Schutzfrist beim Urheberrecht verlängert !
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 27.10.13 15:00 | ||||
Eröffnet am: | 28.04.13 13:02 | von: Peter Silie | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 27.10.13 15:00 | von: K.Ramel | Leser gesamt: | 2.123 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Eine Aussprache im Plenum des Bundestages fand "angesichts der vorgerückten Stunde" nicht mehr statt, die vorgesehenen Reden gingen nur zu Protokoll.
Die Schutzfrist für ausübende Musiker und für Tonträgerhersteller wird von 50 auf 70 Jahre erweitert.
Die neue 70-Jahre-Frist soll generell für all jene gelten, die beim Einspielen eines Albums
beteiligt sind.
Genauso lang soll künftig auch der Schutz der Urheberrechte von Komponisten und Textern währen. Bei Musikwerken mit einem Komponisten und einem Texter soll die Friest mit dem Tode des zuletzt Verstorbenen beginnen.