Solon - die deutsche Solar-Perle
Seite 235 von 252 Neuester Beitrag: 27.08.24 09:27 | ||||
Eröffnet am: | 07.08.07 07:59 | von: charly2 | Anzahl Beiträge: | 7.277 |
Neuester Beitrag: | 27.08.24 09:27 | von: AlexBoersian. | Leser gesamt: | 970.114 |
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Du schaust jetzt mal nach, was das Wort „sobald“ bedeutet!
Falls ich Dir auch noch die gesetzlichen Grundlagen posten soll, was nach der Abwicklung einer AG/SE mit der Gesellschaft passiert, bin ich Dir natürlich gern behilflich...
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.
Also bringe Deine Behauptungen mit verlässlichen Quellen !
Irgendwelchen Unsinn posten, der nicht mit der Solon SE im Zusammenhang steht, kannst Du. Nur eine der zahlreichen Quellen finden, die eine prognostizierte Insolvenzquote von 3% benennen, dazu bist Du nicht in der Lage.
Das zeigt doch mal wieder, was Du hier einzig und allein bezweckst!
https://www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/...r-aus-a-827351-amp.html
Hier noch eine Quellen:
https://www.pv-magazine.de/2012/04/13/...n-solon-gehen-fast-leer-aus/
Soviel zu Deiner Glaubwürdigkeit ! Wen willst Du hier mit Deinen Unsinn beeindrucken ?
zum Beispiel vorsichtigerweise einflechtet, es ist nicht zu erwarten o.s.ä. Habe ich Dir schon mal erklärt;
es ist nicht zu erwarten heißt eben nicht, daß es auch ausgeschlossen ist. Zu viel verlangt Rudi ?
Was für krude Verschwörungstheorie.
Der Insolvenzverwalter selbst hat in einem Interview mit der FTD von einer Insolvenzquote von um die 3% gesprochen.
Ob Du die Quellen für seriös erachtest, ist mir völlig egal.
Fakt ist, dass die Solon SE abgewickelt wird, die Aktionäre keinen Cent sehen werden, und die Solon SE am Ende im HR gelöscht wird.
"Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat am 01.03.2012 um 8.00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLON SE wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet."
https://www.solarserver.de/2012/03/01/...rnehmens-solon-se-eroeffnet/
2. Auflösung der Solon SE: Es existiert kein operatives Geschäft mehr, nur noch die Abwicklung.
"SOLON SE, Berlin, Am Studio 16, 12489 Berlin. ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.."
https://www.registerwissen.de/RB/Berlin/SOLON_SE/207803
3. Aktionäre der Solon SE gehen wohl leer aus (siehe auch Überschuldung)
"Laut Solon SE sei es nicht zu erwarten, dass die Aktionäre der Solon SE von den zu erzielenden Erlösen „partizipieren werden“.
https://www.ecoreporter.de/artikel/...gehen-wohl-leer-aus-07-03-2012/
4. Großaktionäre der Solon SE haben verkauft
SOLON teilte heute mit, dass die Mithril GmbH ihren Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 01.02.2012 auf 0% gesenkt hat (Unterschreitung der 10%-, 5%- und 3%-Meldeschwelle)...
SOLON teilte heute mit, dass die Rivendell Holding AG, Zug, Schweiz, ihren Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 02.02.2012 auf 0% gesenkt hat (Unterschreitung der 3%-Meldeschwelle)...
SOLON teilte heute mit, dass Immo Ströher, Deutschland, seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 02.02.2012 auf 0% gesenkt hat (Unterschreitung der 3%-Meldeschwelle)...
Beitrag 4, Beitrag 5, Beitrag 6 und weitere Quellen unter dem folgenden Link:
http://177766.homepagemodules.de/...SOLON-ist-pleite-WKN.html#msg3184
https://sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/...olon-Newsletter-10.pdf
Bei Dir sind Artikel aus der FTD und dem Spiegel nicht glaubhaft, aber kannst selbst keinerlei Quellen für irgendetwas bringen.
Du ignorierst Fakten, und von Dir kommt gar nichts.
Ganz schwache Vorstellung mal wieder...
Quellen:
www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/...r-aus-a-827351-amp.html
https://www.ariva.de/news/...-se-veraeusserung-des-operativen-4038827
Gesetzliche Grundlagen:
Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.
Dubiose Registereintragungen, die offenkundig falsch sind.
Angaben einer Homepage, die nicht ein Impressum hat.
Was Du hier bringst ist einfach nur peinlich...
Überlege mal was Du hier absonderst!
Du ignorierst einfach die Fakten.
Klasse Bild was Du hier ablieferst...
Moderation
Zeitpunkt: 12.10.20 12:55
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 6 Stunden
Kommentar: Provokation
Zeitpunkt: 12.10.20 12:55
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Kommentar: Provokation
1 Nutzer wurde vom Verfasser von der Diskussion ausgeschlossen: kinghero007