SHS gekauft ...
mfg
nuessa
Ich glaube wir können uns die nächsten Tage auf steigende Kurse einstellen!
mfg
nuessa
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München, den 16. Juni 2005 – Der Münchener Software-Anbieter, die SHS Informationssysteme AG und die Orell Füssli Wirtschaftsinformationen AG arbeiten zukünftig in der Schweiz zusammen. Das Angebot aus dieser Kooperation bedient alle Anforderungen an eine moderne Unterstützung der Kreditantragsprüfung: vom einfachen Zugang zu den führenden Schweizer Bonitätsdatenpools ZEK / IKO bis hin zum umfassenden Risikobericht über Firmen- und Privatpersonen. Bereits vor der Kooperation stellte SHS seine Expertise bei der Anbindung der ZEK unter Beweis. So konnte die BMW Group Financial Services Schweiz als erstes ZEK-Mitglied im Rahmen eines Pilotprojektes auf die modernisierte Auskunfteischnittstelle der ZEK zugreifen.
Die Zusammenarbeit von Orell Füssli und SHS schafft ein umfassendes System zur Prüfung von Kreditanträgen. Sie bündelt das Potenzial einer der detailliertesten Datensammlungen über Firmen und Privatpersonen in der Schweiz, langjährige fundierte Kenntnis der Schweizer Finanzdienstleistungsbranche mit Risikomanagement-Know-how und modernsten Software-Komponenten.
Die leistungsstarke Datenanbindungssoftware von SHS, das Agency Gateway, ermöglicht eine einfache und kostengünstige Anbindung an das erneuerte ZEK / IKO-System und unterstützt automatische Rückmeldungen sowie Massenverarbeitungen. Die Informationen aus der ZEK / IKO-Datenbank können wahlweise mit Umzugs- und Referenzadressen wie auch Bonitätsinformationen ergänzt werden.
Bei der BMW Group Financial Services Schweiz hat SHS mit dem reibungslosen Integrationsprozess ihre Expertise und auch die Effektivität ihrer Software bereits unter Beweis stellen können: Jetzt kann schnell und sicher von ZEK profitiert werden. Unterstützt durch derartige Neuerungen, können die Prozesse bei BMW Group Financial Services Schweiz im Bereich Kreditrisikoprüfung weiterhin auf aktuellstem Stand gehalten werden.
„Für die Zukunft sind wir sehr gut aufgestellt und stehen vor zahlreichen weiteren Abschlüssen in der Schweiz. Die Kunden profitieren von dem konsolidierten Know-how zweier Spezialisten: Die Migration zur modernisierten ZEK erfolgt einfach und sicher. Und die Entscheidungssoftware GUARDEAN von SHS und das Kreditmanagementsystem KMS von Orell Füssli ermöglichen sowohl konfigurierbare als auch maßgeschneiderte Kreditentscheidungen“, erklärt Dirk Roesing, Vorsitzender des Vorstands der SHS Informationssysteme AG.
Über SHS Informationssysteme AG
Die SHS Informationssysteme AG mit Sitz in München ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und ist mit einer eigenen Tochtergesellschaft auch in Spanien vertreten. Der Anbieter von IT-Dienstleistungen konzentriert sich auf Kundenmanagement sowie Kreditrisikomanagement von Unternehmen mit einer breiten Kundenbasis. Im Jahre 2004 hat das Unternehmen 32 Millionen Euro an Leistung erwirtschaftet. Neben BMW Group Financial Services Schweiz zählen Ingram Micro, Credibom, T-Mobile, T-Online, Südleasing, Telefónica, Barclaycard sowie international tätige Konzerne der Informations- und Finanzindustrie zu den Kunden der SHS. Weitere Informationen unter www.shs.de.
Über Orell Füssli Wirtschaftsinformationen AG
Die Orell Füssli Wirtschaftsinformationen AG ist die führende Anbieterin von Informationen über Firmen und Privatpersonen in der Schweiz sowie Partnerin und Drittverarbeiterin der ZEK. Mit ihrem Produkt Teledata Business Information ist sie langjährige Informationslieferantin von Wirtschafts- und Kreditinformationen für Finanzdienstleister. Als Outsourcing-Partnerin von Banken untersteht sie dem Bankgeheimnis und den einschlägigen Vereinbarungen über die Sorgfaltspflicht. Die Datenbanken sind überdies beim eidgenössischen Datenschutzbeauftragten registriert und werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes betrieben. Weitere Informationen unter www.teledata.ch.
mfg
nuessa
SHS ist sein Investment wert und seit der Empfehlung in 'Der Aktionär' super gelaufen.
Mein Kursziel 8€ !!!
Cu
Röckefäller
Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses
§§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
§Ein Aktionär hat gegen den auf der Hauptversammlung vom 25.05.2005 zu Punkt 6 c) der Tagesordnung gefassten Beschluss über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu € 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 je Stückaktie sowie über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und der Ausgabe von Bezugsrechten festzusetzen, Nichtigkeitsklage erhoben.
§Außerdem hat der gleiche Aktionär gegen den auf der Hauptversammlung vom 25.05.2005 zu Punkt 6 d) der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Änderung der Satzung entsprechend des Beschlusses über das bedingte Kapital Nichtigkeitsklage erhoben.
§Die Klage gegen diese beiden Beschlüsse ist vor dem Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter dem Az. 5HK O 10796/05 anhängig. Termin zur Güteverhandlung und – für den Fall der Erfolglosigkeit der Güteverhandlung – sofort anschließender früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf Donnerstag, den 25.08.2005, 11:30 Uhr, Justizgebäude Lenbachplatz 7, Sitzungssaal 401, anberaumt.
§
§Martinsried, im Juni 2005
Das war die finale Korrektur, jetzt schnell rein, wer noch nicht drin ist!!! So schnell halten wir nicht wieder an!! Anderfalls verschenk ich mein Depot und eröffne wieder ein Sparbuch bei Sparkasse oder so ... :P
mfg
nuessa
mfg
nuessa
Für die meisten hier ist der Titel nicht spektakulär.
Da wirst Du wohl allein bleiben.
Schönes Wochenende! - Kritiker.
Wünsche Dir auch ein schönes Wochenende!
mfg
nuessa
Man sieht sehr schön, der Aufwärtstrend ist noch voll im Takt!!!
mfg
nuessa
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nuessa
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nuessa
Ergebniss könnt Ihr euch nachstehend anschauen :P
mfg
nuessa
Die Gesellschaft beabsichtigt als übernehmende Gesellschaft eine Verschmelzung nach § 62 UmwG mit der SOMI GmbH mit dem Sitz in Krailling, Landkreis Starnberg (AG München, HRB 151682). Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages ist zum Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingereicht.
Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, können die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.
München, im Juni 2005
Der Vorstand
thx
nuessa
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nuessa
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nuessa
Bin mal gespannt und warte ab, wohin der Kurs dreht.