Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Hier wird eine Prozessfinanzierung angeboten. 33 Prozent des Schadensersatzes gehen an den Prozessfinanzierer. Ohne Erfolg fallen bei der Prozessfinanzierung demnach auch keine Kosten an.
Einige machen übrigens grad Geld mit der Aktie. Von 1 Euro auf 9, sorry welcher andere Daxwert macht das in 2 Tagen. Evt wollen die Sieger ja auch klagen.... privatinsolvenz, Insolvenz usw... der kleine mann/Anleger ist und bleibt der dumme. Aber werdet ihr nach Jahren klageweg auch noch merken. Wenn nicht lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
Was nicht da steht ist " Es bestehe die Gefahr das Sie Totalverlust erleiden weil Sie betrogen werden"
Was sind denn das für Vergleiche?
Gibt es irgendwo eine Art Zusammenfassung zum Thema Sammelklagen?
Bin kleiner Privatanleger und habe zum Glück nur ca. 1100€ verloren. Möchte den Verlusten jetzt kein weiteres Geld hinterher werfen. Würde also an einer Sammelklage nur mitmachen wenn es eine Prozessfinanzierung mit Gewinnbeteiligung im Erfolgsfall gibt.
Möglicherweise springt auch meine Rechtsschutz-Versicherung ein, aber ich vermute eher nein. Werde das mal recherchieren.
Auf die schnelle finde ich:
TILP - Sammelklage gegen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young und (Ex-)Vorstandsmitglieder der Wirecard AG
Schirp - Sammelklage gegen Ernst & Young
bei beiden ist erste Sichtung der Unterlagen kostenlos, dann wird es vermutlich teuer und ich bin raus.
IG Widerruf - Klage gegen Unternehmensführung der Wirecard AG
bietet Prozessfinanzierung an, aber ich halte eine Klage gegen Wirecard allein für wenig erfolgversprechend.
SDK hab ich mir noch nicht angeschaut. Möchte aber nicht noch irgendwo beitreten etc.
Also jetzt so spontan ein "Das ist es!" habe ich nicht gefunden...
Meinungen?
Zeitraum liegt irgendwo zwischen 2016 und Juni 2020
Verlust overall
Die Auswahl des Anwalts ist wichtig, den alle rennen in eine andere Richtung.
Prüfung ist kostenlos, soweit ich weiß bei allen, denen läuft schon das Wasser aus den Mundwinkeln.
Ja, Rechtschutz zahlt, check auf Schadensersatz, muss nicht auf Aktien sein.
Problem, die rechnen mit 26% - 50% wenn die gegen EY klagen.
Widerruf ist besser die wollen so um die 35% wollen gegen WC klagen bzw. Vorstand.
Andere wie Leipold gegen Bafin.
Alles vorhanden, Bafin, WC, Braun, Vorstand, EY.
Aus meiner Sicht haben Klagen gegen WC nur SInn wenn es wirklich weitergeht.
Gegen Braun schon eher als CEO der hat sich noch am 19.06.2020 bei Twitter hingestellt und hat sowas hier rausgehauen:
WIRECARD HAT EXZELLENTE MITARBEITER, EIN STARKES GESCHÄFTSMODELL, HERVORRAGENDE TECHNOLOGIE UND GENUG RESSOURCEN, UM SICH EINE GROSSE ZUKUNFT ZU SICHERN.
AM 19.06.2020!! das geht in die Richtung Geisteskrank.
Es ist schhwierig was man machen soll.
Am besten mehrgleisig fahren, macht meiner Meinung nur Sinn wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Damals wurde hier gefordert, dass sich die BaFin gegen diese " Falschaussagen" wehren muss.
Man hat, soweit ich mich erinnere, für eine gewisse Zeit den Leerverkauf gestoppt.
Für viele die nicht nur Postings hier im Thread lesen, war diese Aktie ein heißes Eisen.
Im übrigen gab es schon vor Jahren die ersten Gerüchte.
Wenn Sie sich sicher wären auf Erfolg, dann hätten sie es schon längst angeboten.
30% dann vom Erfolg z.B, aber das ist ein eigenes Business, das im Schlaf geld macht, wie WP nur anders.
Dauert Jahre bis da ein paar Kröten dabei herumkommen, wenn überhaupt.
Wird es die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung geben?
Ja, derzeit sind wir mit den Gesprächen schon sehr weit fortgeschritten. Wir gehen daher davon aus, Ihnen bald eine Lösung hierzu anbieten zu können. Sie können uns gern schon heute mitteilen, wenn Sie an einer Prozesskostenfinanzierung Interesse haben. Wir werden Sie dann entsprechend unaufgefordert informieren.
https://tilp.de/faelle/der-fall-wirecard-ag/
Aber es gab auch eine andere Seite, die die behauptet haben das McCrum mit Leerverkäufern unter einer Decke steckt.
Auch im nachhinein denke ich das sich die pros und contras die Waage gehalten haben.
Wer gibt schon was auf Gerüchte.
Ich bin im Dax.
Ich habe einen CEO der sich ständig hinstellt und ruft, es gibt ein uneingeschränktes Testat, obwohl er wissen müßte, das wenn das nicht stimmt er im Knast landet.
Die Bafin hat eher für WC gehandelt und wie du selbst sagst den Leerverkauf für ein Monat oder so ausgesetzt. Das spricht eher für WC als dagegen. Und der WP hat ebenfalls alles bescheinigt die Jahre.
Nur halt nicht am 18.06.2020 nicht.
Übringens, es heißt gerade das Amazonblase platzt. Ein Gerücht.
Überall wird aber geraten trotz des hohen Kurses zu kaufen.
Was nun?
hat jemand wissen darüber ob gegen den cfo knoop, alten cfo ley und ggf. gegen den alten ar-aufsichtsratchef strafanzeige gestellt wurde?
„... Können eigentlich auch Ansprüche gegen die Bafin als Finanzaufsicht geltend gemacht werden?
In jeder Insolvenz der letzten Jahrzehnte gab es Kanzleien, die angekündigt haben, dass sie die Bafin verklagen würden. Das ist aber nicht möglich. Selbst wenn die Bafin Pflichtverletzungen begangen hat, haftet sie nicht. In Paragraf 4, Absatz 4 im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz steht, dass die Bafin nur im öffentlichen Interesse handelt. Das bedeutet, sie haftet nicht gegenüber Anlegern. Das ist sowohl vom Bundesgerichtshof als auch vom europäischen Gerichtshof bestätigt....“
Ich persönlich würde so eine Klage auch als echt armselig empfinden.
Einerseits über die hohen Steuern und Abgaben in Deutschland jammern, andererseits auf den Nannystaat mit Vollkaskoschutz pochen.
Unter römisch V ;
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/...tionen/einstellungsanordnungen
aus dem Wortlaut der veröfflichung vom heutigen tag,wir sind schon einmal gegen die BaFin beim europäischen Gerichtshofs ins Feld gezogen und das mit erfolg ! und werden wenn nötig,es wieder tun !!so oder so ähnlich war der text. siehe klagenews tilp rechtsanwälte vom 30.06.2020
ich kann natürlich nicht sagen um welchen Sachverhalt es sich dabei gehandelt hat.
Hier kann man sicherlich keine Vergleiche ziehen. Das einemal geht es um das Recht Verbraucherinformationen zu erhalten und hier um Schadensersatz.
https://tilp.de/press/...alt-fur-finanzdienstleistungsaufsicht-bafin/
Allerdings stehen noch einige Infos aus:
1. Die EU prüft gerade ob die Bafin versagt hat und Fehler gemacht hat. Der Bericht soll Mitte Juli erscheinen.
2. Die Politik hat die WC Aktionäre in Zusammenhang mit der Bafin nun auf dem Radar. Auch wenn die CDU bereits geäußert hat das eine Entschädigung nicht in Frage kommt. Sollte mehr Druck aufgebaut werden, könnte sich das ändern. Auch hier wird sicherlich in den nächsten 2 Wochen endgültige Infos vorhanden sein. Man könnte also noch abwarten.
Eine Klage gegen EY könnte Erfolg haben. Zumal man EY schon oft Versagen vorwerfen konnte.
Die Tatsache das 2016,2017 und 2018 testiert wurden ist mehr als fraglich. Hier entscheiden Fachleute was falsch und ob man haftbar sein wird. Dieser Prozeß kann wohl kaum alleine mit dem Hausanwalt geführt werden. Hier ist es sinnvoll sich zb. der SdK oder einem Anwalt der viele Geschädigte vertritt anzuschließen. Allerdings wird man wahrscheinlich nicht sein ganzes Geld zurückbekommen, sollte man gewinnen. Eine Klage macht eh nur Sinn, wenn ein Prozessfinanzierer am Start ist oder eine Rechtschutzversicherung. Mir persönlich wären die Auszahlungen im Falle eines Erfolges, die zwischen 25% - 50% (geschätzt) liegen zu gering.
Eine Klage gegen WC hat keinen Erfolg, als Aktionär steht man ganz hinten an. Bis man einen Titel hat den man vollstrecken kann ist der Laden abgewickelt. Der größte Profiteur ist der Insolvenzverwalter, der, wie sollte es auch anders ein, als erstes sein Geld bekommt, obwohl er als letztes gekommen ist.
Die Klage könnte man aber mit seinem Hausanwalt durchziehen. Da der Tatbestand zweifelsfrei sein sollte. Ich würde das in Verbindung mit einer Klage gegen die Vorstände, und zwar alle, verbinden.
Auch hier ist eine Rechtschutzversicherung notwendig.
Lohnt sich eine Klage ohne Rechtsschutz oder ohne Prozeßfinanzierer?
Ich meine nein. Man schmeißt kein gutes Geld schlechtem hinterher.
Die Kosten werden nach dem Streitwert bemessen, diesen kann sich jeder selbst ausrechnen, im Internet gibt es Rechner dafür. Ich würde es nicht machen. Wer 100 TSD verloren hat zahlt sich dumm und dämlich. Hier würde ich wie bereits mehrfach erwähnt eine Teilklage in betracht ziehen um den Streitwert gering zu halten und somit die Anwalts-und Gerichtkosten.
Wie heißt es so schön, wer zu spät kommt den bestraft das Leben. Ich werde trotzdem noch warten in der Hoffnung das noch weitere Infos kommen. So wie es aussieht werden die WC zerschlagen und ich denke mal nicht das da 20 oder 30 Mrd bei rauskommen.
es ist ihre Pflicht, das Grundwohl eines im dax gelisteten Unternehmens zu überprüfen.
Um auch Kapitalanlegern mit kleinerem Investment zu ihrem Recht zu verhelfen, stehen wir in engem Kontakt mit einigen Prozessfinanzierern, um eine kostenlose Klagemöglichkeit zu realisieren."
Aus dem heutigen Newsletter