STEINHOFF International an die Tickers
Als Glücksritter verunglimpft er diejenigen, die darauf verweisen mögen, dass der Steinhoff-Kurs in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 100 Prozent zugelegt hat.
Und trotzdem bleibe Steinhoff eine Hochrisiko-Aktie in Zockerhänden. Ein Investment ergebe unter den gegebenen Umständen für seriöse Anleger schlichtweg keinen Sinn.
Woher nimmt der Herr Friedrich eigentlich die Frechheit und Ignoranz , das zu behaupten ? Warum will er partout und sturköpfig nicht einsehen, dass er durch die Fakten längst widerlegt ist ? Kann - ja muss man einen solchen Zeitgenossen nicht als Fehlanalytiker bezeichnen ?
https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/...0229787.html?feed=ariva
Auch dieser Zeitgenosse kommt aber am Schluss seiner Prophezeiung nicht umhin, gleichermaßen wie sein Vorschreiber festzustellen, dass DER AKTIONÄR trotzdem bei der Meinung bleibt, dass Steinhoff ein Hochrisiko-Papier für Zocker ist. Seriöse Anleger machen einen Bogen um das Unternehmen und damit auch die Aktie.
Auch dieser Schreiberling maßt sich also im Umkehrschluss an, den Anleger in Steinhoff-Aktien als Zocker und als unseriös abzuqualifizieren. Was für eine Frechheit !
https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/...0230084.html?feed=ariva
Auch wenn ich e i n e seiner Prognosen so nicht nachvollziehen kann: nämlich die, (sinngemäß) dass die aktuellen Aktionäre weitgehend leer ausgehen werden und nur die Gläubiger mit einem blauen Auge davonkommen.
Ich denke, dass es viele Aktionäre gibt, die eben nicht leer ausgehen werden.
Wer auf dem Tiefstand im Oktober bei Steinhoff mutig genug war, einzusteigen oder zu verbilligen, wird - Stand heute - einen mehr als fetten Buchgewinn erzielt haben, der bei Verkauf der Anteile zur realen Rendite wird.
Darüber, ob der Zeitpunkt schon jetzt dafür reif ist, auszusteigen und Gewinne mitzunehmen, kann man - wie immer - nur spekulieren. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass es bei den einen oder anderen good News im Aktienkurs immer noch einen kräftigen Schub nach oben geben kann.
https://www.fool.de/2021/05/08/...die-anleger-hier/?rss_use_excerpt=1
Mit den Alternativen meint er natürlich diejenigen Aktien, die das Magazin zum Kauf empfiehlt und in die man höchstwahrscheinlich vor der Kaufempfehlung selbst investiert hat. Das ist ja gar nicht so selten, dass ein Anlegermagazin das so macht. Wobei es am Ende der Empfehlung pflichtgemäß ja immer auch auf den Interessenskonflikt verweisen muss, dem es dann unterliegt.
Wer dieses in meinen Augen schmutzige Spiel mal durchschaut hat, wird wissen, was zu tun ist.
https://www.deraktionaer.de/artikel/...ndigt-20230617.html?feed=ariva
In den ARIVA-Kennzahlen zum Unternehmen ist das bisher nicht registriert. Eine entspr. Pflichtmitteilung ist bisher ebenfalls nicht Gegenstand der ARIVA-News.
Aus der deutschen WebSite von Vanguard ist ersichtlich, dass die nicht in Einzelaktien, sondern nur in Funds und ETFs investieren.
Habe ich was übersehen ?
Die Gretchenfrage für die Aktionäre lautet also: Wie hoch - oder wie niedrig - ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Gruppe der Insolvenzbefürworter doch noch durchsetzt ?
Wer diese Frage verlässlich beantworten kann und danach handelt, wird möglicherweise reich !
Und zwar auf der WebSite von Onvista. Der Streubesitz von Steinhoff ist dort 74,27 %, die Beteiligung von
C.F. Hendrik Wiese beträgt 2,28 %. Allerdings ist kein Hinweis zu sehen, wie aktuell diese Daten sind.
Zum Vergleich: Lt. den Ariva-Kennzahlen zu Steinhoff - Stand 10.3.2021 - beträgt der Streubesitz (Freefloat) 48,45 %, die Beteiligung von CH Wiese ist 20,52 %. Und eine Beteiligung der Vanguard Group ist- wie bereits von mir gepostet - gar nicht vermerkt.
Bleibt festzustellen, dass nicht nur die prozentuale Gewichtung der Beteiligungen je nach Portal stark differieren, sondern auch der Freefloat und die Anzahl der Beteiligungen an sich.
In Anbetracht der offenbar geringen Verlässlichkeit dürfte es also ratsam sein, den veröffentlichten Zahlen in den verschiedenen Portalen keine große Bedeutung zuzumessen.
Die prozentualen Anteile in der Aktionärsstruktur blieben gegenüber dem Stand vom 10.3.2021 unverändert (siehe #22261).
Das heißt, es gibt keine Beteiligung der Vanguard Group.
Ich muss allerdings einräumen, dass ich nicht weiß, ob und wie verlässlich die von ARIVA eingestellten Unternehmensdaten sind.
für die unter Euch,die noch aufstocken wollen oder könnnen.Der Rest soll ja seine Scheinchen gut festhalten.Es wird wohl nochmal turbulent,der Chart böse angeschlagen,das Volumen dünn wie selten,
einige verlieren auch die Nerven und reduzieren Ihre Anteile.Wenn ich auch persönlich weiter fest davon ausgehe,das das GS gelingt,so kann das schon noch weiter holprig werden.Eine Einigung mit Hamilton gibts nicht für lau und wie das dann vonstatten geht,das nicht andere Ansprüche anmelden werden,bleibt eine Herausforderung.
Quelle: https://www.marketscreener.com/quote/stock/...ONAL-H-1413413/company/
Ich gehe davon aus, dass die Angaben die aktuellsten sind. Ich habe die letzten Monate beobachtet, dass Vanguard Group kontinuierlich aufstockt. Von Goldman Sachs sehe ich nichts mehr. Hatten doch mal 3% - wurde zumindest mal im Forum und auf der Aktionär verbreitet
Das Wichtigste scheint aber zu sein, dass das LG Landgericht Amsterdam heute die von Hamilton gestellten zusätzlichen Anträge unanfechtbar abgewiesen hat - also ohne Zulassung eines weiteren Rechtsmittels.
Klar können das schnell ein paar Millionen mehr sein.
Steinhoff muss jetzt prüfen,ob doppelte Stimmanmeldungen vorliegen.Vor allem muss Steinhoff genau prüfen ,wer von den Hamilton Klienten nach SA und wer nach NL gehört.
Und wenn Steinhoff sicher sein kann,alles geprüft und gegengeprüft zu haben,und die notwendigen Zustimmungsquoten hat,wird der vorsorglich gestellte Antrag auf Verschiebung auch zurückgenommen.
Es ist u.a. nachzulesen, dass der Gesamtumsatz um 9 % gestiegen ist, vielerorts neue Filialen eröffnet wurden und werden, die Schulden drastisch reduziert werden konnten und in Spanien unmittelbar der Markteintritt bevorsteht - einzelne Filialen hätten dort schon eröffnet.
Perspektivisch sieht das nicht schlecht aus. Und es kommt natürlich auch STEINHOFF zugute. Die noch verbliebenen Verfechter eines Insolvenzverfahrens (gibt´s die überhaupt noch ?) werden es immer noch schwerer haben, sich durchzusetzen.
Auf der anderen Seite die Gläubiger, die ein berechtigtes Interesse daran haben, ihres Kapitaleinsatzes nicht durch irgendwelche nachteiligen Vergleiche verlustig zu werden.
Sofern man bei dieser Gemengelage von einem gordischen Knoten reden will, stellt sich die Gretchenfrage, ob sich dieser Knoten jemals durchschlagen lässt.
Wenn nicht, kann sich dieses " Patt ", so wie es auch seit ca. 4 Monaten am Börsenkurs abzulesen ist, noch ewig und 3 Tage fortsetzen.
Es wird wahrscheinlich am Ende vom Geschick und guten Urteilsvermögen der Richterschaft abhängen, ob es eine Zukunft für die STEINHOFF AG und ihre Aktionäre gibt.
Die User wissen, was ich damit meine (zuletzt # 2256). Und sie wissen mit Sicherheit auch einzuschätzen, was von den sogen. Analysen des. Herrn F. zu halten ist.
Gibt es einen trifftigen Grund, warum diese Berufung n i c h t abgewiesen werden könnte?
An der Börse wartet man anscheinend noch weiter ab, bis die letzten Hindernisse für STEINHOFF abgeräumt sind, bevor kursmäßig - hoffentlich - noch mal durchgestartet wird.
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Moderation
Zeitpunkt: 14.07.21 09:57
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
Zeitpunkt: 14.07.21 09:57
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Überblick
Steinhoff International Holdings NV („ SIHNV “ oder das „ Unternehmen “, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften „ Steinhoff “ oder die „ Steinhoff Gruppe “) und die ehemalige südafrikanische Holdinggesellschaft für diese Tochtergesellschaften, Steinhoff International Holdings Proprietary Limited („ SIHPL “) , informieren ihre jeweiligen Stakeholder über zwei wichtige Themen:
1) Absicht, die Umsetzung des globalen Schlichtungsvorschlags voranzutreiben
Die Steinhoff-Gruppe treibt die Umsetzung ihres globalen Vergleichsvorschlags ungeachtet der rechtlichen Herausforderungen in der Zeit seit der Einführung weiter voran. Bis heute wurde der globale Vergleichsvorschlag von Steinhoff von einer beträchtlichen Anzahl von Contractual Claimers und Market Purchase Claims unterstützt, darunter vier der sechs Active Claimant Groups (" ACGs ") und die Vereniging van Effectenbezitters (" VEB "). Die unterstützenden ACGs und der VEB vertreten ehemalige Aktionäre und verfügen alle über umfassende internationale Erfahrung in der Prozessführung und Beilegung von Aktionärsansprüchen.
Steinhoff ist weiterhin der Ansicht, dass der globale Vergleichsvorschlag von Steinhoff, einschließlich des unten beschriebenen erheblich erhöhten Angebots, ein deutlich besseres Ergebnis für Prozessparteien und Gläubiger im Vergleich zu den Ergebnissen ohne Vergleich darstellt. Der Vergleich wird sowohl Altforderungen als auch, im Fall von SIHPL, den jüngsten Streit um die SIHPL-Zusage für bedingte Zahlungen beilegen.
Sowohl der SoP-Prozess (für SIHNV) als auch der Abschnitt 155-Prozess (für SIHPL) bieten Antragstellern und/oder ihren Vertretern die Möglichkeit, über die Vorschläge abzustimmen. Steinhoff fordert die Interessenträger nachdrücklich auf, weitere Verzögerungen zu vermeiden und den Fortschritt der Vorschläge zur Genehmigung durch Kläger und Gerichte zu unterstützen.
2) Eine wesentliche Erhöhung des Vergleichsangebots
Die zugrunde liegende finanzielle und operative Leistung der Steinhoff-Gruppe hat sich seit der Ankündigung des Vergleichsvorschlags im Juli 2020, als sowohl Covid-19 als auch ungünstige Währungsbewegungen die zur Finanzierung eines globalen Vergleichs verfügbaren Finanzmittel negativ beeinflusst hatten, erheblich verbessert. Der globale Vergleichsvorschlag von Steinhoff wurde entwickelt, um den Klägern ein besseres Ergebnis als die wahrscheinliche Alternative zu bieten. In Übereinstimmung mit diesem Ansatz erhöht Steinhoff den angebotenen Vergleichsbetrag, da sich der Zeitwert der Investitionen der Steinhoff-Gruppe verbessert hat.
Der Gesamtbetrag des Angebots für Market Purchase Claimants (SIHNV und SIHPL) und SIHNV Contractual Claimants wird sich von EUR 370 Mio. auf EUR 613 Mio. erhöhen, was einer Steigerung von EUR 243 Mio. (66 Prozent) entspricht. Infolgedessen wird der Gesamtbetrag, der den SIHNV- und SIHPL-Marktkäufern angeboten wird, nun auf rund 442 Mio. EUR geschätzt. Eine Aufschlüsselung finden Sie in der folgenden Tabelle.
Abgesehen von der anteiligen Zahlung im Rahmen der SIHNV Hemisphere CPU werden keine Beträge aus dem erhöhten Angebot an Finanzgläubiger oder an SIHPL-Vertragsanspruchsberechtigte gezahlt. Im Fall von SIHPL Market Purchase Claimants reduziert die Erhöhung direkt den Wert, der zuvor den Finanzgläubigern von SIHPL gemäß dem Vergleichsvorschlag zur Verfügung gestanden hätte.
Details in relation to both updates are set out below. As previously, this offer does not constitute an admission of liability by any member of the Steinhoff Group, or its directors, officers or employees in respect of any legal claims or litigation proceedings.
Louis du Preez, Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied, sagte: „Die Widerstandsfähigkeit der Unternehmensleistung seit der ersten Veröffentlichung unseres Vergleichsvorschlags im Juli 2020 ermöglicht es uns, den insgesamt verfügbaren Pot für die Abwicklung erheblich auf 1,2 Mrd. EUR zu erhöhen. Der Gesamtbetrag des Angebots für Market Purchase Claims (SIHNV und SIHPL) und SIHNV Contractual Claims wird um 66 Prozent steigen.Der überarbeitete Vorschlag bietet Anspruchsberechtigten ein faires Ergebnis und die beste Möglichkeit, Beträge in Bezug auf etwaige Ansprüche kurzfristig und mit Wir fordern alle Antragsteller auf, den überarbeiteten Vergleichsvorschlag zu unterstützen und mit uns zusammenzuarbeiten, um das Genehmigungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen."
Update zum Fortschritt der Abwicklungsimplementierung
SIHNV - Update zum niederländischen "Zahlungsaussetzungsverfahren" (" SoP ")
Wie bereits angekündigt, beantragte SIHNV am 15. Februar 2021 ein SoP-Verfahren, woraufhin das Bezirksgericht Amsterdam (das „ Amsterdamer Gericht “) Herrn F. Verhoeven und Herrn CR Zijderveld als Verwalter („ Verwalter “) bestellte.
Seit ihrer Ernennung haben sich die Administratoren mit den Stakeholdern der SIHNV und dem Managementteam der SIHNV beschäftigt. Das Amsterdamer Gericht verlangte, dass die Unterlagen, die die Forderungen der Gläubiger belegen, bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden. Der SIHNV-Forderungsverwalter (Computershare) und die Verwalter überprüfen nun die erhaltenen Forderungsdokumente.
Am 28. Mai 2021 bestätigte das Amsterdamer Gericht die Bestellung eines Vertretungsausschusses („ SoP-Ausschuss “). Der SoP-Ausschuss hat seine Arbeit aufgenommen und alle rechtlichen Anfechtungen gegen die Ernennung des SoP-Ausschusses wurden überwunden oder zurückgezogen.
Am 15. Juni 2021 hat die SIHNV eine Reihe technischer Änderungen an ihrem Zusammensetzungsplan (dem „ SoP-Vorschlag “) vorgenommen. Die aktuelle Version des SoP Proposal finden Sie unter: https://www.steinhoffinternational.com/...ement-litigation-claims.php .
Am 25. Juni 2021 haben die Aufsichtsrichter im SoP auf Antrag der Administratoren den ursprünglichen Termin für die Abstimmung über den SoP-Vorschlag vom 30. Juni 2021 auf den 3. September 2021 verschoben (die „ Abstimmungssitzung “). Bei der Abstimmungssitzung wird der SoP-Ausschuss den Scheme-Vorschlag prüfen und darüber abstimmen.
Getrennt davon und wie zuvor mitgeteilt, wurde beim Western Cape High Court in Südafrika ein Antrag auf eine südafrikanische vorläufige Liquidation von SIHNV durch Parteien gestellt, die mit den früheren Eigentümern der erworbenen Tekkie Town-Geschäfte (die „ Tekkie Town-Parteien “) verbunden sind von Steinhoff im Jahr 2016. SIHNV widerspricht diesem Antrag. Zusätzlich zum Widerstand von SIHNV gegen den von den Tekkie Town Parteien beantragten Liquidationsantrag wird dieser auch von den Finanzgläubigern der SIHNV und separat von den Verwaltern abgelehnt. Der High Court von Western Cape hat die Anhörung des SIHNV-Liquidationsantrags zwischen dem 1. und 3. September 2021 angesetzt.
Im Rahmen der am 15. Juni 2021 vorgenommenen technischen Änderungen des SoP-Vorschlags bestätigte SIHNV, dass der SoP-Vorschlag nicht darauf abzielt, „dingliche“ Ansprüche zu kompromittieren Unternehmen gegen SIHNV und/oder Pepkor Holdings Limited (" PPH "). Sowohl SIHNV als auch PPH werden solche Ansprüche weiterhin verteidigen. Soweit der Anspruch der Tekkie Town-Parteien zu einem vertraglichen Schadensersatz oder einem anderen Geldpreis führt, unterliegt dieser Anspruch oder dieser Preis dem SoP-Vorschlag.
SIHPL - Update zum südafrikanischen Abschnitt 155-Antragsverfahren
SIHPL veröffentlichte am 16. Februar 2021 seinen Abschnitt 155-Vorschlag (der „ Abschnitt 155-Vorschlag “) und veröffentlichte seinen Vorschlag gemäß den vom südafrikanischen High Court festgelegten Mitteilungspflichten. Am 25. März 2021 teilte SIHPL mit, dass die Unterlagen zur Begründung etwaiger Ansprüche bis zum 5.
Nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Anspruchs hat SIHPL mit Unterstützung seines Anspruchsverwalters Computershare die eingegangenen Dokumente überprüft, um die Ansprüche für Abstimmungszwecke zu bewerten. Im Rahmen dieser Überprüfung hat Computershare nach Bedarf Klarstellungen und Bestätigungen zu den übermittelten Daten angefordert. Gläubiger, die eine Ausschüttung gemäß dem § 155-Vorschlag wünschen, können ihre Forderungen und die dazugehörigen Unterlagen noch bis zum Stichtag gemäß § 155-Vorschlag einreichen, der drei Monate nach dem Vollzugsdatum des Vergleichs liegt.
Die nächsten Schritte für den SIHPL-Forderungsverwalter bestehen darin, etwaige „Mängelanzeigen“ gemäß den Regeln des § 155-Vorschlags herauszugeben, für SIHPL Änderungen des § 155-Vorschlags zu veröffentlichen und dann die vorgeschlagene § 155-Gläubigerversammlung einzuberufen.
SIHPL - Update zu jüngsten Streitigkeiten und nächsten Schritten
SIHPL war seit der Veröffentlichung des Abschnitts 155-Vorschlags zwei neuen Streitigkeiten ausgesetzt:
S.45 Urteil: Trevo und Hamilton haben beim Western Cape High Court sowohl gegen die von SIHPL gewährte Garantie zugunsten der 2014 ausgegebenen Wandelanleihen 2021 (die " 2014-Garantie ") als auch die im Jahr 2019 zu Gunsten der SIHPL ausgegebene bedingte Zahlungsverpflichtung angefochten der Inhaber der Wandelanleihen 2021 und 2022 (die „ SIHPL CPU “) mit der Begründung, dass sie gegen südafrikanische Finanzhilfebestimmungen verstoßen haben. In seiner am 2. Juli 2021 ergangenen Entscheidung (das " S.45-Urteil""), bestätigte das Gericht erster Instanz die Gültigkeit der Garantie von 2014, stellte jedoch in Bezug auf die SIHPL-CPU fest, dass gegen die Vorschriften über die finanzielle Unterstützung verstoßen wurde, und stellte fest, dass der Beschluss des SIHPL-Vorstands, der den Eintritt in die SIHPL-CPU und die SIHPL . genehmigt, CPU selbst waren ungültig.
SIHPL wurde darüber informiert, dass eine Reihe von Finanzgläubigern mit Beteiligungen an der SIHPL CPU Berufung gegen das S.45-Urteil eingelegt haben. Darüber hinaus haben diese Finanzgläubiger auch unabhängig von der Berufungsentscheidung des S.45-Urteils Dauerschuld- und Restitutionsansprüche gegen SIHPL geltend gemacht.
SIHPL hat das Urteil S.45 und seine Folgen berücksichtigt. SIHPL bestritt den S.45-Antrag von Trevo, weil es der Ansicht war, dass die technischen Behauptungen von Trevo falsch waren und dass der Einstieg in die SIHPL-CPU im Rahmen der Umstrukturierung 2019 SIHPL sehr erhebliche Vorteile gebracht hatte. Die Gesamtnettowirkung auf SIHPL nach dem S.45-Urteil besteht darin, dass SIHPL nun mit größerer Unsicherheit und weiteren Ansprüchen und, wenn keine erfolgreiche Berufung eingelegt wurde, einer langen und komplizierten Reihe von Rechtsstreitigkeiten mit mehreren Gerichtsbarkeiten ausgesetzt ist.
Dementsprechend beabsichtigt SIHPL, die Zulassung der Berufung gegen das S.45-Urteil vor Ablauf der Frist zu beantragen, und geht davon aus, dass sie im Berufungsverfahren vernünftige Aussichten auf Erfolg hat.
Es ist nicht sicher, wie lange eine Berufung gegen das S.45-Urteil dauern wird, aber vorbehaltlich des Fortschritts des Abschnitts 155-Vorschlags der SIHPL wird dies voraussichtlich mindestens mehrere Monate dauern.
Antrag auf Klassenzusammensetzung: Vom 4. bis 6. August 2021 soll der High Court von Western Cape einen Streit über die Zusammensetzung der im Abschnitt 155-Vorschlag vorgeschlagenen Klassen behandeln. SIHPL widerspricht dem Antrag und ist der Ansicht, dass die drei vorgeschlagenen Klassen (MPCs, Contractual Claimants und Financial Creditors) richtig konstruiert wurden. Weitere Updates werden bereitgestellt, sobald sie verfügbar sind.
Implementierung - Nächste Schritte
Steinhoff hat die Auswirkungen der rechtlichen Anfechtungen, die weiterhin gegen seinen globalen Vergleichsvorschlag gerichtet sind, berücksichtigt, einschließlich der möglichen Auswirkungen auf den § 155-Vorschlag von SIHPL des Berufungsverfahrens nach dem S.45-Urteil und der bevorstehenden Anhörung zur Klassenzusammensetzung.
Die im Juli 2020 eingeleitete globale Einigung von Steinhoff wurde vorgeschlagen, um genau die Probleme anzugehen, mit denen Steinhoff jetzt konfrontiert ist: komplexe Streitigkeiten zwischen mehreren Parteien und mehreren Gerichtsbarkeiten, die sich aus den Altfragen ergeben, beizulegen, Sicherheit und eine kurzfristige Einigungsüberlegung auf fairer Basis zu bieten und die notwendige Stabilität für die zugrunde liegenden Steinhoff-Geschäfte und -Investitionen zu erhalten.
Darüber hinaus hat der vorgeschlagene globale Vergleich dazu geführt, dass ein weiterer finanzieller Beitrag Dritter in Höhe von insgesamt 156,04 Mio. Euro, bestehend aus bis zu 77,94 Mio. Euro durch die Deloitte-Firmen und bis zu 78,1 Mio. jeweils wie im aktuellen SoP-Vorschlag definiert) und weitere Kompromisse durch andere (wie Conservatorium und Titan), wie zuvor angekündigt.
Die Gegner des globalen Vergleichs arbeiten daran, seine Umsetzung zu verzögern, obwohl eine Verzögerung die Interessen der großen Zahl von Klägern gefährdet, die das Abkommen unterstützen und die ansonsten jahrelang auf einen ungewissen Ausgang warten müssen. Insbesondere wird eine weitere Verzögerung auf SIHPL-Ebene nur die Gelegenheit für SIHPL-Antragsteller verschieben oder verweigern, gemeinsam über die Begründetheit des Abschnitts 155-Vorschlags zu entscheiden.
Steinhoff ist nach wie vor der Ansicht, dass der geeignete Weg zur Umsetzung seines Vorschlags über das SoP und die zu Beginn dieses Jahres eingeführten Section-155-Prozesse ist. Ihr Ziel bleibt es, die Anträge den Antragstellern bei Gläubigerversammlungen (oder dem SoP-Ausschuss im Fall der SIHNV) zur Genehmigung (oder auch nicht) vorzulegen und, falls genehmigt, eine gerichtliche Sanktionierung zu erwirken.
Der Abschnitt 155-Prozess ist in der Lage, die Altansprüche und ausstehenden Streitigkeiten, auch in Bezug auf das S.45-Urteil, zu behandeln, und kann mit ausreichender Unterstützung einen verbindlichen Kompromiss dieser Ansprüche und Streitigkeiten erzielen.
Aus diesen Gründen ist es die gemeinsame Ansicht der jeweiligen SIHNV- und SIHPL-Vorstände, dass die Vorteile des Einigungsvorschlags von Steinhoff weiterhin die alternativen Aussichten auf weitere Verzögerungen und Unsicherheiten überwiegen; dass die kombinierten Umsetzungsprozesse den Rahmen bieten, um die Vorschläge im Konsens zu unterstützen; und dass es unter den gegebenen Umständen im besten Interesse von SIHNV, SIHPL und ihren jeweiligen Interessenvertretern liegt, die Möglichkeit der Antragsteller, über den Vergleichsvorschlag abzustimmen, weiterhin zu fördern und bei ausreichender Unterstützung so schnell wie möglich Sanktionen und Umsetzung zu erwirken.
Dementsprechend werden SIHNV und SIHPL weiterhin auf eine koordinierte globale Beilegung basierend auf dem unten aufgeführten erweiterten Beilegungsvorschlag hinarbeiten. Diesbezüglich werden sie die Fortschritte und etwaige Auswirkungen auf den Zeitplan regelmäßig überprüfen und zu gegebener Zeit weitere Aktualisierungen vornehmen.
Erhöhter Vergleichsvorschlag
Mit dem Vorschlag des ursprünglichen globalen Vergleichs von Steinhoff, der von SIHNV und SIHPL am 27. Juli 2020 angekündigt wurde, unterbreitete das Unternehmen einen fairen und erschwinglichen Vorschlag, der auf der Grundlage der ihm damals verfügbaren Informationen besser wäre als das alternative Ergebnis. Wie die Ankündigung deutlich machte, waren insbesondere die verfügbaren Ressourcen zur Finanzierung eines globalen Vergleichs durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und die Auswirkungen nachteiliger Währungsbewegungen negativ beeinflusst worden. Im Jahr, das seit der Ankündigung im Juli 2020 vergangen ist, hat sich die finanzielle und operative Leistung der zugrunde liegenden Geschäfte der Gruppe jedoch in unterschiedlichem Maße als widerstandsfähig erwiesen, und der Wert einer Reihe ihrer Investitionen ist gestiegen, obwohl sie weiterhin continue mit herausfordernden Märkten konfrontiert.
Als direkte Folge der verbesserten Finanzleistung, positiver Währungsbewegungen und verbesserter Aussichten haben SIHNV und SIHPL beschlossen, das Abwicklungsangebot wie folgt zu erhöhen:
- Weitere 243 Mio. EUR werden von SIHNV beigesteuert und anteilig auf die SIHNV-Antragsteller (sowohl SIHNV Market Purchase Claimants als auch SIHNV Contractual Claimants) und SIHPL Market Purchase Claimants verteilt, zusätzlich wird eine separate anteilige Erhöhung von EUR 26 Mio. an Hemisphere gezahlt CPU-Gläubiger.
- Infolgedessen erhöht sich das Gesamtvergleichsangebot an SIHNV Contractual Claimants und SIHPL und SIHNV Market Purchase Claimants von EUR 370 Mio. auf EUR 613 Mio. (ein Anstieg um 66 Prozent). Der Betrag dieser Summe, der den Anspruchsberechtigten von SIHINV und SIHPL Market Purchase zur Verfügung steht, wird auf rund 442 Mio.
- Wie bisher hängt die genaue Höhe der Verteilung an diese Anspruchsberechtigten von der endgültigen Höhe der akzeptierten Ansprüche ab, die bis zum jeweiligen Stichtag gemäß den Plänen geltend gemacht werden, da der Vergleichsbetrag nur zugunsten dieser SIHNV-Vertragsberechtigten und SIHNV . verwendet wird und SIHPL Market Purchase Claims, die ihre Ansprüche bis zu diesem Datum geltend machen.
- SIHNV und SIHPL behalten sich die Möglichkeit vor, eine Ausgleichsleistung für jeden Anspruch in bar oder zu 50 % in bar und zu 50 % in PPH-Aktien (zu R15 pro Aktie) zu leisten.
- SIHPL wird die Erhöhung der SIHPL Market Purchase Claims aufgeschoben bezahlen, indem die neue von SIHPL ausgegebene Darlehensnote zahlbar an SIHNV (von SIHPL nachrangig besichert, wie im ursprünglichen Vergleichsvorschlag beschrieben) auf einen geschätzten Wert erhöht von rund 166 Mio. EUR.
- In Bezug auf Ansprüche gegen SIHPL, die keine Market Purchase Claims sind, wird keine zusätzliche Gegenleistung fällig.
Überarbeitete Gesamtabwicklungsbetrag
Ursprüngliche
Siedlung
Betrag§Erhöhung der Abwicklungsbetrag
Mio. EUR ZARm Mio. EUR ZARm Mio. EUR ZARm % Inc.
SIHNV & SIHPL Market Purchase Claims 442 267 175 66%
Vertragliche Anspruchsberechtigte der SIHNV 171 103 68 66%
Halbkugel-CPU 66§ 40 26 66%
SIHPL Vertragsparteien: Titan 7,904 7,904 - -
SIHPL-Vertragsantragsteller: Sonstige 1,653 1,653 - -
EUR Gesamt (von EUR- und ZAR-Beträgen) 1,237 969 269 28%
Hinweis : Die Werte in dieser Tabelle wurden mit einem Wechselkurs von 17.0906 berechnet und schließen bestimmte Kostenrückstellungen aus.
Ein zusammenfassendes Term Sheet mit einer Zusammenfassung der verbesserten Bedingungen finden Sie unter: https://www.steinhoffinternational.com/...ment-litigation-claims.php.
Nach dieser Ankündigung werden SIHNV und SIHPL eine weitere Genehmigung der Südafrikanischen Reservebank und die erforderliche Zustimmung ihrer jeweiligen Finanzgläubiger einholen, um die vorgeschlagene Erhöhung des Vergleichsvorschlags zu unterstützen.
In der Zwischenzeit werden die Änderungen am Scheme-Vorschlag und am Abschnitt 155-Vorschlag formell vorgenommen und diese Überarbeitungen werden auf der Steinhoff Vergleichs-Website aktualisiert.
Alle Antragsteller werden ermutigt, die verbesserten Bedingungen des Steinhoff Vergleichsvorschlags zu unterstützen und mit Steinhoff zusammenzuarbeiten, um das Genehmigungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen.
Weitere Informationen
Weitere Updates werden nach Bedarf bereitgestellt.
Antragsteller können zusätzliche Informationen in Bezug auf den globalen Vergleich der Steinhoff-Gruppe einsehen und ihre Anspruchsdaten auf der folgenden Website einreichen : www.SteinhoffSettlement.com .
Die Gesellschaft verfügt über eine Erstnotiz an der Frankfurter Wertpapierbörse und eine Zweitnotierung an der JSE Limited.
Stellenbosch, Südafrika
16. Juli 2021
Moderation
Zeitpunkt: 18.07.21 19:08
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
Zeitpunkt: 18.07.21 19:08
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Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
Dem Management kann man jedenfalls nicht absprechen, dass es mit großem Ehrgeiz und Einsatzwillen weiterhin alles dafür tut, eine Zerschlagung bzw. Insolvenz abzuwenden - und das ist jedenfalls auch im Interesse aller Shareholder, die andernfalls alles verlieren würden.