SANGUI(906757)- unterbewerteter geht's nicht!!
Seite 203 von 230 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:16 | ||||
Eröffnet am: | 27.10.03 09:16 | von: Carpman | Anzahl Beiträge: | 6.735 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:16 | von: Sophiaactca | Leser gesamt: | 796.221 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 307 | |
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Leider umsonst. *grins*
Bei Sangui (außer der momentane Kurs) alles im "Grünen Bereich".
Bei deinem absurden Delisting hätten sie schon längst verkauft.
http://insidertrading.org/...5&date_to=2013-04-16&submit=+GO+
Aber poste ruhig weiter so........ Mein Körbchen ist offen *lach*
Man kann nur hoffen, dass nicht allzuviele "Anleger" auf dich reingefallen sind. Habe jetzt kürzlich gelesen, dass Haftbefehl gegen die Ex-Vorstände von getgoods.de und von Ceyoniq ausgesprochen wurden. Bin mal gespannt, ob bei Sangui bald Ähnliches passieren könnte. Denke, dass es da evtl. Ermittlungen geben könnte. Wie immer meine Meinung.
SanguiBioTech GmbH
Alfred-Herrhausen-Str. 44
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Tel.: +49 (0)2302 / 915-200
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info@sangui.de
Man beachte den letzten Absatz. Klingt nach Ende mMn. Kursverlauf bestätigt dies.
Man merkt, bist zu oberflächlich.......
Dein Bashen verblindet dich. *grins*
Gandalfs Erbe ,wenn die Flasche Rotwein alle ist schlafe schön........
Als Delisting (engl. to list ‚notieren, verzeichnen‘), seltener auch Börsenabgang oder Börsenrückzug, bezeichnet man die dauerhafte Einstellung der Börsennotiz einer Aktiengesellschaft.
Demgegenüber bezeichnet Downlisting den Wechsel in ein Börsensegment mit niedrigeren Anforderungen, etwa vom regulierten Markt in den Freiverkehr.
Das Delisting ist ein verwaltungsrechtlicher Vorgang, durch den die Aktie vom aktiven Handel dauerhaft entfernt wird.
Mögliche Gründe für ein solches Vorgehen können ein sogenanntes Going Private nach einer Unternehmensübernahme sein oder die Vermeidung der umfassenden Publizitätspflichten börsennotierter Aktiengesellschaften. Ein Delisting kann auch durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börsenaufsichts- und/oder der Finanzdienstleistungsbehörde veranlasst werden, wenn ein ordnungsgemäßer Handel in dem Wertpapier nicht mehr gewährleistet werden kann (z. B. nach einem Squeeze-out, bei dem alle Aktien in eine Hand zusammengeführt werden).