Solar Millennium vor dem Durchbruch ?
also: über einen Zeitraum von etwa 8 Monaten platzierte S2M +/- 60 Mio. EUR.
Von diesem Betrag wurden 20 Mio. EUR für die Tilgung einer Anleihe verbrannt!!
http://www.solarmillennium.de/deutsch/archiv/...eiherueckzahlung.html
[Die folgende Aussage in dem Pressebericht, ist eine Dreistigkeit sonders gleichen:
Solar Millennium zahlt die Anleihe mit Erlösen aus dem operativen Geschäft zurück!!!]
Weitere mehr als 15 Mio. EUR wurden für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes verbraucht und lediglich +/- 25 Mio. EUR erhalten die Anleihegläubiger als Insolvenzquote zurück.
Erstaunlich, wie viele Leser dieses Forum noch hat ...
bis zur Insolvenzanmeldung noch Anleihen im Nominalwert von 110. Mio. EUR emittieren konnte!!
Das hätte wirklich nicht sein müssen. Hätte die Staatsanwaltschaft rechtzeitig interveniert (hinreichende Verdachtsmomente waren schließlich längst bekannt), hätte S2M vermutlich keine Anleihen mehr emittiert. Ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren unterstellt, hätte man Anlegern Verluste in der Größenordnung von mehr als 100 Mio. EUR ersparen können.
Wirklich bedenklich, welche Schäden durch eine zögerlich agierende (und mangelhaft ermittelnde) Justiz verursacht werden.
Moderation
Zeitpunkt: 15.11.13 19:50
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Gelöscht auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 15.11.13 19:50
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Kommentar: Regelverstoß - Gelöscht auf Wunsch des Verfassers
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
2.1. Finanzanlagevermögen
Im Berichtsjahr ist eine Beteiligung von 16 % an der Soliber GmbH mit einem Nominalanteil von 9.900 EUR zu TEUR 20.040 Anschaffungskosten erworben und aktiviert. Der Wert der Beteiligung ist durch das "Financial Model" zum Kraftwerksprojekt Ibersol einschließlich der hieraus resultierenden Bewertung der Soliber GmbH nachgewiesen.
Im Wirtschaftsjahr 2009/2010 (01.11.2009 bis 31.10.2010) veräußerte die Solar Millennium AG eine 16 % Beteiligung an der Soliber GmbH (Alleingesellschafterin der spanischen Ibersol Projektgesellschaft) für 20,04 Mio. EUR!!
weitere Quelle:
Solar Millennium Geschäftsbericht 2009/2010
Seite 6: Verkauf von 50 % der Anteile an der Soliber GmbH an die Ferrostaal AG und
Verkauf von 16 % der Soliber GmbH Anteile für 20,04 Mio. EUR an die Extremasol Kraftwerks GmbH (siehe oben).
Seite 114:
E. Erläuterungen zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
....
Umsatzerlöse aus Anteilsverkäufen: 22,167 Mio. EUR
davon (s.o.) 20,04 Mio. EUR aus dem Verkauf von 16 % der Anteile an der Soliber GmbH an die Extremasol Kraftwerks GmbH und [wer rechnen kann ist hier klar im Vorteil]
2,127 Mio. EUR Umsatz aus dem Verkauf von 50 % der Anteile an der Soliber GmbH an die Ferrostaal AG.
Die aktivierte Forderung aus dem Verkauf der 16 % Beteiligung an der Soliber GmbH hätte per 31.10.2010 auf einen Bruchteil abgeschrieben werden müssen!!
Bereits zum damaligen Zeitpunkt hatte die Solar Millennium Invest AG "vorübergehend" den Vertrieb des Ibersoll Fonds ausgesetzt. Die sich abzeichnenden Probleme bei der Finanzierung des Ibersol - Projektes hätten m.E. eine Wertberichtigung um mehr als 10 Mio. EUR gerechtfertigt.
WARUM HAT Deloitte im Rahmen der Konzernabschlussprüfung nicht erkannt, dass die Forderung an die Extremasol Kraftwerks GmbH nicht werthaltig war??
Bereits aus damaliger Sicht war erkennbar, dass Deloitte den Konzernabschluss per 31.10.2010 mit einem eingeschränkten (wenn nicht sogar mit einem Versagungsvermerk) hätte versehen müssen!!!!
Konzernfehlbetrag von deutlich über 20 Mio. EUR ausweisen müssen.
Der Konzernabschluss per 31.10.2010 vermittelte KEIN den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar Millennium AG.
Warum ist Deloitte im Bestätigungsvermerk NICHT auf
Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens oder eines Konzernunternehmens gefährden, gesondert eingegangen (vgl. § 322 Abs. 2 HGB)?
Hatte Deloitte im Rahmen der Prüfung des Konzernabschlusses 2009/2010 nicht erkannt, dass der Fortbestand des Unternehmens akut gefährdet war und der endgültige Zusammenbruch nur durch die nahezu permanente Emission von Unternehmensanleihen hinausgezögert wurde???
eine 50 % Beteiligung wurde für 2,127 Mio. EUR an Ferrostaal verkauft und
eine 16 % Beteiligung für 20,040 Mio. EUR an die Extremasol Kraftwerks GmbH
Entweder Ferrostaal hat die Beteiligung zu "billig" erworben. Für diesen Fall könnten Schadenersatzansprüche gegen die S2M - Organe wegen Verschleuderung von Unternehmensvermögen geltend gemacht werden. Unterstellt man, dass eine 16 % Beteiligung an Ibersol einen Wert von 20,04 Mio. hatte, dann wäre eine 50 % Beteiligung mit etwa 62 Mio. EUR zu bewerten.
Unterstellt man hingegen, dass eine 50 % Beteiligung an Ibersol einen Wert von 2,127 Mio. EUR beizumessen war, dann ist der Konzernabschluss 2009/2010 fehlerhaft, da die Forderung gegen die Extremasol Kraftwerks GmbH nicht werthaltig war.
Ich vermute, dass
a) die 50 % Beteiligung an Ibersol (bzw. der Soliber GmbH) zu günstig an Ferrostaal veräußert wurde UND
b) die 16 % Beteiligung zu einem überhöhten Preis an die Extremasol Kraftwerks GmbH verkauft wurde.
In diesem wahrscheinlichen Fall, könnte der IV Schadenersatz gegen die Organe wegen "Verschleuderung von Unternehmensvermögens" geltend machen.
Durch den Verkauf der 16 % Beteiligung an Ibersol an die Extremasol Kraftwerks GmbH wurde die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des S2M zu günstig dargestellt. Der Verkauf dieser 16 % Beteiligung an Ibersol muss als Versuch gewertet werden, die Anleger über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des S2M Konzerns zu täuschen. Die Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert der Forderung gegen die Extremasol GmbH ist derart hoch, dass in diesem Fall der Verdacht auf Bilanzmanipulation vorliegt!
Deloitte würde vermutlich darlegen, die Wertminderung der Forderung gegen die Extremasol Kraftwerks GmbH war im Zeitpunkt der Prüfung nicht absehbar.
Die Finanzierungsprobleme des Ibersol-Projektes, die Vertriebsaussetzung des Ibersol - Fonds (sowie der Veräußerungspreis aus dem Verkauf der 50 % Beteiligung an Ferrostaal) waren jedoch im Prüfungszeitpunkt bereits bekannt und stellten meines Erachtens ein hinreichendes Indiz für die Wertminderung dieser Forderung dar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Extremasol Kraftwerks GmbH lediglich über ein Stammkapital von 25.000 EUR verfügte.
http://www.solarmillennium.de/deutsch/presse/...aassen-vergleich.html
"Böhm hatte eine ausführliche Prüfung des Sachverhalts vorgenommen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass Claassens Kündigung begründet und rechtmäßig war und daher keinerlei Rückforderungsansprüche der Insolvenzmasse gegen Claassen bestehen.
...
Weitergehend haben sich die Parteien im Rahmen des Vergleichs darauf verständigt, dass Claassen den Insolvenzverwalter bei Bedarf umfassend bei der möglichen Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche der Masse gegenüber ehemaligen AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN* der Solar Millennium AG unterstützen wird.
* und wie schaut es mit Schadenersatzansprüche gegen ehemalige Vorstände aus????
Wenn man sich vorstellt, Claassen erhält Zahlungen von den US-Töchtern und leitet davon generös 25 % an die Gläubiger der deutschen Solar Millennium AG weiter, dann hat dies nur noch sehr wenig mit Gerechtigkeit zu tun. Dies wäre ein ausgesprochen unerfreuliches Ergebnis und sollte durch die Gläubiger nicht widerspruchslos akzeptiert werden. In diesem Fall hätte ich großes Verständnis mit den Gläubigern, wenn diese nicht nur Ansprüche gegen EX-AUFSICHTSRÄTE sondern auch gegen Ex-Vorstände, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, den Herrn mit der Fliege etc. geltend machen würden!!
Ausschnitt aus der oben verlinken S2M - Pressemeldung:
Seine [Anm.: Claassens] Forderung gegen die US-Töchter der Solar Millennium AG wird Claassen hingegen weiterverfolgen. Im Rahmen des Vergleichs hat sich Claassen aber verpflichtet, die Gläubiger der Solar Millennium AG mit 25 Prozent an etwaigen Erlösen zu beteiligen, die er aus diesen Verfahren erzielt.
„Dieser Vergleich ist ein gutes Ergebnis für die Gläubiger der Solar Millennium AG“, sagte Böhm nach der Unterzeichnung. „Bei realistischer Einschätzung bestand keine Aussicht, den Rechtsstreit zu gewinnen. Eine Weiterführung hätte daher nur unnötig das Insolvenzverfahren mit weiteren Kosten belastet und verzögert.“
mal sehen, wie lange es dauert, bis diese bei +/- 5 % notiert.
Statt der Antwort auf die Frage "Wann wurde das Insolvenzverfahren eröffnet" würde mich mal interessieren, wie lange sich das Verfahren voraussichtlich noch hinziehen wird und ob und wenn ja wann, die Gläubiger mal eine erste Rate aus der Masse erhalten.
Es ist davon auszugehen, dass nahezu sämtliche Bestätigungsvermerke zu den Konzernabschlüssen 2005/2006 bis 2009/2010 fehlerhaft waren.
Dass die Testate zu den Geschäftsjahren 2005/2006 bis 2007/2008 fehlerhaft waren, hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte bereits festgestellt.
Der Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss 2008/2009 ist m.E. aufgrund des Scheingeschäftes mit Cross AG fehlerhaft (siehe oben).
Der Konzernabschluss 2009/2010 vermittelt m.E. kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da Forderungen gegen die Extremasol Kraftwerks GmbH nicht werthaltig waren. Deloitte hätte deshalb kein uneingeschränktes Testat erteilen dürfen. Da Deloitte im Rahmen einer Sonderprüfung die Rechnungslegung der Geschäftsjahre bis einschließlich 2009/2010 überprüft hatte, hatte das Testat zum Konzernabschluss 2009/2010 für potentielle Anleger ein für die Anlageentscheidung herausragendes Gewicht.
Das uneingeschränkte Testat zum Konzernabschluss 2009/2010 vermittelte Anlegern, S2M habe aus der Vergangenheit gelernt und der Konzernabschluss 2009/2010 spiegle die tatsächlichen Verhältnisse nunmehr zutreffend wider.
Vermutlich hatten die S2M Organe im Vorfeld der Tilgung einer Anleihe im August 2011, geprüft (oder prüfen lassen) ob nicht ggf. Insolvenz angemeldet werden muss!
WER hat diese Prüfung vorgenommen. Aus dem Artikel der Wirtschaftswoche geht hervor, dass die Verantwortlichen irrigerweise davon ausgegangen sind, dass die EIB für das Ibersol Projekt ein Darlehen über 185 Mio. EUR gewähren würde.
Ich bin der Meinung, der IV sollte ein Gutachten in Auftrag geben zu prüfen, ob der Antrag auf Insolvenzeröffnung nicht bereits in der ersten Augusthälfte 2011 hätte gestellt werden müssen.
Wurde im Vorfeld der Tilgung der Anleihe ggf. Deloitte um ein Statement ersucht und wenn ja, auf welchen (unrealistischen) Annahme basierte dieses Gutachten.
Es ist sehr bedenklich, dass im Falle S2M Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse immer schon großgeschrieben wurde.
Es ist davon auszugehen, dass die S2M Vorstände vor der Rückzahlung einer Anleihe im August 2011 externe Berater hinzugezogen hatten und diese mit der Prüfung beauftragt hatten, ob die Anleihe zurückgezahlt werden kann oder nicht (und ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt werden muss). Hiervon ist auszugehen, da die S2M Vorstände in jedem Fall die Haftungsrisiken einer Insolvenzverschleppung "vermeiden" wollten.
Die Vorstände werden den externen Beratern neben den vorläufigen Zahlen zum Geschäftsjahr 2010/2011 zur Verfügung gestellt haben UND zu folgenden Sachverhalten ihre Einschätzung mitgeteilt haben:
1. Dauer und Kosten des Genehmigungsverfahrens für die Umstellung des US - Projekte von Solarthermie auf PV,
2. Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Finanzierungsabschlusses für die US - Projekte,
3. kurzfristig zu erwartende Erlöse aus der Emission einer Anleihe über 100 Mio. EUR,
4. Wahrscheinlichkeit, dass die EIB ein Darlehen über 185 Mio. EUR für das Ibersol Projekt bereitstellt,
5. Erlöse aus dem Ibersol - Fonds.
Insbesondere die vorgenannten für eine going - concern Annahme entscheidenden Fragen, müssen im August 2011 (vor Tilgung der Anleihe) zu optimistisch beurteilt worden sein. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob für einen sachverständigen Dritten, die fehlerhafte Beurteilung der Lage erkennbar war.
ZB die Wahrscheinlichkeit, dass S2M für Ibersol von der EIB ein Darlehen über 185 Mio. EUR erhalten würde, war damals m.E. relativ leicht anhand der Darlehenskonditionen (erforderliches Eigenkapital, Sicherheiten von anderen Banken etc.) abzuschätzen (vermutlich existiert hierzu auch ein detaillierter Schriftverkehr mit der EIB!!).
Ich frage mich ernsthaft, warum derartige Fragen nicht geprüft werden und gegen die Ex-Vorstände keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Firma Extremasol Kraftwerks GmbH in 90403 Nürnberg, Weintraubengasse 2 (Tochterunternehmen) verkauft am 30.9.2011 und zu diesem Zeitpunkt entkonsolidiert
Quelle: Konzernabschluss der ICM Investmentbank AG zum 31.12.2011!
Die Hinweise, dass der Tatbestand der Insolvenzverschleppung vorliegt, verdichten sich!
http://www.solarmillennium.de/deutsch/archiv/...-zwischenbericht.html
Im August 2011 war den S2M bekannt (bzw. muss als bekannt vorausgesetzt werden) dass,
1. der Ibersol - Fonds gerade mal zu knapp 10 % gezeichnet war,
2. ICM sich aus dem Ibersol Projekt wieder verabschieden wird (Verkauf erfolgte nach Aussage im ICM Konzernbericht am 30.09.2011),
3. die Voraussetzungen für eine Darlehensgewährung durch die EIB iHv 185 Mio. EUR nicht vorlagen und mit einer Darlehensgewährung nicht mehr gerechnet werden konnte.
Dies vorangestellt, werden im Zwischenbericht per 30.04.2011
Forderungen gegen die Extremasol Kraftwerks GmbH iH von 20 Mio. EUR und
Forderungen gegen den Ibersol Fonds in Höhe von netto 16 Mio. EUR
ausgewiesen. Auf diese beiden Forderungen wurden im Zwischenabschluss KEINE Wertberichtigungen vorgenommen.
In dem (nicht geprüften) Zwischenabschluss werden die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des S2M - Konzern unzutreffend dargestellt.
Prognosebericht:
"Die Geschäftsführung von Solar Millennium hat sich zum Ziel gesetzt, noch im laufenden Geschäftsjahr einen Finanzierungsabschluss von Ibersol zu erzielen und mit einem geeigneten Generalunternehmen die weiterführenden Baumaßnahmen zu beginnen.
Diese Aussage im Zwischenabschluss ist nicht haltbar, wenn man bedenkt, dass zum damaligen Zeitpunkt weniger als 10 % des Ibersol - Fonds gezeichnet war, mit einer Darlehensgewährung durch die EIB bis Geschäftsjahresende nicht mehr gerechnet werden konnte UND den Vorständen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Ausstieg von ICM aus Ibersol (Erwerb von 100 % der Anteile an der Extremasol GmbH im September 2011) bekannt war.
Der Zwischenabschluss per 30.04.2011 spiegelt die tatsächlichen Verhältnisse des S2M Konzerns UNZUTREFFEND wider.
Im Prognosebericht HÄTTE S2M darauf hinweisen müssen, dass eine Auszahlung der Anleihe im August 2011 nach objektiver Beurteilung ungewiss war und S2M aktuell prüft, ob kurzfristig ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden muss.
Im Zwischenabschluss wurde die Thematik "INSOLVENZ" mit keinem Wort erwähnt!!
http://www.solarmillennium.de/deutsch/archiv/...eiherueckzahlung.html
Am 16.08.2011 teilte S2M das Ausscheiden des Finanzvorstandes Oliver Blamberger mit.
http://www.solarmillennium.de/deutsch/archiv/...8_16-cfo-wechsel.html
Ganz offensichtlich gab es Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Vorstandes. Es würde mich nicht überraschen, wenn Blamberger NOCH VOR Tilgung der Unternehmensanleihe einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen wollte und der Restvorstand dies verhinderte.
Nach meiner Meinung, kann es KEIN Zufall sein, dass Blamberger kurz vor Tilgung der Unternehmensanleihe seinen Rücktritt erklären ließ!!!
Aufgrund der Tilgung einer Unternehmensanleihe kurz vor dem Eröffungsantrag, hat diese Frage eine große Relevanz. Schließlich sprechen gewichtige Indizien dafür, dass durch den verspäteten Antrag auf Insolvenzeröffnung der Insolvenzmasse mehr als 20 Mio. EUR entzogen wurden!!