? Spekulationssteuer Immobilien !!!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.06.01 11:20 | ||||
Eröffnet am: | 09.06.01 16:41 | von: potti | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 15.06.01 11:20 | von: MisterX | Leser gesamt: | 7.245 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Zunächst wurden etwaige Verkäufe von den Finanzbehörden ja nach der neuen Frist
besteuert.
Aber gab es nicht zuletzt Gerichtsurteile, die dieses Vorgehen untersagten ?
Über Antworten, wenn möglich mit Aktenzeichen wäre ich sehr dankbar.
Gruß potti
Die neue Regelung kam doch schließlich erst 1999 ! Wie sieht es da mit Vertrauensschutz aus ?
Nach dem aber zur Zeit gültigen Recht, sind grundsätzlich mal alle Objekte, die in den letzten zwei Jahren nicht eigengenutzt waren, eine 10 jährige Frist zu beachten. Das heißt also, wer heute (11.06.2001) per Notarvertrag ein solches Objekt verkaufen möchte, muss dieses Objekt bereits vor dem 11.06.1991 erworben haben. Liegt der Kauf dazwischen, gilt die 10jährige Frist.
Ich persönlich würde aber die ganze Sache per Einspruch offen halten. Inwieweit ggfls. ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (wg. steuerlicher Belastung durch den Veräußerungsgewinn) durchgesetzt werden kann, kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an.
Gruß MisterX
Als Ergänzung (Aus Capital 11/2001)" Für das FG Münster (4V6735/00E)istdie Rückwirkung zum 1. Januar, für das BFH(IX B 90/00) generell die Besteuerung bei ablaufender alter Spekulationsfrist verfassungswidrig"
Ich habe selber noch einige Einsprüche offen ("steuerfreier" Verkauf im Februar 1999) mache mir da aber kaum Hoffnung. Eine Aussetzung kam für mein FA nicht in Betracht.
Was für mich nur die Schlussfolgerung zuläßt, dass es keinerlei Rechts- oder Steuersicherheit gibt, wenn man in Deutschland Geschäfte macht. Deswegen gliedere ich meine Geschäfte mehr und mehr in die USA aus...da ist auch das Steuerrecht durchschaubarer.
Fluffy
Bedeutet: Der gesegnete Erblasser hat vor mehr als 10 Jahren gekauft=Du kannst steuerfrei verkaufen. unbeachtlich dabei, dass du erst vor Monaten geerbt hast.
Wichtig: Ist keine Rechtsberatung und macht den Gang zum Steuerberater nicht überflüssig!
tztz
Gruß MisterX