Spaßbieter bei ebay?


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Neuester Beitrag: 30.06.06 08:45
Eröffnet am:30.06.06 08:10von: freundinAnzahl Beiträge:13
Neuester Beitrag:30.06.06 08:45von: joker67Leser gesamt:1.659
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271 Postings, 7505 Tage freundinSpaßbieter bei ebay?

 
  
    #1
30.06.06 08:10
Hi und Guten Morgen!
Habe mal eine ebay-Frage: Habe eine Waschmaschine verkauft (Selbstabholer).
Blöderweise hat ein Typ die ersteigert,der 0 Bewertungspunkte hat und erst seit 16.06 bei ebay angemeldet ist.
Die Auktion endete am 27.06. Ist zwar erst Dienstag gewesen, aber dennoch meldet der sich nicht und reagiert auch nicht auf eMails.
Wie lange soll ich abwarten?
Ganz schön nervig, da wir am Umziehen sind und wir damit gerechnet haben, dass die Maschine dieses WE abgeholt wird.

 

8758 Postings, 6825 Tage DSM2005Als erstes

 
  
    #2
30.06.06 08:12

einen "nichtbezahlten Artikel melden"


somit hast Du die Möglichkeit ihn negativ zu bewerten, ohne das er Dich bewerten kann............er wird dann verwarnt uned beim nächsten Mal gesperrt..


Erstens kommt es anders

und zweitens als man denkt...........

 

271 Postings, 7505 Tage freundinach so,

 
  
    #3
30.06.06 08:15
dass wußte ich gar nicht, dass, wenn ich ihn melde, er mich dann nicht negativ bewerten kann.
Wie lange sollte ich warten, bis ich ihn bei ebay melde?  

22640 Postings, 6946 Tage luthienÄhm...

 
  
    #4
30.06.06 08:16
die Frage ist nicht "wie lange sollte ich warten" sonder "wie lange muss ich warten"

Meine mich zu Erinnern das da unter 10 Tagen schon mal garnix geht. Die musst du schon warten. Aber vielleicht irre ich mich ja.

!!! WIR WERDEN WELTMEISTER !!!

Gruß

Einer der 3 von der Tankstelle, entweder Tick, Trick und Track oder ein Teil der gespaltenen Persönlichkeit mit dem Namen "scholluthmin" oder mittlerweile auch Mitglied der Marx-Brothers.

 

45710 Postings, 7673 Tage joker67Ich darf mich mal kurz einmischen*g*

 
  
    #5
2
30.06.06 08:22

Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel
Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit nicht bezahlten Artikeln können normalerweise dadurch gelöst werden, dass Käufer und Verkäufer direkt miteinander kommunizieren. eBay bietet ein Online-Verfahren an, das die direkte Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer ermöglicht, damit etwaige Probleme möglichst in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden können. Aus dem eBay-Grundsatz zur Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel sowie aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay geht klar hervor, dass Käufer die Artikel, für die sie eine Zahlungsverpflichtung eingegangen sind, auch bezahlen müssen.

Die Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel umfasst die folgenden vier Schritte.

1) Der Verkäufer meldet eine Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels.

Verkäufer können bis zu 45 Tage nach Angebotsende (also dem Tag, an dem Käufer und Verkäufer einen rechtsverbindlichen Vertrag über den Verkauf bzw. Kauf des Artikels eingegangen sind) eine Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels melden. Normalerweise muss der Verkäufer nach Angebotsende 7 Tage bis zur Meldung einer solchen Unstimmigkeit vergehen lassen. In den folgenden Ausnahmefällen ist der Verkäufer aber berechtigt, die Unstimmigkeit sofort zu melden:

Der Käufer ist zum Zeitpunkt der Meldung bereits kein angemeldetes eBay-Mitglied mehr.
Verkäufer und Käufer einigen sich einvernehmlich darauf, die Transaktion nicht durchzuführen.
Im ersten Fall erhält der Käufer eine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels und der Verkäufer erhält eine Gutschrift der Verkaufsprovision, ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen.

Im zweiten Fall muss der Verkäufer melden, dass beide Parteien sich einvernehmlich über die Nichtvollziehung der Transaktion geeinigt haben. Wenn der Käufer auf die gemeldete Unstimmigkeit reagiert und die einvernehmliche Einigung bestätigt, erhält der Verkäufer eine Gutschrift der Verkaufsprovision und gegen den Käufer wird keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels ausgesprochen. Wenn der Käufer auf die gemeldete Unstimmigkeit nicht reagiert, kann der Verkäufer den Vorgang schließen, um eine Gutschrift der Verkaufsprovision zu erhalten. Der Käufer erhält dann keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels.

Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels melden
Alle meine Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels aufrufen

2) eBay nimmt Kontakt mit dem Käufer auf.

Nachdem der Verkäufer eine Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels gemeldet hat, sendet eBay dem Käufer eine E-Mail-Benachrichtigung und der Käufer erhält, wenn er sich innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Meldung einloggt, zusätzlich eine entsprechende Pop-up-Nachricht. Die E-Mail und die Pop-up-Nachricht enthalten die folgenden Informationen:



Freundlich formulierte Erinnerung an die noch ausstehende Bezahlung In der E-Mail und in der Pop-up-Nachricht wird der Käufer daran erinnert, dass die Zahlung noch nicht beim Verkäufer eingegangen ist, und der Käufer erhält einfache Anweisungen, wie er auf die Nachricht reagieren bzw. wie er den Artikel bezahlen kann. Wenn der Käufer nicht innerhalb von sieben Tagen auf die E-Mail bzw. die Pop-up-Nachricht reagiert, kann der Verkäufer die Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen. Zusätzlich kann der Verkäufer den betreffenden Artikel kostenlos wiedereinstellen.

Benachrichtigung über eine einvernehmliche Einigung. Wenn der Verkäufer eBay darüber informiert, dass er sich mit dem Käufer einvernehmlich geeinigt hat, die Transaktion nicht durchzuführen, wird der Käufer von eBay per E-Mail und Pop-up-Nachricht um eine entsprechende Bestätigung gebeten.

Bestätigt der Käufer die einvernehmliche Einigung mit dem Verkäufer, erhält der Käufer keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels und dem Verkäufer wird die Verkaufsprovision gutgeschrieben.

Wenn der Käufer die einvernehmliche Einigung mit dem Verkäufer nicht bestätigt, erhält der Käufer keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels und dem Verkäufer wird die Verkaufsprovision nicht gutgeschrieben. Der Vorgang wird unmittelbar nach der Antwort des Käufers geschlossen und der Verkäufer hat keinen Anspruch mehr darauf, für diese Transaktion erneut eine Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels zu melden.

Reagiert der Käufer nicht innerhalb von sieben Tagen auf die E-Mail bzw. die Pop-up-Nachricht, kann der Verkäufer den Vorgang schließen. Er erhält dann automatisch eine Gutschrift der Verkaufsprovision und der Käufer wird nicht verwarnt.

3) Der Käufer reagiert auf die gemeldete Unstimmigkeit.

Der Käufer kann eine von mehreren Optionen wählen, um auf die Meldung des Verkäufers zu reagieren:

Ich möchte jetzt bezahlen. Durch die Bezahlung des Artikels wird die Unstimmigkeit beigelegt. Wenn PayPal als Zahlungsmethode akzeptiert wird, muss der Käufer einfach nur mit PayPal bezahlen, um die Unstimmigkeit beizulegen und den Vorgang zu schließen. Bei anderen Zahlungsmethoden (wie z.B. Überweisungen) sollte der Verkäufer den Zahlungseingang abwarten, bevor er die entsprechende Option zur Beilegung der Unstimmigkeit wählt.
Ich habe bereits bezahlt. Wenn die Bezahlung bereits erfolgt ist, kann der Käufer dem Verkäufer Einzelheiten zur vorgenommenen Bezahlung mitteilen. Der Verkäufer kann dann nach Prüfung die entsprechende Option zur Beilegung der Unstimmigkeit wählen und den Vorgang schließen.
Kommunikation mit dem Verkäufer. Käufer und Verkäufer können durch direkte Kommunikation über die eBay-Website versuchen, sich zu einigen, um so das Problem zu lösen. eBay stellt dazu ein Kommunikations-Tool zur Verfügung, in dem Käufer und Verkäufer ohne den Rückgriff auf E-Mails direkt miteinander kommunizieren können. Der Verkäufer kann den Vorgang jederzeit schließen, indem er eine der betreffenden Optionen wählt.
4) Der Verkäufer schließt den Vorgang.

Der Verkäufer kann den Vorgang schließen, nachdem der Käufer mindestens einmal geantwortet hat oder wenn der Käufer innerhalb von acht Tagen nicht reagiert hat. Verkäufer können unter Unstimmigkeiten online klären alle Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels aufrufen, die sie gemeldet haben. Dem Verkäufer stehen die folgenden Optionen zum Schließen von Unstimmigkeiten zur Verfügung:

Wir haben die Transaktion zur beiderseitigen Zufriedenheit abgeschlossen. Bei Wahl dieser Option erhält der Verkäufer keine Gutschrift der Verkaufsprovision und der Käufer erhält keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels.
Wir haben uns geeinigt, die Transaktion nicht durchzuführen. Bei Wahl dieser Option erhält der Käufer keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels und der Verkäufer erhält eine Gutschrift der Verkaufsprovision sowie eine Gutschrift der Angebotsgebühr, wenn der Artikel beim Wiedereinstellen verkauft wird.
Ich möchte nicht mehr mit dem Käufer kommunizieren bzw. auf eine Antwort von ihm warten. Bei Wahl dieser Option erhält der Käufer eine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels und der Verkäufer erhält eine Gutschrift der Verkaufsprovision sowie eine Gutschrift der Angebotsgebühr, wenn der Artikel beim Wiedereinstellen verkauft wird.
Hinweis: Unstimmigkeiten werden 60 Tage nach Angebotsende (also dem Tag, an dem Käufer und Verkäufer einen rechtsverbindlichen Vertrag über den Verkauf bzw. Kauf des Artikels eingegangen sind) automatisch geschlossen, sofern der Verkäufer den Vorgang nicht bereits vorher geschlossen hat. Dabei erhält der Verkäufer keine Gutschrift der Verkaufsprovision und der Käufer wird nicht verwarnt.

Bewertung im Zusammenhang mit Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels

Käufer und Verkäufer können Bewertungen für Transaktionen abgeben, bei denen es zu Unstimmigkeiten gekommen ist, und zwar auch dann, wenn sich beide Seiten darauf geeinigt haben, die Transaktion nicht durchzuführen. Bitte geben Sie auch für diese Transaktionen sachliche und faire Bewertungen ab.
Verwarnungen wegen eines nicht bezahlten Artikels wirken sich nicht auf die Bewertungspunkte oder das Mitgliedsprofil eines Mitglieds aus.

 

greetz joker

 

24273 Postings, 8940 Tage 007BondIn dem Fall wende

 
  
    #6
30.06.06 08:24
Dich direkt an eBay. Darüber hinaus erfüllt die Freischaltung des Objektes grundsätzlich die Voraussetzungen im Sinne des § 145ff. BGB. "Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat."

Vielleicht hilt ja auch das weiter:

"Kauf per Internet-Auktion grundsätzlich wirksam

Ein Privatmann hatte seinen neuen VW-Passat über die web-Seite eines Unternehmens, welches im Internet auch für Privatpersonen Auktionen durchführt, angeboten. Einen Mindestpreis gab er dabei nicht an,  jedoch die Erklärung, er nehme das höchste Angebot an.

Bei Auktionsende lag das höchste Gebot bei 26.350,00 DM, weit unter dem Listenpreis. Der Anbieter war nicht  bereit, dem Höchstbieter das Fahrzeug zu diesem Preis zu verkaufen. Die folgende Klage des  Ersteigerers hatte vor dem Bundesgerichtshofes nun endgültig Erfolg. Der Kaufvertrag sei danach wirksam per  "Mausklick" zu Stande gekommen. Die abgegebene Willenserklärung, er nehme das höchste Gebot an, habe individuellen Charakter, obwohl sie vom Auktionsveranstalter vorformuliert gewesen sei.
BGH VIII ZR 13/01"  

22640 Postings, 6946 Tage luthienJa ok, ob nun 10 oder 7 Tage, fürs We zu spät. ;)

 
  
    #7
30.06.06 08:26
Und wenn der noch keine Bewertung hat gehen dem sämtliche EBAY Sanktionen am A*** vorbei. Und obs unserer Freundin nur auf die Provision ankommt?

!!! WIR WERDEN WELTMEISTER !!!

Gruß

Einer der 3 von der Tankstelle, entweder Tick, Trick und Track oder ein Teil der gespaltenen Persönlichkeit mit dem Namen "scholluthmin" oder mittlerweile auch Mitglied der Marx-Brothers.

 

45710 Postings, 7673 Tage joker67Schnauze luthien sonst gibts Morgen kein Bier;-)) o. T.

 
  
    #8
30.06.06 08:27

271 Postings, 7505 Tage freundinaber hier

 
  
    #9
30.06.06 08:28
ist ja Barzahlung bei Abholung?! Kann das ja nicht als unbezahlt melden!
?

Hallo Joker

<img  

271 Postings, 7505 Tage freundin@luthien Mir gehts nicht um die

 
  
    #10
30.06.06 08:30
Provision, sondern darum ,dass die Wama aus der Wohnung raus muß.
 

22640 Postings, 6946 Tage luthienSagen wir es mal so...

 
  
    #11
30.06.06 08:33
Der Streitwert bei ner ollen Waschmaschine ist jetzt nicht so gigantisch. Bis EBay bzw. Anwalt und was weis der Teufel noch alles in Bewegung gesetzt wurde, hast du die Maschine zu Fuss von Kiel nach Konstanz getragen. Kurz gesagt, bringe Geduld mit wenn du weiter darauf hoffst das der Kerl das Ding abholt... ;)

Vielleicht meldet der sich ja noch. 2 Tage ist nun wirklich noch nicht gerade lange.

!!! WIR WERDEN WELTMEISTER !!!

Gruß

Einer der 3 von der Tankstelle, entweder Tick, Trick und Track oder ein Teil der gespaltenen Persönlichkeit mit dem Namen "scholluthmin" oder mittlerweile auch Mitglied der Marx-Brothers.

 

45710 Postings, 7673 Tage joker67Hallo Freundin ;-))

 
  
    #12
30.06.06 08:36
Du musst trotzdem ebay melden,das der Käufer keine anstalten macht Dir die Wama abzunehmen.

Theoretisch kann er ja auch eine Woche Urlaub machen o.ä.

Ich hatte das mal mit jemandem der 5 Tage nach Auktionsende im Urlaub war.

Sollte der dann zurückkommen und du meldest ebay nichts und der besteht auf die ersteigerte Wama die du dann schon verkloppt hast,dann hast Du Probleme.

Ich würde es melden,gerade unter dem Aspekt,das der 0 Bewertungen hat.

greetz joker  

45710 Postings, 7673 Tage joker67freundin BM ;-)) o. T.

 
  
    #13
30.06.06 08:45

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