt stellt einen ebenfalls begründeten Gegenantrag, und das Gericht entscheidet nach Aktenlage."
Und damit schreibt Bossi die Unwahrheit.
Denn der Angeklagte kann nach dem Gesetz seine Revision selbst zu Protokoll beim Rechtspfleger abgeben und anschließend selbst schriftlich Gegenanträge stellen, also ohne Rechtsanwalt.
Ich gehe davon aus, das Bossi diesen Hinweis bewußt auslässt und zwar deshalb, damit der Rechtsanwalt beim Geldverdienen nicht behindert wird.
Jeder, der in der Justiz oder für den Staat arbeitet, hat einen Eid auf die Wahrheit unddamit auf die Verfassung dieser Republik geschworen. Wer diesen Eid verletzt, hat auf einen für die Gesellschaft so wichtigen Posten absolut nicht verloren.
Die Wahrheit kann niemals im Gerichtssaal zu spät ankommen, ob zivil - oder strafrechtlich.Wenn ich schon höre, "verspätet vorgebracht"! oder die meisten Staatsanwälte kennen den § 160 Abs. 2 StPO in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3GG nicht. Es wird gelogen und verschwiegen, dass man nur das Gefühl haben kann, wir sind eine Bananenrepublik. Der Generalbundesanwalt hatte erst im vergangenen Jahr schriftlich geantwortet, für organisierte Kriminalität in der Jusitz nicht zuständig zu sein.
Eidesformel BBG § 58
(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
(3) Gestattet ein Gesetz den Mitgliedern einer Religionsgesellschaft, an Stelle der Worte "Ich schwöre" andere Beteuerungsformeln zu gebrauchen, so kann der Beamte, der
Mitglied einer solchen Religionsgesellschaft ist, diese Beteuerungsformel sprechen.
(4) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Abs. 1 Nr. 1 zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden; der Beamte hat, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, zu geloben, daß er seine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen wird.
Q: http://www.beamten-informationen.de/...3221716198671064/doc1298A.html
Gruß
Talisker
man beachte die Reihenfolge, " nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit
zu dienen, so wahr mir Gott helfe". Wie will man der Gerechtigkeit und
dem Gesetz dienen, wenn man die Wahrheit nicht zulässt oder verdreht?
Nun brauch es nur noch ein paar reeller Beispiele - aus dem Leben -
dann ist Alam in der Republik.
am 17.5.05 in der ARD ging es um das Thema "Verbrecherjustiz" pauschal.
Als Rolf Bossi sprach, blendete die Kamera darunter ein "Richter sind Rechtsbeuger".
Also eine echt harte Sendung mit unverblümter Wahrheit. Es gibt zwar jede Menge Verbrechen durch die Justiz oder durch Richter, aber sooooo pauschal sollte man das nicht bewerten. Einige ehrliche Richter gibt es auch!
Denn der Angeklagte kann nach dem Gesetz seine Revision selbst zu Protokoll beim Rechtspfleger abgeben und anschließend selbst schriftlich Gegenanträge stellen, also ohne Rechtsanwalt.
Der Prolet kann zwar Revision zu Protokoll der Geschäftstelle erklären: "Hiermit lege ich Revision ein" aber seine Begründung wird niemanden interessieren.
Die Revision muss durch einen Rechtsanwalt innerhalb von 1 Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe begründet werden.
"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen" ".
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008
"80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung".
AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden
"Ich bin in meiner Berufstätigkeit als Richter mit der Organisierten Kriminalität kollidiert, die es in der Justiz gibt". Richter Rudolf Heinrich a.D., 2010
Ich kenne aus der Schulzeit, dem Studium und der Berufstätigkeit eine Reihe von Menschen, die Juristen sind und die in verschiedenen Bereichen der Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Bayern tätig sind bzw. waren. Von diesen Kollegen erhalte ich über meine aktive Dienstzeit hinaus Informationen über die im Staatsapparat im Freistaat Bayern vorhandene Organisierte Kriminalität.