SANGUI(906757)- unterbewerteter geht's nicht!!
Seite 120 von 230 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:16 | ||||
Eröffnet am: | 27.10.03 09:16 | von: Carpman | Anzahl Beiträge: | 6.735 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:16 | von: Sophiaactca | Leser gesamt: | 798.292 |
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"Eine der für deutsche Investoren und Gesellschaften wichtigsten Regelungen in diesem Gesetz ist die vielzitierte Rule 144A[2], die es qualifizierten institutionellen Investoren (Qualified Institutional Buyers) ermöglicht, mit privatplatzierten Wertpapieren zu handeln, ohne Haltefristen einhalten zu müssen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktiengesetz_%28Vereinigte_Staaten%29
http://www.sanguibiotech.com/financial_reports.php
Eine der für deutsche Investoren und Gesellschaften......
Die Inc. ist aber keine deutsche Gesellschaft !
gegenüberstellung einer "eigenemission vs. fremdemission"
http://www.finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/...29&idov=14207
demnach sollte klar sein das es zwei möglichkeiten für unternehmen gibt sich kapital am markt zu beschaffen (öffentlich über die börse mit zugelassenen papieren oder nicht öffentlich über eine privat platzierung).
so liegt es in der natur der sache das es grundsätzlich schwer möglich sein wird, anteile von einem nicht öffentlich markt an der börse handeln zu können.
das diese nicht öffentlichen anteile vertraglichen einschränkungen unterliegen wie zb. preis und haltefristen sind gängige praxis......allerdings ohne bezug auf den öffentlichen börsenhandel. somit ist eine übertragung der anteile erst durch zustimmung des emitteten und zulassung an den börsen möglich.
http://translate.google.de/...6hs%3DbUh%26rls%3Dcom.yahoo:de:official
#2976, das handeln bezieht sich auf den nicht öffentlichen markt (privat) hier ohne haltefrist....(ausserbörslich)
aufgrund dessen bin ich der überzeugung das man die anteile einer "privatplatzierung" nicht ohne weiteres an den börsen handeln kann.
das die Haltefrist 12 Monate ist.
http://www.ecfr.gov/cgi-bin/...1.12&idno=17#17:2.0.1.1.12.0.32.28
In addition to freely tradable shares, SGBI has numerous shares of common stock outstanding that could be sold pursuant to Rule 144. In general, under Rule 144, subject to the satisfaction of certain other conditions, a person, including one of our affiliates, who has beneficially owned restricted shares of common stock for at least one year is entitled to sell, in certain brokerage transactions, within any three-month period, a number of shares that does not exceed the greater of 1% of the total number of outstanding shares of the same class, or the average weekly trading volume during the four calendar weeks immediately preceding the sale. A person who presently is not and who has not been an affiliate for at least three months immediately preceding the sale and who has beneficially owned the shares of common stock for at least six months is entitled to sell such shares under Rule 144 without regard to any of the volume limitations described above................
The securities were sold pursuant to an exemption from registration provided by Regulation S and Section 4(2) of the Securities Act of 1933. The certificate representing the shares contained a restricted legend.
http://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1104280/..._sbgi10kedgarv5.htm
????
Es besteht keine gesetzliche Regelung,
lock-up period kann man auch vertraglich vereinbaren. ist eigentlich auch nur zum Vorteil für das Unternehmem. aber man muss es nicht!
......die auch so entsprechend gekennzeichnet worden sind.
#2980
#2982 look up wird unter den vertragsparteien einer gesellschaft vereinbart, sie ist zwar selbst nicht rechtlich vorgegeben, jedoch bei vertragsbruch entsprechend einzuklagen...
Rule 144 gewährt jedoch eine Befreiung, die den Weiterverkauf von "restricted securities" ermöglicht. Der Investor muss die Wertpapiere über eine Sperrfrist von einem Jahr halten. In die-sem Zeitraum darf er sie nur gemäß einer anderweitigen Befreiung von der Registrierungspflicht veräußern. Nach Ablauf der Sperrfrist darf der Investor anfangen, die Wertpapiere öffentlich zu verkaufen. Diese Verkäufe sind vorerst an bestimmte Erfordernisse geknüpft. Rule 144 bestimmt das Verfahren, nach dem die Transaktion durchzuführen ist. Bestimmte Informationen über den Emittenten müssen öffentlich zugänglich sein. Wenn nicht von minimaler Größenordnung, ist die Transaktion meldepflichtig.Für Investoren wohl am wichtigsten: Rule144 beschränkt die Anzahl der Wertpapiere, die innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten verkauf werden dürfen.
http://www.google.de/...vH0XLkZTxgnTg&sig2=lfrtBGYjCKKsNfNJy86-8w
Jein..... man kann nur nicht genau lesen, dass man erst nach einem Jahr mit diesen Aktien an die Börse gehen kann um sie zu verkaufen.
Außerdem ist die Anzahl begrenzt, die ich innerhalb von drei Monaten verkaufen kann/darf.
Securities Act Rule 144
Verkauf oder eingeschränkten Kontrolle Wertpapiere auf dem Markt kann ein komplizierter Prozess sein. Das ist, weil die Verkäufe so den Interessen der ausstellenden Unternehmen werden schließen, dass das Gesetz könnte verlangen, daß sie registriert werden. Unter Abschnitt 5 des Securities Act von 1933 , müssen alle Angebote und Verkäufe von Wertpapieren bei der SEC registriert werden oder qualifizieren sich für einige Befreiung von der Registrierungspflicht. Wenn Sie beschränkten Wertpapiere erworben haben oder halten Steuerung Wertpapiere und wollen öffentlich verkaufen, müssen Sie möglicherweise besondere Anstrengungen, um zu zeigen, dass Ihr öffentlicher Versteigerungen von der Registrierung ausgenommen sind zu machen.
Artikel 144 sieht eine Ausnahme und erlaubt die öffentlichen Weiterverkauf eingeschränkter Wertpapiere oder Kontrolle, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind, darunter, wie lange die Wertpapiere gehalten werden, die Art und Weise, in der sie verkauft werden, und die Menge, die zu einem beliebigen Zeitpunkt verkauft werden können . Aber auch wenn Sie die Bedingungen der Regel erfüllt, kann man nicht verkaufen Ihre eingeschränkter Wertpapiere an die Öffentlichkeit, bis Sie einen Transfer Agent bekommen haben, um die Legende zu entfernen.
Da steht viel, aber nicht der WICHTIGSTE Satz, der da lautet:
Nach Ablauf der Sperrfrist von einem Jahr darf der Investor anfangen, die Wertpapiere öffentlich zu verkaufen.
...und zwar müssen sie zum handel an den börsen gegistriert werden durch..."The certificate representing the shares contained a restricted legend.." entfernen der zuvor angebrachten einschränkungen"..... und vom emittenten zu diesem zweck freigegeben werden....
Jüngst hat die Behörde zwei wichtige Änderungen zum Regelwerk empfohlen, die private Wertpapiertransaktionen in den USA för-dern würden. Die zu reformierenden Regeln sind Regulation D, die den Verkauf von nicht regist-rierten Wertpapieren unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, und Rule 144,die die Weiter-veräußerung solcher Wertpapiere regelt.
Noch sind diese Änderungen nicht wirksam. Derzeit prüft die SEC
Aber Herr Eberhard sprach ja von der letzten Welle (wo der Kurs stieg). ;-)
Das soll eh mal einer Verstehen, weil der Kurs steigt sind die PP´s daran schuld weil sie auf den Markt geworfen werden. So seine Behauptung
Verkäufe und die Kurse steigen..... Jedem das seine.
was wir wissen, auch glauben, aber nicht alles, was wir glauben, wissen wir auch.
Du muss ja nicht alles glauben!
Da steht viel, aber nicht der WICHTIGSTE Satz, der da lautet:
"In die-sem Zeitraum darf er sie nur gemäß einer anderweitigen Befreiung von der Registrierungspflicht veräußern."
Bedeutet doch, holt er sich eine anderweitige Befreiung, darf er sie auch innerhalb der Sperrfrist verkaufen.