WENG FINE ART (518160) Geld mit Kunst...
https://polygonscan.com/token/...0f434c7f4ee3a7fd7584af90cba#balances
Mit einem Gesamterlös von bisher 135 TEUR wurde nur ein Bruchteil des mit 8 MEUR angekündigten Volumens bzw. der für 1 MEUR emittierten Tokens abgesetzt. "arttrade x Weng Fine Art
Dazu beigetragen haben mag die Kostenpauschale von 2% p.a. beim WFA Editionsportfolio. Alle anderen Angebote kennen keine laufenden Kosten.
Aktuell in der Vermarktung ist noch der Vintage Photo-Druck "Black" von Nan Goldin. Für den fanden sich bisher erst 36 "Holders", obwohl das Angebot ein paar Monate älter als das WFA Portfolio ist:
https://polygonscan.com/token/...AD7435985891D0E87B1A2b88e64#balances
Die Gesamtgrößenangabe ist vermutlich nur so als Zielgröße gedacht. Was dann irgendwann bei umkommen kann, steht etwas in den Sternen. Die Goldinsache habe ich nicht gekauft. Fotos sind so nicht mein Ding für eine Anlage. Habe das Bild in einer Superlounge (Loft) in einem Hotel in Düsseldorf gesehen. Es spricht mich nicht an.
Die 72.000 (oder entsprechend) ist die Gesamtzahl der Token, in die ein Ding eingeteilt ist.
Denn ich muß ja als Käufer von vornherein wissen, wie viele Miteigentümer ich habe, denn daraus ergibt sich ja der Wert meines Anteils.
(Siehe Aktiengesellschaft, bei der eine Kapitalerhöhung, also eine Erhöhung der Anteile, (meist) sofort einen Wertverlust bedeutet.)
Die 57 oder 36 ist die Anzahl der bereits verkauften Token. Alle anderen sollten noch im Eigentum des Verkäufers sein.
Spannender finde ich deshalb, daß dort eine ISIN angegeben ist!
Ich hab mal kurz! recherchiert, juristisch ist das wohl eine „Anleihe“.
(Warum auch immer, ich bin kein Jurist.)
Jetzt braucht aber diese ISIN „nur“ noch an irgendeiner Börse zugelassen zu werden und das oben genannte Ding ist handelbar wie jede Aktie oder Anleihe.
Und genau so, hatte ich die Idee hinter einer Token-Einteilung von Kunstwerken am Ende verstanden.
Warum das "mehr Papierkram" bedeuten sollte, leuchtet nicht ein.
"Token" klingt einfach cooler als "Anleihe". Deshalb wartet man seit Jahren auf ein eigenes Börsensegment für "regulierte Token". Da muss der Käufer sich neu registrieren und verstehen, was eine Wallet ist.
Der Gesetzgeber hat mit dem eWpG alle Voraussetzungen geschaffen. Es sind die jungen Leute, die mit dem Programmieren nicht voran machen!
Klar könnten die das.
Inwieweit das Erfolg hätte, hängt aber davon ab, ob die Handlungen des AR dem Unternehmen und der Gesamtheit der Aktionäre schaden.
Und für persönliche Haftung hängt die Latte noch höher.