So bringt der EURO Börsianern Vorteile


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Neuester Beitrag: 19.10.01 10:32
Eröffnet am:19.10.01 10:24von: moniqueAnzahl Beiträge:2
Neuester Beitrag:19.10.01 10:32von: Ulfie2Leser gesamt:804
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2111 Postings, 8488 Tage moniqueSo bringt der EURO Börsianern Vorteile

 
  
    #1
19.10.01 10:24
Freistellungsauftrag:

Umstellung auf Euro bringt Vorteile


Ab 1. Januar 2002 gelten höhere Sparer-Freibeträge. Durch die Umstellung auf den Euro können Alleinstehende 16 Euro und Ehepaare 32 Euro mehr Kapitalerträge jährlich steuerfrei kassieren. Der maximale Freibetrag liegt dann für Alleinstehende bei 1.601 Euro (bisher 3.100 DM bzw. 1.585 Euro), für Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung bei 3.202 Euro (bisher 6.200 DM bzw. 3.170 Euro).

Den Sparer-Freibetrag kann Jeder geltend machen, indem er seinem Kreditinstitut für sein Konto, sein Sparbuch oder sein Wertpapierdepot einen Freistellungsauftrag erteilt. Er kann den Betrag auch auf Konten und Depots bei verschiedenen Kreditinstituten aufteilen. Der Kunde entscheidet damit, bis zu welcher Höhe ihm die Bank Kapitalerträge ohne Steuerabzug auszahlen kann. Insgesamt dürfen aber die erteilten Beträge ab 2002 nicht den Maximalbetrag von 1.601 bzw. 3.202 Euro übersteigen. Freistellungsaufträge hält jedes Kreditinstitut für seine Konteninhaber bereit.

Wegen der Euro-Umstellung müssen Sparer keinen neuen Freistellungsauftrag erteilen. Die Bank rechnet für ihre Kunden die in D-Mark geltend gemachten Beträge automatisch in Euro um. Wer den maximalen Freibetrag bei einer Bank ausgeschöpft hat, für den stockt das Institut diesen dann automatisch auf die neue Euro-Grenze auf.


 

72 Postings, 8278 Tage Ulfie2nominal ja, aber real ?

 
  
    #2
19.10.01 10:32
Es ist schon richtig, daß 16€ "mehr" steuerfrei sind, allerdings
wenn man das im Vergleich zur Preissteigerungsrate beachtet, ist das nicht
so doll:
16€ von 1585€ = 1%, Preissteigerung ca. 2,1%

Real gehen die steuerfreien KapE also zurück und eine Anpassung / Erhöhung
des Sparerfreibetrages sehe ich in den nächsten Jahren nicht...

Leider werden die meisten Freibeträge im Steuerrecht nicht regelmäßig
angepaßt, Ausnahme: Existenzminimum

Gruß, Ulfie2
 

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