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Seite 53 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.05 11:09 | von: KINI | Anzahl Beiträge: | 2.967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:30 | von: Danielavgjxa | Leser gesamt: | 208.631 |
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Ist ein Insolvenzwert.
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Zitat
".....Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils gültigen Schwellenwert beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar. ....."
Quelle :
http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html
Unabhängig von Insolvenzrecht, möglichen Bekanntmachungen und blablabla...wer nimmt bei solch einem Wert noch derart viel Geld in die Hand? Ok, mal 50 EUR spaßeshalber in wertlose Papiere stecken. Aber einige Tausend Euro? Wenn für 0,10 EUR 500.000 Stücke gekauft werden, muss derjenige doch glauben, dass er die 500.000 Stück wieder für 0,10 EUR + X los wird. Aber warum sollte man das glauben?
"...hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz zu unterstützen, insbesondere indem er aus der Insolvenzmasse die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt."
Der Insolvenzverwalter ist NICHT verpflichtet, Stimmrechte zu veröffentlichen, das ist richtig. Aber der Emittent lt. Gesetz !
Der Insolvenzverwalter kann trotz §11 WpHG z.B. auch bezüglich der Meldefristen des Emittenten NICHT in die Pflicht genommen werden, DAS sagt der Hinweis der Bafin. Habe bei der Bafin angefragt, kann jeder ebenso tun... ;-)
Der IV muss nur die finanziellen Mittel bereitstellen...
Oder haben die Verkäufer von heute zwischenzeitlich Kenntnis von der lang fehlenden Löschung im Handelsregister erhalten?
Viele Fragen nun...mal lieber auf die Stimmrechtsmeldungen warten und was hier wirklich passiert nun. spannend...
Sollte man tun...so dringend wie man die lfd. Änderungen in der Gesetzgebung die Börsenthemen betreffend verfolgen sollte.
Sonst gerät man informativ leicht ins Hintertreffen... ;-)
Also weiter schön aufpassen, mMn wird was größeres Vorbereitet, was auch immer!
Vielleicht wird bei dieser besch...... Börse, noch weiter billig eingekauft?! Wer weiß?!