Sicherheit von Depots
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 03.10.08 11:32 | ||||
Eröffnet am: | 01.10.08 20:20 | von: weitweg | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 03.10.08 11:32 | von: NavigatorC | Leser gesamt: | 3.509 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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"Am Samstag treffen sich in Paris Vertreter Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Großbritanniens, um über die Finanzkrise zu beraten. Die Privatkunden mit ihren Einlagen sind in den EU-Staaten unterschiedlich gesichert. Gut dran bei einer Bankpleite sind die Sparer in Frankreich: Ihre Geldeinlagen sind bis 70.000 Euro garantiert, ihre Kapitalanlagen wie Aktien mit weiteren 70.000 Euro."
Der letzte Teilsatz macht mich stutzig, um nicht zu sagen, etwas nervös: Kapitalanlagen wie Aktien sind mit 70000 Euro garantiert. Ich interpretiere das so, als dass Banken auch mit unseren Wertpapieren grad machen können, was sie wollen, wie mit den Sichteinlagen? Wie sieht denn bei uns in Deutschland nun wirklich mit der Sicherheit unsrer Aktien im Depot aus?
Ich hab schon Börsenjournalisten den abenteuerlichsten Blödsinn verbreiten sehen.
Die Aktien im Depot werden ja auch von der Bank nicht an Kreditnehmer ausgeliehen so wie die Geldeinlagen. Beim Geld hab ich jetzt auch anschaulich begriffen, was ich vorher lediglich abstrakt gewusst hatte: dass eine Bank eigentlich überhaupt kein Geld hat (sondern nur Gelder bei sich durchschleust). Zwar kippen Banken, sobald alle Kontoinhaber auf einmal ihre Einlagen zurückhaben wollen, denn die Bank hat das Geld ja gar nicht mehr; jedoch, falls mal alle Leute ihre Depots räumen wollen, dann müssten die Aktien aber schon noch alle da sein!!
Und warum bürgt der französische Staat denn dann für die Aktien im Depot (mit bis zu 70000 Euro), wenn du sie sowieso wieder zurück kriegst?
:-))
Also willst Du sagen, dass die Lehman-Kunden an ihre Aktien nicht drankommen, weil sie WEG sind, weil Lehman sie verscherbelt hat obwohl sie denen nicht gehören?
Oder ist es mehr so, dass durch die Insolvenz einfach die Geschäftstätigkeit blockiert ist?
ETCs sind kein Sondervermögen
Börsengehandelte Rohstoff-Wertpapiere werden in nicht ganz korrekter Weise als ETFs (Exchange Traded Funds) bezeichnet. Im Gegensatz zu börsengehandelten Indexfonds sind sie kein Sondervermögen, sondern besicherte Schuldverschreibungen. Es besteht das gleiche Emittentenrisiko wie bei Rohstoffzertifikaten. ETCs bilden meistens den Verlauf des Marktwertes von nur einem Rohstoff ab (Mais, Weizen, Kupfer oder Schweinebäuche). Das Investmentgesetzt lässt kein Produkt als Sondervermögen zu, das in nur einen einzigen Wert investiert. Eine Einzelposition in einem Sondervermögen ist auf einen Portfolioanteil von 10% beschränkt. Auch der Anteil an Derivaten, ohne die viele ETCs nicht konstruierbar wären, ist auf maximal 10% begrenzt.
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http://www.rohstoff-welt.de/news/artikel.php?sid=9519