Richter klagt gegen Politiker-Privileg


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Neuester Beitrag: 09.10.04 10:22
Eröffnet am:08.10.04 23:07von: taosAnzahl Beiträge:5
Neuester Beitrag:09.10.04 10:22von: taosLeser gesamt:726
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9061 Postings, 8749 Tage taosRichter klagt gegen Politiker-Privileg

 
  
    #1
1
08.10.04 23:07

Ich habe gerade bei n-tv einen interessanten Artikel gefunden. Ich kopiere diesen Artikel jetzt einmal in das Forum, da ich hoffe auf dieser Basis eine Interessante Lösung zu finden.

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Ungerechtigkeit konnte Michael Balke noch nie leiden. Deshalb ist der 49-jährige Dortmunder auch Richter geworden. Und deshalb kämpft er sogar in seiner Freizeit gegen Dinge, die er unfair findet - egal, wie groß die Widerstände sind. Wenn Balke mit seinem jüngsten Vorhaben durchkommt, hat er vermutlich gleich mehr als 600 Bundestagsabgeordnete gegen sich. Denn Balke will ihnen ans Geld, will ihnen einen lukrativen Steuervorteil nehmen. Seit April liegt eine entsprechende Klage beim Finanzgericht Münster.
 
Seit 1977 erhalten Bundestagsabgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale, ähnlich den Werbungskosten für Arbeitnehmer. Doch während diese Pauschale für die Arbeitnehmer soeben gekürzt wurde und aktuell 920 Euro im Jahr beträgt, beläuft sie sich bei den Volksvertretern auf das 46fache. Insgesamt 42.612 Euro im Jahr, das sind 3551 Euro im Monat, können die Abgeordneten als pauschale Kosten absetzen, ohne dafür Quittungen und Belege vorweisen zu müssen. Seit Jahren steigt dieser Betrag sogar entsprechend der Inflation.
 
Laut Bundestag hat die Pauschale den Sinn, die Aufwendungen der Politiker für ihre Zweitwohnung, Dienstfahrten oder ihr Wahlkreisbüro zu decken. "Weil eine Einzelabrechnung aufwändiger wäre, gibt es die Kostenpauschale. In vielen Fällen reicht die Pauschale nicht einmal aus", heißt es aus der Bundestags-Pressestelle in Berlin.
 
Der SPD-Abgeordnete Dieter Wiefelspütz (SPD) aus dem westfälischen Lünen, der sich für eine Reform der Abgeordneten-Pensionen stark macht und seinen eigenen Steuerbescheid ins Internet stellt, verteidigt dieses Politiker-Privileg. "Eine Pauschale birgt immer eine gewisse Ungerechtigkeit, aber das müssen wir in Kauf nehmen. Dafür ist die Regelung einfach und durchsichtig." Sie diene auch dazu, die Abgeordneten zu schützen: "Ich möchte nicht von einem Oberinspektor der Bundesverwaltung kontrolliert werden", sagt Wiefelspütz. Er hält die Klage für "völlig chancenlos."
 
Balke ist da natürlich anderer Meinung. "Wenn die Abgeordneten Belege und Quittungen sammeln würden, kämen sie nie auf derartige Kosten." Es könne verfassungsrechtlich nicht richtig sein, dass die Parlamentarier die einzigen seien, die ihre Berufsausgaben nicht nachweisen müssen, heißt es in der Klageschrift (AZ 10 K 2114/04 E).
 
Mit dieser Rechtsauffassung steht Balke, der als Finanzrichter in Hannover arbeitet, nicht alleine da. Dieter Birk, Professor für Steuerrecht an der Universität Münster, hat im Auftrag des Bundes der Steuerzahler ein Gutachten erstellt und kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: Die Kostenpauschale für Abgeordnete in dieser Höhe verstößt seiner Meinung nach gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz).
 
Das Gutachten gab Balke den letzten Anstoß. Im April hat er seine Klage beim Finanzgericht Münster eingereicht. Dabei hofft der Richter, dass sich seine Kollegen in Münster gar nicht lange mit dem Fall aufhalten: "Am besten wäre es, die Sache würde gleich zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe weitergereicht." In der Klage fordert er, steuerlich mit den Abgeordneten gleichgestellt zu werden. Da eine Ausweitung der Pauschale auf alle Steuerzahler wohl einen Staatsbankrott zur Folge hätte, schlägt Balke vor, das Steuerprivileg für Abgeordnete einfach abzuschaffen.
 

 

9061 Postings, 8749 Tage taosSo, es geht weiter!

 
  
    #2
08.10.04 23:15
Die Kostenpauschale für Abgeordnete in dieser Höhe verstößt seiner Meinung nach gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz).

Ich habe in den letzten Jahren Steuern bezahlt! Die Pauschale wurde nicht angerechnet! Wie und wo erhebe ich Einspruch gegen meine Steuerbescheide der letzten Jahre? Gibts da einen Vordruck?

Taos


 

12850 Postings, 8340 Tage Immobilienhaidumm gelaufen taos, aber du hast grade verloren

 
  
    #3
09.10.04 00:02
gegen deinen steuerbescheid mußt du innerhalb von 14 tagen nach erhalt einspruch einlegen. danach werden die dinger für immer und ewig rechtsgültig, auch wenn sie noch so falsch sind.  

8 Postings, 7338 Tage Isettadein Steuerberater hat sein Geld nicht verdient ! o. T.

 
  
    #4
09.10.04 00:13

9061 Postings, 8749 Tage taosNee, es geht auch später! o. T.

 
  
    #5
09.10.04 10:22

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