Rinol AG 1000% und mehr
Seite 77 von 86 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:02 | ||||
Eröffnet am: | 23.03.11 14:31 | von: Kapitalmarkt. | Anzahl Beiträge: | 3.139 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:02 | von: Birgitygtta | Leser gesamt: | 193.963 |
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Und was das mit Rinol zu tun hat.
Rechne mir dann einmal bei einem überschuldeten Mantel bzw. Insolvenzwert den durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 6 Monate aus.
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Zitat aus dem Link
""Ein Widerruf der Zulassung der Aktien hat zur Voraussetzung, dass ein WpÜG-Erwerbsangebot vorgelegt wird. Die Gegenleistung darf nur in einer Geldzahlung bestehen. Diese bemisst sich nach dem durchschnittlichen Börsenkurs des letzten halben Jahres. Ausnahmsweise ist der Wert des Unternehmens zugrunde zu legen.""
http://notizen.duslaw.de/...tag-verabschiedet-regelung-zum-delisting/
Schau dir besser den Gesetzestext an. Dann bist du schon mal einen Schritt weiter (Hinweis auf §§ 10,31 und 35 WpÜG).
Wie das gemeint ist.
Sonst wäre der Link hier im Thread eigentlich fehl am Platz.
http://www.ariva.de/forum/Rinol-AG-1000-und-mehr-436814?page=72
Dort taucht der Durchschnittskurs der letzten 6 Monate auch auf.
http://www.ariva.de/forum/Joyou-406630?page=56#jumppos1403
Der Link in #1831 ist nicht fehl am platze, auch wenn du das so bewertest. Er ist eine "weitere Info" zu #1830.
Hättest du dich mit dem neuen Gesetzestext befasst, müsstest du hier nicht lauter Fragen stellen. Lies dich ein (Hinweis auf §§ 10,31 und 35 WpÜG).
Zu #1907
am 7.10.2015 stand dank neuer Rechtssprechung zu BörsG §39 fest, was gilt und was nicht. Das Gesetz gilt. Alles, was nicht dem Gesetz und dessen rechtswirksamen Kommentaren zu entnehmen ist, gilt nicht.
Was nicht was hier das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zu suchen hat ?
Entschuldung eines Börsenmantels hat nichts mit dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zu tun.
Lies endlich mal den Gesetzestext...LOL.
"Entschuldung eines Börsenmantels hat nichts mit dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zu tun." = ????
http://www.ariva.de/forum/Rinol-AG-1000-und-mehr-436814?page=72
Was das mit den Durchschnittskurs der letzten 6 Monate auf sich hat, bezogen auf die Rinol AG ?
Bestimmt nicht das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
Aktien sind ja bei Auflösung einer AG wertlos.
"Ich glaube..dass diejenigen, die nur noch rechtzeitig raus wollen, nicht mehr an Charttechnik interessiert sind. Sobald der Kurs im BID stimmt, wird vermutlich "Verabschiedung gefeiert". ;-)"
07.10.15 18:53 #1823
"Na ja, Kurs entspricht nicht dem Wert des Unternehmens bzw. dem 6-Monatsdurchschnitt. Jetzt steht ja dank Bundesregierung fest, was gilt und was nicht. ;-)"
Bezug zum vorherigen Posting ("Kurs"). Der Aktienkurs der Rinol AG am 7.10.2015 entspricht nicht dem Wert des Unternehmens, weil Masseunzulänglichkeit. Der Kurs entspricht auch nicht dem 6-Monatsdurchschnitt nach §31 WpÜG, denn ein Angebot eines Bieters lag am 7.Oktober 2015 nicht vor.
Die Bundesregierung hat mit der Novellierung des §39 BörsG und den weiteren relevanten Gesetzesänderungen festgelegt, was diesbezüglich für Rinol AG gilt und was nicht.
Jetzt endlich verstanden?
Deine Worte aus #1916
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07.10.15 18:53 #1823
"Na ja, Kurs entspricht nicht dem Wert des Unternehmens bzw. dem 6-Monatsdurchschnitt. Jetzt steht ja dank Bundesregierung fest, was gilt und was nicht. ;-)"
Bezug zum vorherigen Posting ("Kurs"). Der Aktienkurs der Rinol AG am 7.10.2015 entspricht nicht dem Wert des Unternehmens, weil Masseunzulänglichkeit. Der Kurs entspricht auch nicht dem 6-Monatsdurchschnitt nach §31 WpÜG, denn ein Angebot eines Bieters lag am 7.Oktober 2015 nicht vor.
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Da muss man sich wirklich fragen, was der Durchschnittskurs der letzten Monate also bei einem überschuldeten Mantel soll ?
Und vor allem , auf was soll da bitte schön ein Bieter bieten ?
Würde sich auch mit dem Delisting der Aktie widersprechen.
"Über die Einzelheiten wird man weiter diskutieren, etwa demnächst bei der Jahrestagung der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung."
;-)