Schon wieder Mord durch afghanischen Flüchtling
Ob nun ein Mordmerkmal vorliegt, oder nicht: egal? Es war doch ein Flüchtling! Was interessieren da schon gesetzliche Tatbestandsmerkmale...
Deutlich unterschiedlicher Strafrahmen - egal?
da wird es schwierig werden auf totschlag rauszukommen ...
Heimtücke liegt wohl nicht vor, da er sie ja schon bedroht hatte.
Staatsanwaltschaft und Gericht(e) werden sich aber intensiv mit einem sonstigem niedrigen Beweggrund befassen müssen.
2. Der Afghane stach MEHRFACH auf das Mädchen ein!
3. Der Afghane hat in sozialen Medien angekündigt, das Mädchen "abzupassen" - zufällige Begegnung also unwahrscheinlich.
4. Der Afghane wurde wegen vorheriger Ausfälle schon angezeigt.
Ist die Wahrscheinlichkeit eines Mordes vor dem Hintergrund nun 99,6% oder 99,8%?
Die relativierenden, entschuldigenden Posts in diesem Thread sind in einem Maße unanständig und verletzend, daß mir hier wirklich die passenden Worte fehlen.
Die Kriminalstatistiken aus 2016 belegen eindeutig, der Anstieg der Gewaltkriminalität in Deutschland ist auf den Zuzug eben dieser Klientel zurückzuführen. Hier bei Ariva wurden dieser Tage einige Artikel aus "Der Zeit" mit Belegen aus besagter Statistik zitiert.
Da diese BKA Statistiken aber kaum jemand liest, und das Verständnis auch nicht immer einfach ist, sind Theads wie dieser so ungemein wichtig um einer breiten Öffentlichkeit diese Fakten ganz nahe zu bringen. Denn die Einheitsmedien machen dies ja schon seit Jahren nicht mehr.
Mord: § 211, Totschlag § 212 StGB - https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
kannste unten nachlesen..zur persönlichen Zufriedenstellung...des Ego´s.
Angesichts dessen, das hier ein 15 jähriges Mädchen tot ist...denke ich..sollte dies absolut zweitrangig sein.
Wer will sich hinstellen..und den Eltern mitteilen.... joo Ihre Tochter wurde "NUR" Opfer eines Totschlages........?
Aber, wir alle erinnern uns doch noch an den Bürgermeister, der mit einem Messer eine Schramme am Hals abbekommen hat...wie hieß es da noch?
Die Staatsanwaltschaft Hagen ermittelt wegen versuchten Mordes.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...hollstein-a-1180601.html
Na ja......
mehr braucht man dazu wohl nicht zu sagen!
In der BILD stand zudem der Täter wohnte in einer betreuten Wohngruppe in Neustadt a.d. Weinstrasse. Das liegt knapp 40 km von Kandel entfernt.
Da der Täter mit 15 auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, ist das schon ein kleiner Akt und dauert min. 1 Std. Fährt mit Zug oder Bus. Drogeriemärkte gibt es zudem auch in Neustadt. Dafür muss man nicht eigens nach Kandel fahren.
Das alles spricht eher gegen ein zufälliges Aufeinandertreffen sondern deutet mehr auf eine geplante Tat, sprich Mord, hin.
Und ja, ist mir auch klar, der Vorwurf kann noch in Mord geändert werden.
Dann spricht man auch von Arglosigkeit des Opfers....oder?
Denn, wenn das Opfer damit rechnen konnte, das der Täter ein Messer mit sich führt.. dann wäre sie ja nicht arglos.....
aber, sorry wegen diesem Ausdruck, schön dumm, dann stehen zu bleiben.
Wer Teile von Kalkutta importiert, um angeblich ihnen zu helfen,
muss sich nicht wundern, wenn es allmählich hier so ähnlich wie in
Kalkutta wird.
Btw. ich war als jugendlicher Tramp dort.
Das Mädchen ist tot, ob nun geplant oder nicht. Auch wenn der Täter ein Deutscher wäre, wäre die Tat verachtenswert.
Was sich seit längerer Zeit in Deutschland abspielt ist erschreckend. Da gibt es nichts zu verharmlosen.
87 % wollen das so. Die Gutmenschen wachen erst auf, wenn sie selbst betroffen sind.
Wenn Ihre Immo crasht, weil entspr. Klientel einzieht oder wenn sie selbst bunt bereichert werden. Erst dann....aber ich vermute, dann sind wir schon tief in der Kloake....
"Merkel entsetzt über Messerangriff auf Bürgermeister von Altena"
https://www.welt.de/politik/deutschland/...germeister-von-Altena.html
und.....was ist bei einem toten 15-jährigen Mädchen?
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Vielen Dank für Ihr Mitgefühl........
(oder braucht es wieder ein ganzes Jahr..bis frau sich zu etwas aufrafft,,,wie bei den Opfern vom Breitscheidplatz?)
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es kann nicht sein, was nicht sein DARF.
Wir wissen nicht, was wir anders machen sollten....
weil..wir alles richtig gemacht haben......uns ist nirgends ein Fehler unterlaufen......
und..Vertreter dieser Doktrin treiben auch hier ihr Unwesen.
( siehe weiter oben!)
Ich wende mich nur dagegen, wenn aus dramarturgischen Gründen direkt von Mord geschrieben wird, weil der Täter ein Flüchtling ist. Das ist auch kein Bagatellisieren, da ja auch ein Totschlag eine schwere Straftat ist (führt bei Erwachsenen zu mind. 5 Jahren Knast, in besonders schweren Fällen auch zu lebenslanger Freiheitsstrafe).
es kotz einfach nur an.. das das alles so hingenommen wird und es scheinbar auch noch Typen gibt, die das Kleinreden wollen.
Als wenn es regnet..und man nix aber auch gar nix dagegen machen könnte.
Doch könnte man..doch mann+frau machen es nicht !
Und bekommen dabei auch noch Schützenhilfe durch Schreiberlinge auf Ariva.de
Ich habe aber jedes Vertrauen in unsere Justiz verloren und befürchte, dass es auf Tötung im Affekt hinauslaufen wird. Ferner wird man mildernde Umstände konstruieren, z.B. weil der Täter "traumatisiert" ist usw.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale
In seiner heutigen, seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung lautet der Mordparagraf des deutschen Strafgesetzbuches:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:
Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und
dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben.[18]
Dies hat nach dem Wortlaut des Gesetzes dann zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge.