Richter schickt Koma-Schläger nach Hause


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Neuester Beitrag: 29.08.08 18:03
Eröffnet am:05.08.08 09:13von: RockeFällerAnzahl Beiträge:53
Neuester Beitrag:29.08.08 18:03von: Just1Leser gesamt:4.226
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3469 Postings, 6390 Tage KnitzebreiSicherlich wurde die Sachlage im Prozess

 
  
    #26
3
05.08.08 10:29
"hinreichend geklärt"...

Keineswegs gibt jedoch der Bericht hinreichend Auskunft über das Geschehen !...

Die Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB zeichnet sich in ihrem ersten Absatz dadurch aus, dass die schwere Verletzungsfolge nicht absichtlich eingetreten ist oder dies jedenfalls nicht anders nachgewiesen werden kann.

Der Bericht suggeriert jedoch, dass die Verletzungsfolge ebenfalls VORSÄTZLICH geschah...

Der Bericht will damit erreichen, dass man sich in der Weise gegen E. und das Gericht empört, wie es in diesem Forum geschieht.

Auch die weiteren entlastenden Gesichtspunkte werden schlicht unterschlagen, siehe oben...

Alle die sich hier OHNE NÄHERE KENNTNIS DES SACHVERHALTS empören gehen der Bildzeitung auf den Leim...






179550 Postings, 8457 Tage Grinch@RockeFäller: Du bist zu nachsichtig...

 
  
    #27
05.08.08 10:33
ich war ein böööööööööööööööööser Junge....


BESTRAF MICH!!!  

1798 Postings, 8591 Tage RonMillerauffallend ist, daß diese merkwürdigen

 
  
    #28
1
05.08.08 10:37
"Urteile" immer gegen ausländer verhängt werden,
bei deutschen Bürgern hingegen kräftig hingelangt
wird;
hat das hohe gericht da etwa bißchen bammel,es
könnte in der dämmerung mal haue geben?
oder gibts da anweisungen von oben, bei der
urteilssprechung zu zeigen, daß wir ausländer-
liebende gutmenschen sind;
oder sollte man auch mal die privatkonten eines
solchen "Richters" überprüfen,ob da vierlleicht
was geflossen ist?  

15130 Postings, 8463 Tage Pate100och bitte mir wären doch gerichte vollkommen egal

 
  
    #29
2
05.08.08 10:42
ich würde blutige Rache wollen.  

2584 Postings, 6311 Tage Kartenhai21/knitzebrei

 
  
    #30
2
05.08.08 10:44
Stimmt, ohne Vorgeschichte der Täter und Tathergang ist alles Spekulation. Sinnlos, darüber zu diskutieren.

In einer Sache geb ich der 'aufgebrachten Menge' allerdings recht: Wäre das Opfer ein Ausländer und der Täter ein Deutscher gewesen, wärs vermutlich ein Anklage wegen versuchten Mordes geworden und der Generalbundeaanwalt hätte wegen irgenwelchem Naziklimbim ermittelt. Ich erinnere an den Potsdamer Fall, wo ein radehackevoller Farbiger nach einem Streit ins Koma fiel.    

3469 Postings, 6390 Tage KnitzebreiAn dem Bericht fällt noch eine

 
  
    #31
05.08.08 10:45
Verurteilung wegen Raubes auf. Dafür war auch der Einsatz von Gewalt nötig. Andererseits: schon ein gewaltsames Wegreißen kann Gewalt sein, und auch die Drohung mit Gewalt genügt. Der Sachverhalt bleibt für eine abschließende Beurteilung einfach zu dunkel. Ein höheres Strafmaß liegt nahe, aber nicht unbedingt die Anordnung der  Jugendstrafe. Wahrscheinlich war es so: Dem Gericht erschien die Anordnung einer jetzt zu verbüßenden Jugendstrafe übermäßig, und andererseits die Verhängung von Arbeitsstunden und dergleichen für zu gering. Vor diesem Hintergrund wäre der Vorbehalt der Jugendstrafe nachvollziehbar. Für Rache ist beim Jugendgericht jedenfalls kein Raum.      

2584 Postings, 6311 Tage KartenhaiFür solche Fälle gibts

 
  
    #32
05.08.08 10:49
keine vernünftige Lösung. Jugendknast macht der harten Jungen endgültig zum schweren Jungen und eine Ausweisung geht wegen des neuen Staatsangehörigkeitenrechts vermutlich nicht.  

25551 Postings, 8595 Tage Depothalbierertja, was die justiz nicht regelt, muß eben die

 
  
    #33
05.08.08 10:51
selbstjustiz richtigstellen...

 

3429 Postings, 7069 Tage gifmemoreich verstehe das einfach nicht...

 
  
    #34
2
05.08.08 10:55
warum ein 18jähriger nach dem jugendstrafrecht verurteilt oder in diesem fall auch nicht - ist mir nicht wirklich klar.

darüber hinaus verstehe ich auch nicht - weshalb der täter nicht dazu gezwungen wird sich an den finanziellen auswirkungen seiner tat zu beteiligen. den menschen den es dort erwischt hat, um den darf sich nunmehr wieder die allgemeinheit kümmern.

dem täter verbleibt es - sich 2 jahre nichts zu schulden kommen zu lassen - das soll alles sein, dafür, dass er einem menschen das leben zerstört hat und der gesellschaft einen weiteren lebenslangen pflegefall bescherrt hat.

gefängnisstrafe hin oder her - aber irgendeine art sanktionierung muss doch erfolgen. ohne sanktion keine verhaltensänderung - das funktioniert schon bei kindern und selbst im tierreich.

lerneffekt: ich kann leute zusammenprügeln ohne ende - bestraft werde ich dann eh nicht - und die verantwortung für meine taten muss ich auch nicht übernehmen.

ich versuche diese strategie mal nachdem ich falsch geparkt habe - da muss ich die verantwortung übernehmen und werde vom staat sanktioniert!  

2584 Postings, 6311 Tage Kartenhai#34

 
  
    #35
05.08.08 10:59
Für die Auswirkungen seiner Tat muß er gerade stehen, das ist aber Zivilrecht, nicht Strafrecht. Der zahlt bis an sein Lebensende, wenn er Geld hat/verdient.

18-jährige Straftäter werden regelmäßig nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das geht auch bei älteren Typen, wenn der Richter der Meinung ist, die wären geistig noch nicht reif.    

2892 Postings, 7397 Tage RockeFällerJa gifmemore, alles richtig und logisch !

 
  
    #36
1
05.08.08 11:01
Doch leider kommt man mit Logik nicht weiter - weder bei der deutschen Rechtsprechung, noch bei einigen Leuten hier im Thread...

...wenn dieses Handeln der Justiz, des Volkes Merheit Wille ist (was sich ja im Thread auch schon teilweise abzeichnet), na dann gute Nacht!

RF  

3469 Postings, 6390 Tage KnitzebreiJugendstrafrecht ist anwendbar bis

 
  
    #37
1
05.08.08 11:05
zum 21. Lebensjahr (sog. Heranwachsende) ... Es kommt auf den Reifezustand an.

2892 Postings, 7397 Tage RockeFällerBin mal gespannt, was hieraus wird

 
  
    #38
1
05.08.08 11:05
Bitte sorgfältig lesen:

Q.: bild.de

Ausweisung nach „Ehrenmord“

Über die Ausweisung eines wegen Mordes verurteilten 22-Jährigen in die Türkei will das Verwaltungsgericht Stuttgart entscheiden. Das Landgericht Stuttgart hatte den Täter 2005 zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er im Oktober 2004 den Freund seiner 26-jährigen Schwester mit 40 Messerstichen „zur Wiederherstellung der Familienehre“ getötet hatte. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte am 1. Februar 2006 seine Ausweisung angeordnet. Der Türke argumentiert nun, es liege keine konkrete Wiederholungsgefahr vor, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei einer Ausweisung türkischer Staatsangehöriger gegeben sein müsse. Außerdem habe er schutzwürdige Bindungen zu seiner Mutter und zu seinen Geschwistern, die in Deutschland leben. Damit sei er faktisch Inländer

__________________________________________________
 

3429 Postings, 7069 Tage gifmemore@rock: tolles beispiel

 
  
    #39
1
05.08.08 11:12
- keine konkrete Wiederholungsgefahr
- schutzwürde Beziehung zu seiner Mutter und Geschwistern

ich lach mir einen ast - ich habe keinen schimmer was beides bedeuten soll.

sofern keine konkrete so doch allerdings eine latente wiederholungsgefahr vorliegt - sollte das ja eigentlich schon reichen. insbesondere wenn es "schutzbedürftige" angehörige gibt - erscheint mir eine wiederholungsgefahr möglich!  

2584 Postings, 6311 Tage Kartenhai#38

 
  
    #40
05.08.08 11:15
Keine Wiederholungsgefahr? Wieso nicht?

Und was hat der EuGH mit der Türkei zu tun?  

2892 Postings, 7397 Tage RockeFäller@Kartenhai

 
  
    #41
05.08.08 11:38
Keine Wiederholungsgefahr, weil die Argumentation wahrscheinlich lautete:

"Ey alder, isch kann den Arschloch doch net nochmal absteschen! Is doch schon tot!"

Man(n) verzeihe mir meinen Sarkasmus...

RF  

2584 Postings, 6311 Tage KartenhaiAber

 
  
    #42
1
05.08.08 11:43
den nächsten Freund seiner Schwester könnte er abstechen. Oder ist die ins Kloster gewechselt?  

2892 Postings, 7397 Tage RockeFällerEs muss ja nicht mal die gleiche

 
  
    #43
2
05.08.08 11:56
Straftat sein, finde ich. Ob er nun mit Drogen dealt, Leute zusammenschlägt, eine Bank überfällt oder was weiß ich. Die Wiederholungsgefahr sollte in der Sache an sich liegen.

Wieviel kriminelle Energie bzw. Gewaltpotenzial muss man bitte haben, um jemanden ins Koma zu prügeln oder mit 40 Messerstichen kalt zu machen!?! Da scheiß ich doch auf Wiederholungsgefahr!

RF  

2892 Postings, 7397 Tage RockeFällerWundert mich eigentlich, dass die

 
  
    #44
05.08.08 12:08
Schwester noch lebt...  

1798 Postings, 8591 Tage RonMillerschutzwürdige beziehung zur mutter,

 
  
    #45
05.08.08 16:58
keine wiederholungsgefahr....ist doh alles nicht
auf seiner wiese gewachsen - diese argementation
stammt mit sicherheit von seinem verteidiger,den
man am besten auch gleich mit ausweist  

3469 Postings, 6390 Tage KnitzebreiDas Jugendamt erstattet

 
  
    #46
05.08.08 17:10
im Rahmen der Jugendgerichtshilfe einen umfassenden Bericht. Es ist also nicht so, dass wie sonst nur das blabla der Anwälte vorliegt.  

66 Postings, 7896 Tage BibjanaDer Täter ist erst 18 Jahre

 
  
    #47
2
05.08.08 17:39
und hat sein Leben noch vor sich. Er kann also die nächsten 60 Jahren Entschädigung zahlen, auch wenn das ein schwacher Trost für das Opfer ist, aber im Knast nützt der Täter dem Geschädigten nichts!  

1259 Postings, 8433 Tage HeckteUnd es geht schon wieder los, das darf doch wohl..

 
  
    #48
28.08.08 15:47
„Koma-Schläger” wieder in Haft

Der so genannte Koma-Schläger Erdinc S. ist von einem Richter in Untersuchungshaft geschickt worden. Der junge Mann soll bereits am 23. Juni an einer Straßenbahnhaltestelle in Ostheim grundlos auf einen Passanten eingeschlagen haben.
Das Opfer hatte den Schläger erst kürzlich auf einem Polizeifoto erkannt - am Mittwoch wurde der junge Mann festgenommen.
...............
Das Gericht konnte damals „keine schädlichen Neigungen“ bei Erdinc S. feststellen. Jetzt wurde bekannt, dass er nur drei Wochen später erneut zuschlug.

Das Urteil hatte damals in Köln für erhebliche Diskussionen gesorgt. Das Gericht hatte dem jungen Mann auch deshalb eine günstige Sozialprognose ausgestellt, weil seine Freundin ein Kind erwartete. Inzwischen ist Erdinc S. Vater geworden. Nun sitzt er in Haft und muss mit einem neuen Verfahren rechnen.

Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1218660448499.shtml

587 Postings, 6145 Tage Just1es hört sich zwar für manche hart an

 
  
    #49
4
28.08.08 15:55
aber wir leben in einer "demokratie" somit ist unsere einzige möglichkeit unserer "wut" raum zu lassen die NPD zu wählen..

ps ich bin kein nazi, aber die anderen parteien sind Antideutsch!

51345 Postings, 8925 Tage eckiDu bist antideutsch.

 
  
    #50
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28.08.08 15:59
Oder meinst du das es bei der NPD gar keine Richter mehr gäbe und hälst das für deutsch?

Gute Sozialprgnose wegen Vaterwerdung?
Der spinnt wohl. Wie viele Kinder werden totgeschlagen von jähzornigen Eltern?  

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