Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Scheinbar dürfen die Anwälte auch im Insolvenzverfahren gewaltig abzocken. Anstatt ein Feststellungsverfahren durchzuführen und den Anwalt auf Stundenlohnbasis zu vergüten darf jeder Aktionär einzeln klagen. Bei geschätzt knapp einer Milliarde Insolvenzmassenanteil für die Wertpapierfraktion würden gewaltige Einnahmen für diese Sippe geneniert werden. Unglaublich, aber das Abzockergesetz RVG machts möglich.
Was eine Bananenrepublik.
Es wird wohl -jeder- Wertpapiergläubiger einzeln klagen müssen.
Bananenrepublik.
Besser als eine Ablehnung, aber bisschen lange Wartezeit-
Gibt es eigentlich verfahrenstechnisch einen Unterschied, ob der Insolvenzverwalter oder andere Gläubiger Forderungen nicht anerkennen?
ich bin selbst kein Mitglied bei der SDK, überlege allerdings aktuell an der Sammelklage gegen E&Y teilzunehmen.
Dazu bin ich bereits bei investor rights registriert und sämtliche Vertragsunterlagen liegen bereits unterschrieben vor.
Was mich aktuell von einer finalen Teilnahme abhält, sind folgende Fragestellungen, die nach Lesen der Verträge unbeantwortet bleiben.
Diese Fragestellungen habe ich aktiv auf diversen Internetplattformen geteilt und „Gleichgesinnte“ teilen meine Meinung, dass hier Aufklärungsbedarf besteht.
Ich leite die Fragen an Sie weiter, da ich der Auffassung bin, das Sie im Allgemeininteresse sind und Ihrerseits eine Antwort erfolgen sollte.
Im Kern dreht sich meine Fragestellung um das Thema Kündigungsbedingung für beide Verträge:
•§Mandatsvereinbarung mit Pinsent Masons
•§Prozesskostenfinanzierungsvertrag mit Litfin
•§Sowie die jeweiligen Wechselbeziehungen der Verträge, sofern einer bzw. beide von mir gekündigt werden sollen.
Bspw. Das die Verträge nur zusammen gekündigt werden können.
Folgende Gedankenspiele liegen diesen Fragestellungen zugrunde:
Für die erste Instanz ist man aus meiner Sicht weitgehend abgesichert.
- Bezahlung Gerichtskosten vorab.
- Treuhandkonto für gegnerische Anwälte bei Niederlage.
- Monatliche Anrechnung und bei nicht Bezahlung Einstellung der Leistung durch Anwalt.
Folgendes ist für mich problematisch:
Man unterzeichnet den Prozesskostenfinanzierungsvertrag zu der Mandatsvereinbarung ja unabhängig voneinander.
Laut Ihrer Darstellung ist man in der ersten Instanz finanziell gut abgesichert.
Nehmen wir an, wir müssen in eine zweite Instanz gehen, was nicht sehr abwegig erscheint.
EY wird bspw. im Falle einer Niederlage in der ersten Instanz sicherlich alles versuchen, keinen Schadenersatz zahlen zu müssen.
Muss man hier bis zum bitteren Ende im Sinne der Gemeinschaft mitgehen, ohne dies individuell beeinflussen zu können?
Trägt man in diesem Falle die anteiligen Kosten für die zweite Instanz selbst, sofern das Geld knapp wird oder die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft pleitegeht?
Wer entscheidet, ob der Weg in eine zweite Instanz sinnvoll ist?
Andere Beispiele: Kann ich vorzeitig (auch vor dem Ende der ersten Instanz aussteigen) oder drohen dann Strafzahlungen/Schadenersatz bzw. ist gar nicht möglich bzw. nur zu bestimmten Meilensteinen innerhalb des Prozesses?
Aus meiner Sicht nimmt der aktuelle Vertrag nicht alle Risiken, insbesondere nach der ersten Instanz bleiben Fragen nach der Absicherung offen.
In diesem Zusammenhang ist für mich wesentlich, wie hier die Kündigungsbedingungen gestaltet sind.
Über eine Rückmeldung, gerne auch in Form eines Newsletters zu dem Thema würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
du schreibst daß du kein Mitglied der bei der SdK bist
Wärst du Mitglied würdest du wissen daß die SdK nur schriftliche oder telefonische Anfragen von ihren Mitgliedern beantwortet unter Angabe der Mitgliedsnummer.
Genau darum geht's.
Sofern als Antwort nur unverbindliches Geschwurbel kommt, ist der "keine Kosten"-Köder, meiner Meinung nach, entlarvt.
Die Hauptgläubigerin sowie der Vertreter der Anleihegläubiger (Trinity und K&E) haben Widerspruch gegen alle Schadensersatz Forderungsanmeldungen, welche sich auf Täuschung beim Erwerb von Wirecard-Aktien sich beziehen, eingereicht (erklärt).
Diese geschädigte Investoren (welche vermutlich sehr viele Aktionäre sind) können nun über den ordentlichen Rechtsweg dagegen einzeln Widerspruch erheben.
Wird die Forderung anerkannt wird vermutlich auch nur ein kleiner Teil des Schadens ersetzt werden.
Ich glaub das wird sich für die meisten Aktionäre daher nicht auszahlen da die Klage nicht den einfachen und kostengünstigen Weg gehen wird.
Werden ja sehen welche weitere Informationen wir von Investor Right noch bekommen werden.
ich für meinen teil habe alle unterlagen an den involenzverwalter geschickt, mit eineM sdk anwaltsformular zzgl: 10 euro an porto kosten, ansonsten war da nichts, ich denke nach einen schreiben von dem verantwortlichen hr. bei jaffe der für die wirecard abwicklung zuständig ist, von vor einigen wochen an mich, in einer anderen sache , hatte dieser schon im vorfeld erwähnt das der termin vom 15.04. wohl verschoben wird , weil bei den massen an anfragen zu wirecard eingegangen sind und man diese nicht so schnell bewältigen könne, also warten wir noch ein jahr ab und entscheiden dann, ich bin weiter zuversichtlich das eine entscheidung in richtung anlegergleichstellung ergehen wird, das ist nur meine meinung zu der sache,Jetzt! es kommen ja jeden tag noch wieder neue sache auf uns zu...
Nicht umsonst sind oft die PKF ja "anwaltsnah".
Ein Fest für die Anwälte und ein Schlachtfest für die Aktionäre. Da sollten die Aktionäre nur schauen, daß sich nicht ein zweites mal auf die Schlachtbank geführt werden.
E&Y wirds wohl entweder pauschal machen <200 Mio. oder über die Zeit spielen, dann sind aber vorher die Partner/Mitarbeiter und Kunden weg.
> können nun über den ordentlichen Rechtsweg dagegen einzeln Widerspruch erheben.
War ja abzusehen. Und der Inso kassiert.
Nach Insokosten und Klagen wird nicht mehr viel da sein. Das wird sicher nur 8-15 Jahre bis zu einer eventuellen Auszahlung dauern und diese gibts dann im hömopathischen Dosen. Man klagt sich hier ja in die Inso-Quote ein und nicht vorrangig.
Die Forderungen einzuklagen (die Kosten bei Sieg gehen dann von der Insomasse) weg und dann <5-10% aus der Insomasse zu bekommen, ist nicht wirklich ertragsreich.
Dem Inso kanns egal sein, je länger und komplizierter umso mehr Cash gibts.
Solange noch Cash da ist hat er keine Probleme mit den Klagen ;)
Eine Anerkennung dürfte IMHO für ihn auch nur schwer darstellbar sein, da er wohl eher Forderungen, falls möglich, bestreiten muss, falls diese nicht 100% klar sind. Wenn er noch eine "befreundete" Anwaltskanzlei hat, ist es für ihn mit jeder Klage immer eine Win-Win-Situation, auch deshalb dürfte er eher bis zur letzten Instanz gehen.
Wohl gemerkt wir reden von EY Deutschlabd und nicht EY komplett.
Wenn die sich via Insolvenz aus Deutschland verabschieden, hat der Konzern weltweit einen riesigen Imageschaden.
Deshalb müssen sie entweder ein mehrfaches von 200 Millionen anbieten oder die Kläger erfolgreich abwehren, weil ein Vorsatz(!) letztlich schwer nachzuweisen sein wird.
Just my five Cents.
Die Finanzierung der rechtlichen Prüfung und Geltendmachung der Ersatzansprüche gegen Wirecard ,EY und andere mögliche Beklagte ist sicher gestellt.
Danach wirds teurer und Ende Mai ist deadline.
Ein Köder für die noch Unentschlossenen?