So soll man sich bei Überfällen
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 23.01.19 12:37 | ||||
Eröffnet am: | 21.01.19 12:12 | von: andamonica | Anzahl Beiträge: | 28 |
Neuester Beitrag: | 23.01.19 12:37 | von: andamonica | Leser gesamt: | 5.998 |
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Gute Tips.
Danke,werde ich, wenn es mal dazu kommen sollte,beherzigen.
bei einer Rauferei tötet ein afghanischer Flüchtling einen Flüchtlingshelfer, der ihn provoziert hat mit sechs Messerstichen: im Prozeß wird auf Notwehr erkannt und er wird freigesprochen..
Ok ,ich kenne auch einzelne Fälle (Einzelfälle),wo das Opfer zum Täter gemacht wird ,das geht dann gleich ganz schnell.Aufgrund der vorherrschenden Ideologie werden dann auch gerne Urteile im Sinne der jeweiligen Täter zu deren Gunsten gefällt.Kommt auf den Einzelfall und auf den richtenden Richter ebend an.
schon ein erstaunliches Urteil - sozusagen ein Freibrief zum töten selbst bei nur einer Rauferei -
das Urteil dürfte einmalig sein in Deutschland, wenn das Schule macht!
Kann aber sein, daß das nur für bestimmte Gruppen gilt..
Wer hat heute als Normalsterblicher schon ein Messer bei sich ?Also ich nicht.Gut ,die Schutzsuchenden sind es ja gewohnt ,sich so zu verteidigen und auf die schnelle ein Messer zu zücken.Für die ist es halt ganz normal.Paar Worte reichen und schon sehen die rot.
der Richter müßte zwangsbeurlaubt oder angeklagt werden wegen gemeinfährlicher Gewaltverklärung, (geht bekanntlich leider nicht, Richter können anstellen, was sie wollen, sie können nie belangt oder abgesetzt werden, selbst ihre Pension ist ihnen sicher)
Gemeinfährlich deshalb, weil es ein Freibrief für Messerstecher ist - und ein Signal aussendet, das das Tragen, Miführen und der Einsatz von Messern mit dem Inkaufnehmen der Tötung bei einer zweifelhaften Notwehrsituation strafrei stellt..
Deutschland ist damit bei Tötungsdelikten zu einem rechtsfreien Raum geworden..
ein ähnliches Urteil hat es in Deutschland noch nie gegeben: in dem ein Menschenleben nichts mehr zählt
Also das hätte der Richter hier doch auch sehen müssen ,dass derjenige hier,hier der Unterlegende,nicht noch weitergeht und dann in seiner angebl. Aussichtslosigkeit und aus seinem Frust als unterlegender heraus zum Äussersten greift.Im Schwitzkasten heisst ja nicht ,der will mich gleich umbringen,sondern er hat durch diesen Zwangshaltegriff seinen Gegner unmissverständlich gezeigt ,dass er diesen besiegt hat .Das er hätte der Unterlegende durch Handzeichen oder Laute ihm mitteilen können.Wenn das jeder so machen würde ,dann hätten wir viele Tote zu verzeichnen.Aber hier klafft die Verhältnissmässigkeit der Mittel,also wenn kein anderes adäquates gleichwertiges Mittel gegenüber dem dort Handelnden mehr verfügbar ist, eklatant auseinander.
Der Nichtverurteilte, m.M. auch der Täter, hatte also die Situation wohl falsch wahrgenommen ,falsch gedeutet und eingeschätzt und ihm blieb wohl sodann keine "andere Wahl" mehr ,als ihn zu töten.Wohl ist er in seiner Ehre dermassen demütigt worden,dass er wohl so handeln musste.Es gab eben keine andere Option mehr.Und da schaltet in dem Momentum das Gehirn auf Durchzug.