Ravensberger - die neue Wohnbau Schwarzwald?
Seite 3 von 5 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:51 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.11 10:40 | von: daxchecker | Anzahl Beiträge: | 106 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:51 | von: Annetttkbza | Leser gesamt: | 22.376 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
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paar Groschen investiert.
Stehen ja erst am Anfang.
Marktkap. 280k und amtlicher Handel, da ist das Risiko m.M.n. begrenzt....
Stehen ja erst am Anfang.
Marktkap. 280k und amtlicher Handel, da ist das Risiko m.M.n. begrenzt....
der eine oder andere einsteigen. Aber bisher sieht alles nur nach einer Xelleon-Explosion aus, die noch schneller wieder implodiert.
Aber ich werde das Teil weiter beobachten...
Aber ich werde das Teil weiter beobachten...
herkommen. Die größeren Stückzahlen wurden bisher alle aus dem Ask gekauft und nicht ins Bid geworfen.
www.spekunauten.de ist an der Bude dran
ohnehin nur ein und der gleiche Laden oder wollen die sich gegenseitig das Wasser abgraben?
Einsteigen oder abwarten oder
wer schon drin ist, doch lieber aussteigen?
Einsteigen oder abwarten oder
wer schon drin ist, doch lieber aussteigen?
Hier kann keine Wiederbelebung kommen, die Gesellschaft verschwindet nicht nur von der Börse sondern auch aus dem Handelsregister:
http://177766.homepagemodules.de/...Bau-Beteiligungen-AG.html#msg4119
Siehe z.B.:
http://www.hannover.ihk.de/index.php?id=20160
Nach der Schlussverteilung ist die Fortsetzung einer wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelösten GmbH grundsätzlich ausgeschlossen (...) Es ist auch auf die vergleichbare Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 1 AktG für Aktiengesellschaften zu verweisen, nach der ein Fortsetzungsbeschluss bereits dann nicht wirksam getroffen werden kann, wenn mit der Verteilung des Vermögens bereits begonnen wurde.
Die einzige Möglichkeit wäre ein Insolvenzplan innerhalb des Insolvenzverfahrens gewesen. Dafür ist es jetzt aber zu spät.
http://177766.homepagemodules.de/...Bau-Beteiligungen-AG.html#msg4119
Siehe z.B.:
http://www.hannover.ihk.de/index.php?id=20160
Nach der Schlussverteilung ist die Fortsetzung einer wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelösten GmbH grundsätzlich ausgeschlossen (...) Es ist auch auf die vergleichbare Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 1 AktG für Aktiengesellschaften zu verweisen, nach der ein Fortsetzungsbeschluss bereits dann nicht wirksam getroffen werden kann, wenn mit der Verteilung des Vermögens bereits begonnen wurde.
Die einzige Möglichkeit wäre ein Insolvenzplan innerhalb des Insolvenzverfahrens gewesen. Dafür ist es jetzt aber zu spät.
die Quelle im Post nicht aussagekräftig ist ;)
Da gibts nämlich keine.....
Und deshalb wundert es mich es das Ravensberger heute so gepusht wird ;)
Da gibts nämlich keine.....
Und deshalb wundert es mich es das Ravensberger heute so gepusht wird ;)