Snowbird AG
Seite 6 von 12 Neuester Beitrag: 26.10.22 13:52 | ||||
Eröffnet am: | 12.09.18 19:47 | von: Strandläufer | Anzahl Beiträge: | 297 |
Neuester Beitrag: | 26.10.22 13:52 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 46.747 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 44 | |
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Da darf man nun aber sehr gespannt sein, wo das heute noch hinläuft :)
Snowbird AG - die nächste Rakete im Steigflug?!
Ich denke ja.
Aber nur meine Meinung :)
Aus meiner Sicht wird derzeit versucht, sich noch günstig einzudecken, bevor hier irgendwann der Deckel abgenommen wird. Verkäufe ins Bid, die wir bis vor einigen Tagen gesehen haben, finden derzeit kaum noch statt...
Ich habe zwar eine ordentliche Stückzahl, aber auch weniger als gehofft, wenn auch im siebenstelligen Bereich ;)
Ich habe Geduld und werde mal abwarten, was die nächsten Wochen und Monate so bringen - es kann auch ganz schnell gehen :)
Nur meine Meinung :)
Gerade viellleicht nicht, aber kann sich jede Minute ändern. Einfach mal die Stimmrechte der Chinesen addieren...dann klappt es auch mit der Realität.
Nur meine Meinung.
Gibt es diesbezüglich eigentlich Strafen oder ist eine "vergessene" Meldung hierzulande ein Kavaliersdelikt?
Bußgeldvorschriften
https://dejure.org/gesetze/WpHG/120.html
Richtig fies ist §44 WpHG, wonach im Falle eines Verstoßes dem Inhaber der Aktien die Rechte darum entzogen werden.
Rechtsverlust:
https://dejure.org/gesetze/WpHG/44.html
Das sollte man wissen...
Aber egal, jeder kann bei der Bafin eine Prüfung der Stimmrechte beantragen, seit es die Verdachtsanzeigen der Marktmissbrauchsverordnung gibt. Aus Versehen vergisst dein "Macher" das bestimmt nicht, falls er von seinen Stimmrechten jemals Gebrauch machen wollte. Gelle ?
Nur meine Meinung.
Wir leben im Zeitalter des "gläsernen Aktionärs", richtig ? Die Depotkonten der Hobbyzocker sind nicht weniger gläsern, vermute ich einfach mal. ;-)
Big Data is watching us ?
Natürlich kann jeder Aktionär seine Aktien "anonym" außerbörslich handeln. Es existieren sogar entsprechende zugelassene Plattformen.
Die Bafin tut sich recht schwer (selbst) eine Kausalkette herzustellen, wenn mehrere Verkäufer eines Aktienpakets nicht gemeldet haben. Eine Verdachtsanzeige nutzt da nichts, wenn keine schlüssigen Beweise vorliegen, da die Bafin nur sehr begrenzt selbst ermitteln kann und nur bei strafrechtlichen Verstößen die Staatsanwaltschaft über ein Amtshilfeersuchen einschaltet.
Unterlassene Stimmrechtsmitteilungen sind keine Straftat.
Und wenn einmal ein Aktionär ermittelt wurde durch erhebliche externe Unterstützung, der dann auch noch im Ausland sitzt, dann muss die Bafin (befreundete) Behörden dort um Unterstützung bitten. Diese bekommt die Bafin aber in China nicht.
Und sollte einmal tatsächlich ein Bußgeldbescheid erlassen worden sein, hier gegen einen Chinesen, muss dieser auch über eine zustellungsfähige Anschrift verfügen. Daran würde der verwaltungsakt zuletzt scheitern, deshalb unternimmt die Bafin in den meisten Fällen auch nichts in diese Richtung.
Alles schon in diversen operativen Vorgängen mit der Bafin erlebt.
Und wenn sie einen ausländischen Treuhänder einschalten wird das alles noch schwieriger für die Bafin.
Und von den erworbenen nicht gemeldeten Stimmrechten kann ein Aktionär solange Gebrauch machen, solange sich nicht andere Aktionäre an deren unrechtmäßigen Einsatz sich nicht stören und klagen (bei HV-Beschlüssen, eine Anfechtungsklage einreichen) und die Bafin benachrichtigen.
Insofern dürften auch hier keine Stimmrechtsmitteilungen der chinesischen Alteigentuemer mehr zu erwarten sein. Die Aktien sind sicher längst bei anderen Investoren, die sich jetzt um die Sanierung bemühen...
https://portal.mvp.bafin.de/database/AnteileInfo/...t&id=40014443
Ich glaube, Sie aber behaupten. Oder sind Sie sich am Ende auch nicht sicher ??
Sie gehen vermutlich sogar von veralteten Prozessen aus...wir befinden uns aber bereits in 2018, dem Jahr 2 nach der Marktmissbrauchsverordnung 2016. Börse ist nun europäisch...
"Die Aktualisierung der Datenbank kann wegen der erforderlichen Bearbeitungszeit und der häufig notwendigen Korrektur von Mitteilungen und Veröffentlichungen regelmäßig erst einige Zeit nach der Veröffentlichung erfolgen. "
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
What xou see ist not what you get... ;-)
Falls jemand meint, er könne durch Unterlassen von gesetzlichen Pflichten an einem europäischen Markt einen Vorteil ziehen, dem rate ich von seinem Vorhaben wirklich ab. Aber wer verstößt schon vorsätzlich gegen Gesetze ?
Spätestens wenn jemand seine Stimmrechte z.B. auf einer HV ausüben will, muss der Stimmrechtsinhaber seinen Verstoß aufdecken. Nicht wahr ?
Wer Fragen zu den Stimmrechten hat, sollte einen Fachmann, z.B. einen Anwalt für Aktienrecht, befragen.
Ich informiere nur, weil ich in den letzten 5 Jahren in Börsenforen so viele "Vermutungen" lesen musste. ;-)
Nur meine Meinung.
Während Beitrag #138 ein völlig zutreffendes Bild der Lage kennzeichnet, wird in #140 eigentlich rein gar nichts ausgesagt, wenn man den Beitrag analysiert.
Die Snowbird AG stellt nach den letzten Meldungen eine wirklich interessante, spekulative Anlage dar und mal schauen, wie schnell der Bereich 0,02€ nachhaltig überschreiten wird.
Ich bin da sehr zuversichtlich :)
Alles nur meine Meinung :)
Wir warten gerne ein wenig...
Schließen Sie bitte nicht von sich selbst auf andere. Es gibt hier bestimmt Leser, die in der Lage sind, sich ein eigenes realistisches Bild zu machen.
So sehe ich die Dinge.
https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/...bird-ag-1000321747
Da auch mal drüber nachdenken, nicht wahr ? ;-)
Die Stimmrechte wurden noch nach dem alten WpHG gemeldet, siehe Link (21 WpHG...da hat sich das WpHG doch bereits geändert. Schau an.
Meine Meinung.
Moderation
Zeitpunkt: 23.09.18 17:20
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Kommentar: Namensverunglimpfung
Zeitpunkt: 23.09.18 17:20
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Kommentar: Namensverunglimpfung