Solar Zulieferer !
dass ich 2009 solange gewinne machen kann, bis meine verluste "aufgebraucht" sind, und erst dann abgeltungssteuer zahle?
muss ich dann in meiner steuerklärung 2008 diese verluste irgendwie angeben? oder nenne ich die erst in der erklärung 2009? oder später, hab was von 2013 gelesen.
ich nehme mal an, dass meine bank das alles für mich mitrechnet?!
wenn schon, dann würde ich jetzt gerne auch was lernen! :-)
janst0r
Einen § 10 d Verlustbescheid erhält man selbstverständlich nur, wenn man diese auch in der Erklärung zu 08 angibt. Dann erhältst Du einen Bescheid über den vortragsfähigen Verlust. Wenn Du das nicht machst, weil Du z.B weder ESt zahlst bzw keine ESt mangels Vor.zhlg erstattet bekommst... (lohnt nicht...) dann sind auch die Verluste futsch
Bis 2013 kannst Du dann Verluste mit zuk.Gewinnen verrechnen. Na ja Studenten haben halt noch nicht soviel Erfahrung mit Steuererklärungen ist schon ok
Irgendwann bist Du auch im Club und kannst Dich 1x jährlich damit rumschlagen. Ich mache das als Steuerberater ungefähr 250 Tage im Jahr oder noch mehr....??
So jetzt gehe ich schlafen, habe gerade noch vorm schlafengehen eine Bilanz fertig geschustert. So fängt das Jahr gut an.....
eine steuererklärung. nur einkünfte aus kapital hatten mich in der vergangenheit noch nicht interessiert.
ich meinte natürlich nicht, dass meine bank den verlustantrag übernimmt, aber ich meine, dass ich eine aufstellung bekomme, wieviel gewinn oder verlust ich aus veräußerungsgeschäften gemacht habe. (wobei ich auch ein excel habe mit allen trades)
nichtsdestotrotz, danke für die infos, sollte ich weitere fragen haben, melde ich mich.
grüße janst0r
wenn du gerade hier bist brauch ich dich nicht bei der kuh zu suchen..
hätte mal eine Frage an dich gibt es sowas wie einen Steuerfreibetrag..wenn ja wie hoch wäre dieser..wo man keine ABgeltungssteuer zahlen muß..oder muß jeder ags zahlen und kann diese für gering Verdiener bei der Lohnsteuererklärung wieder zurückholen..
danke
danke wollte auf Nummer sicher gehen..und es von dir wissen..da hier doch ne Menge geschrieben wird..was nicht immer richtig sein muß..
hatte centrotherm beobachtet da hatte sich nicht viel getan undbin dann am 30.12.bei manz eingestiegen..ziemlich spät..naja long gesehen ist da noch Luft zu 210 eus aber was jetzt bei centro abgeht..geile party..
freut mich für euch
aber auf lange sicht werden die beiden sich wohl nicht viel schenken.
sicherlich ein gutes invest auf die nächsten paar jahre.
warum Centrotherm heute so gewaltig angestiegen ist? Wollte wieder in Q-Cells oder Centrotherm einsteigen, wenn ich aus Qimonda erstmal ausgestiegen bin, hoffe da tut sich was die nächsten 2-3 Wochen... denn langfristig wollte ich in Solar einsteigen.
Auch ich habe noch eine Frage zu den Steuern.... also ich habe 2008 rund 4000€ Verluste gemacht.... muss oder soll ich diese in der Stuererklärung angeben oder nicht (wenn ja wie gebe ich das an? Jeden Kauf und Verkauf aus 2008, egal ob Gewinn oder nicht? Mit den Gebühren inklusive also Provisionen, etc.?)
Falls nicht, zahle ich dann sofort in 2009 für Gewinne Abgeltungssteuer und kann diese dann wieder zurück holen, indem ich die Verluste aus 2008 gegenrechne?
Wieso geht das alles bis 2013? Kann ich, wenn ich zB 2008 4000€ Verluste mache und 2009 nur 1500 Gewinn, 2010 2500 Gewinn diese Verluste 2 Mal angeben und somit verrechnen? Sprich ich gebe dann 2010 nochmals alles an und das Finanzamt weiss, dass ich 2009 ja schon 1500 gegen gerechnet habe?
Habe das noch nie gemacht, deshalb wäre ich dankbar für eure Hilfe...
Die Antwort habe ich eigentlich schön öfters gegeben:
Der Verlust MUSS in der EST-Erklärung in der Anlage SO angegeben werden. Dann erfolgt daraus der § 10 d Bescheid. Aufgrund dieses Bescheids erfolgt nach der Neuregelung der Kap.Einkünfte im § 20 die Verrechnungsmöglichkeit. Auf die §§-Kette gehe ich nicht mehr ein.
Das alles bis 2013 geht, ist doch eine großzügige Übergangsregelung. (die Jahreszahl gucke ich aber noch mal nach, ich denke es sollte etwas dazu im § 52 a EStG stehen, da dieser die Übergangsvorschriften zur Einführung der AGS regelt)
Beweisführung:
Es bleibt Dir überlassen, ob Du alle An-u Verkaufsbelege einreichst und eine Excel-Tabelle dazu fertigst. Seit mind. 2004 sind Banken verpflichtet eine § 24 c Bescheinigung über Kap.Erträge zu erstellen. Die Deutsche Bank hat mir dazu im Jahr 2006 eine Aufstellung über 118 Seiten erstellt. Hier waren alle meine Wertpapiergeschäfte aufgelistet und sogar das Endergebnis jedes Trades. Nur was für ein Armutszeugnis keine Endsaldierung. Ich mußte also alle Endergebnisse der 118 Seiten aufaddieren.
2007 hatte ich eine Aktienpause gemacht (um meine Ehe zu retten). Ab Sept. 08 durfte ich wieder traden, aber nur in kleinem Rahmen.....
So ich denke, jetzt weißt Du Bescheid und ich gehe jetzt pennen.
MUSS in der Erklärung 08 (deswegen auch der § 10 d Bescheid!!!) Du trägst dann die Verluste vor!!! Du kannst nicht in 2009 ankommen und dem Finanzamt mitteilen... ich hatte noch Verluste in 08. Die Arbeit mußt Du Dir schon machen.
Die ESt ist eine Abschnittsbesteuerung. Man kann in einem Erklärungsjahr immer nur Sachen des aktuellen Jahres erklären. Änderungsmöglichkeiten gibt es in der Theorie schon, aber das wird schwer das beim FA durchzuboxen..... z.B. § 173 (2) AO neue Tatsache, aber hier wird Dir regelmäßig das Verschulden angehaftet werden.
So jetzt Nacht aber
Grüße und gutes Händchen
das heisst ich fordere sowohl von der Cortal oder auch der Voba (über die hatte ich anfangs gehandelt) diese Auflistung, oder reicht es für das FA auch wenn ich die Positionen als Excel runterlade und ausdrucke und mit in die EST 2008 packe?
wie ich Dich jetzt verstanden habe kommt das dann in der EST 2008 nicht in den KAP Teil sonder den SO-Teil.
Diese Verluste kann ich dann bis 2013 in den nächsten EST verrechnen.... mache ich 2009 schon genauso viel Gewinn wie 2008 Verlust hat sich das Thema erledigt... schaffe ich es eben erst die kommenden Jahre kann ich es quasi so lange mit einbringen bis es ausgeglichen ist oder eben das JAHR 2013 vorbei ist.
Stimmt das so ungefähr?
Ich finde sie schlichtweg ungerecht. Eine gerechte Lösung wäre: das gesamte Halbeinkünfte Verfahren, Gewinne wie Verluste, läuft in 5 Jahre aus.
Die "Finanzmafia" in Berlin sagt, daß alte Verluste (bis ende 2008) nach altem Recht mit neuen Gewinnen ab 2009 weiterhin verrechnet werden können.
Das stimmt so aber nicht!!! Altes Recht besagt, daß ich Gewinne mit den Verlustvorträgen (nach Halbeinkünfteverfahren, also 1:1) verrechnen kann. Die Übergangsregelung hat weder was mit altem noch neuen Recht zu tun!!! Denn nun werden 100% Gewinn mit 50% alte Verluste verrechnet, d.h. 1:0,5! Und das ist glatter Beschiss!!! Denn Verlustvorträge, in der Steuererklärung seit Jahren eingetragen, sind bares Geld.
Mit anderen Worten, meine Verluste sind doppelt so schnell aufgebraucht wie vorher, d. h. die Regierung hat die Hälfte meiner Verluste einfach eingestrichen!!!
Dabei behauptet diese "Finanzmafia" immer wieder "...nach altem Recht..."
Wir haben also
1. altes Recht (Verrechnung 1:1)
2. Neues Recht (Verrechnung ebenfalls 1:1, da Verluste u. Gewinne mit 100% gegengerechnet werden)
3. Übergangsrecht (Verrechnung 100% Gewinne mit 50% Verlust)
Aber wie immer, der deutsche Michel nickt alles einfach ab.