Speku Steuer
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.01.00 18:26 | ||||
Eröffnet am: | 21.01.00 16:52 | von: coffie | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 22.01.00 18:26 | von: treets | Leser gesamt: | 1.096 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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und wenn sie auf etwas stoßen, dann ..........
die spekulationsfrist beträgt ein jahr. realiesierte kursgewinne bis 999,99 DM innherhalb dieses jahres sind steuerfrei. ab 1.000,- dm realierten kursgewinn werden 30% kapitalertragssteuer und auf die kest noch 5,5% soli abgezogen.
das gilt natürlich auf alle realiesierten kursgewinne. verluste sowie provisionen, courtage etc. können selbstvertändlich verrechnet werden.
war es das, was du meintest ???
TRENDKANAL: Was für ein Quatsch, wimpy. Wohl noch keine Steuer bezahlt. Die Kapitalertrags-
21.01.00 18:12
vgl. coba lux usw. dann muß man wissen um welchen Zeitraum es geht und kann sich dann immer noch selbst beim Finanzamt anzeigen, oder hoffen man kommt durch. (;-))))
man zahlt den eingangssteuersatz!
dazu soli zuschlag und falls nötig kirchensteuer!
der liebe gott sieht alles, und gelehrnt hat er das während seines praktikums beim finanzamt !!!
keine behörde in der brd hat mehr kompetenzen , wenn es darum geht, säumige einzusammeln oder aufzuspüren.
und keine straftat hat eine längere verjährungsfrist !
wer also heute das finanzamt um 5 reisen linkt, muss sich nicht wundern, wenn er in 20 jahren angeklagt wird.
peter graf, al capone, jürgen schneider alles promonente , die bestimmt nicht dämlich waren. trozdem hat der fiskus sie erwischt.
ich rate zur vorsicht!
ich bin kein steuerexperte, aber das man den eingangssteuersatz zahlen soll, ist mir rätselhaft.
man zahlt auf alle einkünfte den persönlichen steuersatz, der sich aus dem zu versteuerden jahresbrutto und der steuerklasse errechnet.
wenn das bei chrysagon der eingangssteuersatz ist, ist das richtig. aber es wird nicht grundsätzlich der eingangssteuersatz verwandt.
um den Gewinn aus der Spekulation! Sollte kein zu versteuerndes
Einkommen vorhanden sein, mangels weiterer Einkünfte, fällt keine EST
an bzw. erst ab ca. 14.000,- DM Gewinn.
Sollte das zu versteuernde Einkommen schon bei 200.000,- Dm liegen, wird
der Speku.gewinn mit dem Spitzensteuersatz belastet.
Alles dazwischen wird vom Eingangssteuersatz bis Spitzensteuersatz
belastet. Bei 80.000,- DM zb. ca. 35% Steuerbelastung.
Alles Klar?