SPIRIT ON MEDIA sind 1000 Prozent möglich ?
Seite 16 von 579 Neuester Beitrag: 13.11.13 16:37 | ||||
Eröffnet am: | 31.01.11 15:07 | von: Geldmacher1 | Anzahl Beiträge: | 15.47 |
Neuester Beitrag: | 13.11.13 16:37 | von: amen tristan | Leser gesamt: | 1.259.176 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 964 | |
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aber dadurch, das der Kurs so stabil geblieben ist,werden wohl morgen, wenn der Kurs die Tendenz nach Norden zeigt , vermutlich noch etliche /viele zusteigen......................
dass wir bald über diese marke springen werden
und dann wird es kein halten mehr geben über die 1,00 €.
meine begründung:
die firma ist nicht pleite und macht umsätze und hat viel
geld in der kasse vom börsengang aus 2008 !!!!!!!!!!!
da muß was dasein
Und was mich noch etwas stutzig macht ist, das beim letzten riesigen Anstieg, viel weniger Geld im Spiel war!
Würde mich eine Antwort freuen
also Spirit hat einer Firma "VCL Film und Medien" welche zur Zeit in Planinsolvenz Kohle geliehen (zur Zeit ist die Kohle weg....es sieht aber so aus, dass diese Firma
doch überlebt)
PS:
ich darf ja nicht mehr viel schreiben.......sonst werde ich wieder im Board gespeert.
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aus 378
meine begründung:
die firma ist nicht pleite und macht umsätze und hat viel
geld in der kasse vom börsengang aus 2008 !!!!!!!!!!!
da muß was dasein
die sind von 0,045 auf 0,37 in der Spitze gegangen Anfang Dezember .
Warum sollte es hier auch nicht zum Zock kommen ,wie bei anderen Werten .
08:46 06.05.10
München (aktiencheck.de AG) - Die VCL Film + Medien AG (Profil) hat heute einen Letter of Intent mit der SpiritON Media Group plc und der CCV Cinema UK Ltd über umfassende Kooperationsmöglichkeiten unterschrieben. Alle drei Gesellschaften sehen Synergien und Potentiale im Zusammenhang mit ihren aktuellen Aktivitäten: die VCL Film + Medien AG im Hinblick auf die fortlaufende Restrukturierung in einer wirtschaftlich bestandsgefährdenden Situation und bei der SpiritON Media Group plc sowie der CCV Cinema UK Ltd im Zusammenhang mit den Expansionsplänen beider Gesellschaften. Die SpiritON Media Group plc hat sich bereits bei der VCL Film + Medien AG engagiert und ist neue Eigentümerin der in 2006 und 2007 im Rahmen einer Kapitalbeschaffungsmaßnahme von der VCL Film + Medien AG ausgegebenen Wandelschuldverschreibung. Die CCV Cinema UK Ltd hat ihrerseits konkretes Interesse an einem Einstieg in die VCL Communications GmbH bekundet.
Genauso ist es hier.
siehe auch Wandelanleihe
Wandelschuldverschreibungen sind gemäß § 221 AktG Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird. Auf Wandelschuldverschreibungen haben die Aktionäre ein Bezugsrecht. Der Beschluß der Hauptversammlung muß mit einer qualifizierten Mehrheit gefaßt werden. Eine Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen kann höchstens für fünf Jahre erteilt werden. Zur Befriedigung der Rechte aus Wandelschuldverschreibungen wird eine bedingte Kapitalerhöhung durchgeführt. Wandelschuldverschreibungen, die ein Umtauschrecht verbriefen, werden auch als Wandelanleihen bezeichnet. Wandelschuldverschreibungen, die ein Bezugsrecht verbriefen, werden auch Optionsanleihen genannt.
Bei Ausübung des Umtauschrechts, welches die Wandelanleihen verbriefen, findet eine Umschichtungsfinanzierung statt. Die Anleihen werden in Aktien, also Fremdkapital in Eigenkapital umgewandelt. Der eigentliche Finanzierungsvorgang ist die Ausgabe der Wandelanleihen. Bei Ausübung des Bezugsrechts, welches die Optionsanleihen verbriefen, tritt dagegen zum vorhandenen Fremdkapital zusätzliches Eigenkapital. Der Inhaber der Obligation ist dann zugleich Gläubiger und Gesellschafter der Aktiengesellschaft.
Die Wandelschuldverschreibung (Wandelanleihe, Wandelobligation) ist laut AktG 1965 eine Industrieobligation, die den Inhabern neben ihren Gläubigeransprüchen auf Zinsen und Rückzahlung des Nennwerts ein zusätzliches Umtausch oder Bezugsrecht auf Aktien gewährt. Der aktienrechtliche Begriff umfaßt somit die Wandelschuldverschreibung i. e. S. (converti-ble bond) als auch die Optionsschuldverschreibung. Die Wandelschuldverschreibung i. e. S. gibt dem Gläubiger das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem im voraus festgelegten Umtauschverhältnis und gegebenenfalls unter Zu-zahlung eines bestimmten Betrages die Wandelschuldverschreibung in Aktien umzuwandeln. Eine Verpflichtung zum Umtausch besteht für den Gläubiger nicht. Bis zum Zeitpunkt der Wandlung wird die Wandelschuldverschreibung wie eine normale Obligation verzinst; meist jedoch aufgrund des zusätzlichen Wandlungsrechts mit einem niedrigeren Zinssatz. Nimmt der Gläubiger das Wandlungsrecht in Anspruch, so erlöscht die Wandelschuldverschreibung Da die Wandelschuldverschreibung eine zwischenform der Finanzierung durch Aktie und Obligation darstellt, ist die Ausgabe an eine bedingte Kapitalerhöhung (SS 192-201 AktG) in Höhe des für die Gläubiger geschaffenen Aktienkapitals gebunden. Daneben bedarf du Emission der Zustimmung mindestens einer Dreiviertel-Mehrheit in der Hauptversammlung (§221, AktG), der Einräumung des Bezugsrechts für die Aktionäre, der Stellung von Sicherheiten (meist Negativklausel) und der staatlichen Genehmigung (§§ 795, 808 a BGB). Ist die isolierte Plazierung von Aktien oder Obligationen z. B. durch die allgemeine Kapitalmarktlage erschwert, erhalten Unternehmen durch Ausgabe von Wandelschuldverschreibung dennoch die Möglichkeit der Kapitalaufnahme. Diesem Vorteil und den vergleichsweise niedrigeren Zinskosten steht allerdings der Nachteil der Unsicherheit über das zukünftige Eigenkapital/Fremdkapital-Verhältnis gegenüber. Die Anleihezeichner erhalten zwar eine niedrigere Verzinsung, erhalten aber durch das Umtauschrecht die Möglichkeit, Kursgewinne zu realisieren.