Senator Ad-Hoc
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Eröffnet am: | 17.04.02 16:05 | von: bestbroker | Anzahl Beiträge: | 1 |
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Senator weist erneut falsche Berichterstattung der Prior Börse zurück
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Richtigstellung zum Bericht der Prior Börse vom heutigen Tage:
Aufgrund der tendenziösen und unrichtigen Berichterstattung der Prior Börse vom
17. April 2002 sieht sich Senator zur folgenden Richtigstellung veranlasst.
Es trifft nicht zu, dass Senator sich über "seine Kundschaft" bei der "ominösen
Position Weltvertrieb" ausschweigen würde. Auf mehreren Veranstaltungen wurden
hier die Abnehmer genannt (u. a. Sony/Columbia Tristar, Universal, Miramax,
Paramount, FilmFour, Sogepaq, Instituto Luce, Gaga, New Metro, Metropolitain,
Planeta, Nexo). Diese Informationen wären auch der Prior Börse erteilt worden,
hätte sie jemals diesbezüglich bei Senator angefragt.
Als nächstes wird erneut eine angebliche Niederlegung des Mandats von Arthur
Andersen erwähnt. Wie bereits in der Presseerklärung vom 25. März 2002 in
Übereinstimmung mit Arthur Andersen klargestellt wurde, bestand tatsächlich
niemals ein Mandatsverhältnis mit Arthur Andersen hinsichtlich des
Jahresabschlusses 2001, das niedergelegt werden konnte. Vielmehr erfolgte dann
aus Dispositionsgründen bei Arthur Andersen deren Ersatz durch BDO, wobei den
gesetzlichen Erfordernissen genügt wurde, anders als die Prior Börse bereits
zuvor falsch berichtete.
Auch bei den Ausführungen zu der Bewertung der Beteiligung an CinemaxX wird
verkannt, dass nach den IAS-Regeln nicht der Börsenkurs von CinemaxX maßgebend
ist, sondern vielmehr der sogenannte Value in Use. Dieser bestimmt sich nach den
zukünftigen Vorteilen von Senator aus der Beteiligung. Senator hat nachweislich
aufgrund der Kooperation mit CinemaxX Vorteile insbesondere im Marketing, zudem
laufen aufgrund der gemeinsamen Anstrengungen die Filme von Senator in den
Kinos des Multiplex-Marktführer CinemaxX überdurchschnittlich gut. Der dadurch
bedingte höhere Umsatz und Ertrag - im übrigen auch zugunsten von CinemaxX -
rechtfertigt den bestätigten Value in Use.
Auch die Goodwillabschreibung bei CinemaxX ist in Übereinstimmung mit den IAS
erfolgt. Die Abschreibungsdauer von 20 Jahren orientiert sich an der
durchschnittlichen Mietvertragslaufzeit der Kinos. Im übrigen hatte Senator
bereits eine vorsorgliche Teilwertabschreibung auf die Beteiligung in 2000
vorgenommen.
Ebenfalls ist die Äußerung zum weiteren Goodwill von 8,5 Mio. EUR nicht
nachvollziehbar ("Produktionsfirmen, um die es aber sehr still geworden ist").
Eine dieser Firmen, X-Filme Creative Pool GmbH ("Lola rennt"), eröffnete
beispielsweise mit Tom Tykwers Film "Heaven" die diesjährige Berlinale.
Unverständlich ist zudem die Kritik an den Forderungen von 57 Mio. EUR. Die
durchschnittliche Forderungslaufzeit ist mit 145 Tagen besser als der
Branchendurchschnitt. Zum anderen wurden von diesen im Jahresabschluss 2001
ausgewiesenen Forderungen zwischenzeitlich bereits mehr als die Hälfte
beglichen.
Auch zu den Filmlizenzen von Senator werden die Tatsachen nicht richtig
dargestellt. In dem zitierten Wert von 181 Mio. EUR sind zum einen auch andere
immaterielle Vermögensgegenstände enthalten. Tatsächlich gab es zudem auch einen
Anstieg von Filmlizenzen, aber nicht aufgrund von "Abschreibungsmodalitäten",
sondern aufgrund von umfangreichen neuen Investitionen (183 Mio. Euro),
insbesondere im Rahmen von internationalen Eigenproduktio-nen. Hinsichtlich der
"Abschreibungsmodalitäten" ist vielmehr zu berücksichtigen, dass Senator
anerkanntermaßen einer der konservativsten Abschreibungsmethoden folgt, auch
nach Anpassung der Abschreibungsquoten an tatsächliche Umsatzverläufe im
Jahresabschluss 2001.
Senator Entertainment AG
Karl-W. Homburg
Leitung IR / Corporate Communications
Tel.: +4930 88091 612
Fax : +4930 88091 616
mailto: investor@senator.de
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 17.04.2002
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