Ricardo .. anstehendes Grundsatzurteil ob rechtskräftige Kaufveträge entstehen
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Eröffnet am: | 17.01.00 16:15 | von: Scherra | Anzahl Beiträge: | 3 |
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Scherra: Ricardo .. anstehendes Grundsatzurteil ob rechtskräftige Kaufveträge entstehen
17.01.00 16:15
Tickt da eine Zeitbombe für ricardo ??
Grundsatzurteil zu Internet-Auktionen erwartet - Auslöser Ricardo.de
MÜNSTER (dpa-AFX) - Ein Grundsatzurteil zur Vertragsgültigkeit bei Internet-Auktionen wird am Freitag in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Münster erwartet. Geklagt hatte der in Hessen lebende Höchstbieter einer im Juli 1999 im Internet veranstalteten Versteigerung gegen einen Autohändler aus Münster. Dieser weigert sich, sein bei der Internet-Auktionsfirma Ricardo.de RID.FSE angebotenes Auto gegen das Höchstgebot von 23.350 Mark herauszugeben. Der Wert des Neuwagens vom Typ VW Passat Variant sei mehr als doppelt so hoch, führte der Beklagte an.
Dem Urteil des bereits am 3. Dezember vergangenen Jahres eröffneten Zivilprozesses wird nach Angaben von Gerichtssprecher Dirk Oellers grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Die Zahl der Internet-Auktionen steige stetig und die Rechtslage sei dabei nicht eindeutig geklärt. Die Verhandlung war nach dem Auftakt zunächst vertagt worden. Der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer ordnete eine Prüfung an, ob es zwischen Anbieter und Bieter in einer Internet-Auktion überhaupt zu einem rechtskräftigen Kaufvertrag komme und ob der Anbieter das jeweilige Höchstgebot als Kaufpreis akzeptieren müsse.
Die Verhandlung wird am Freitag um 12.30 Uhr in Münster fortgesetzt, das Urteil wird noch am selben Tag erwartet./dm/mk/DP
17.01.2000, 14:08 Uhr
Erstmals hat heute ein deutsches Gericht rechtskräftig bestätigt, dass Kunden einer Internet-Auktion auf Auslieferung der Ware zum vereinbarten Preis dringen können. Das Amtsgericht Sinsheim stellte fest, dass beim Handel über ein Online-Auktionshaus zwischen dem Anbieter und dem Meistbietenden ein gültiger Kaufvertrag abgeschlosssen wird (Az 4 C 257/99). Damit gab der Richter dem Meistbietenden einer Web-Auktion Recht, der fünf Monitore zum Preis von je 1000 Mark ersteigert hatte. Der Anbieter, der mit dem auf der Auktion erzielten Preis nicht einverstanden war, muss jetzt die Geräte ausliefern. Das Sinsheimer Urteil schafft für Teilnehmer an Internet-Auktionen erste Rechtssicherheit.
In einem vergleichbaren Verfahren vor dem Landgericht Münster steht das Urteil noch aus. Hier dreht sich der Prozess um einen Auto-Händler, der sich aus ähnlichen Motiven weigert, einem von ihm im Netz versteigerten VW Passat Variant herauszugeben. Ähnlich wie in Sinsheim pochen auch die Klägervertreter in Münster auf die Nutzungsbedingungen des Auktionshauses. Diese seien beiden Seiten vor Abschluss des Handels bekannt. Die Entscheidung des Münsteraner Verfahrens wird noch für Januar erwartet. (mbb/c't)
Quelle: www.heise.de/ct (Heiseticker)