Rauchverbot teilweise verfassungswidirg
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 30.07.08 16:27 | ||||
Eröffnet am: | 30.07.08 10:13 | von: unruhestand | Anzahl Beiträge: | 56 |
Neuester Beitrag: | 30.07.08 16:27 | von: kiiwii | Leser gesamt: | 7.910 |
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Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in der Gastronomie in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das höchste Gericht gab den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Baden-Württemberg sowie eines Diskothekenbetreibers statt. Die Regelungen bleiben vorerst in Kraft - bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden. Die Entscheidung hat Signalwirkung auch für andere Bundesländer.
Quelle:http://www.br-online.de/br/aktuell/newskompakt/index.jsp#54844272
Posting Nr 8 ist ein sehr gutes Beispiel dafür, #19 übrigens auch
Der Vorsitzende Richter und Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verwies ausdrücklich darauf, dass ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten wegen des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens möglich sei. Eine Regelung, die einem solchen Ziel dient, hätte "verfassungsrechtlich Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher", sagte Papier.
( AFP )
aber nicht immer,
raucherlaubnis ja,
aber nicht immer,
gestaffelt nach bundesländern, möglichts unterschiedlich,
damit grenzgänger die wahlmöglichkeit haben,
tageszeitabhänging sollten die regelungen variabel gestaltet werden,
weiterhin sollte eine bundesamt für raucher geschaffen werden,
ein Amt für nichtraucher, allerdings sollten hier die länder die verwaltungshoheit haben.
rauchminister sollten von den bürgern durch direktwahl gewählt werden.
die kommunen sollten rauchabfallbehälter bereitstellen,
blaue tonne - wenn die zig. bis zum filter verbraucht ist,
gelbe tonne, für die, die etwas mehr überlasssen.
ich sehe schon den fachanwalt für raucherrecht
den fachanwalt für nichtraucherrecht kommen.
die ersten 5 zeilen habe ich geschrieben mit einer zigarette in der hand,
die restlichen zeilen wurden rauchfrei geschrieben - (bischen nachhusten)
um den jugenschutz zu gewährleisten, schlage ich schüler, jugend- und besonders
für frauen geeignete zigaretten vor.
Zahlen und Fakten rund ums Rauchen
Hamburg (dpa) - Tabak ist die häufigste vermeidbare Todesursache. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stirbt alle sechs Sekunden ein Mensch an den Folgen des Rauchens. Weitere Zahlen und Fakten rund ums Rauchen:
RAUCHER: In Deutschland raucht rund ein Drittel der Erwachsenen. Das sind etwa 16 Millionen Menschen. Unter Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren greift fast jeder fünfte zur Zigarette. Für eine Schachtel mit 17 Stück zahlen die Verbraucher etwa vier Euro.
TABAKRAUCH: Beim Verbrennen einer Zigarette entstehen mehr als 4800 chemische Stoffe. Etliche davon sind hochgradig giftig und krebserregend. Neben Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid entstehen unter anderem Benzol, Arsen und Polonium. Für Nikotin liegt der gesetzliche Grenzwert im Rauch einer Zigarette bei einem Milligramm, für Teer und Kohlenmonoxid bei zehn Milligramm.
GESUNDHEITSFOLGEN: Wegen ihres Tabakkonsums sterben bundesweit jährlich etwa 140 000 Menschen vorzeitig. Zu den häufigsten Folgen des Rauchens gehören Krebs (besonders Lungenkrebs), Kreislauf- und Atemwegserkrankungen sowie Magengeschwüre. Durch Passivrauchen kommen jährlich rund 3300 Menschen ums Leben.
VOLKSWIRTSCHAFTLICHE KOSTEN: Die Kosten des Rauchens für die Gesellschaft werden von der Bundesregierung auf 18,8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Darunter fallen Ausgaben für ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel, Produktivitätseinbußen sowie Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit.
ZIGARETTENABSATZ: Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 91,5 Milliarden versteuerte Zigaretten verkauft. Seit 2002 ist der Absatz um mehr als ein Drittel eingebrochen. Schätzungen zufolge ist allerdings jede fünfte gerauchte Zigarette geschmuggelt.
STEUER: Der Bund kassierte 2007 mehr als 14 Milliarden Euro an Tabaksteuer. Das war knapp ein Prozent weniger als im Vorjahr. Vom Preis einer Zigarette von derzeit etwa 23,5 Cent entfallen 76 Prozent auf Tabak- und Mehrwertsteuer.
GEKIPPTES RAUCHVERBOT
Kneipenwirte bejubeln Karlsruher Richterspruch
Erfolg für Deutschlands Eckkneipen-Wirte: Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot gekippt. Bis 2010 müssen die Länder neue Regelungen finden. Die Entscheidung könnte dann allerdings auch dazu führen, dass das Rauchen künftig in Gaststätten komplett verboten wird.
Hamburg/Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rauchverbote in Einraumkneipen, wie sie in den meisten Bundesländern gelten, gekippt und Nachbesserungen gefordert. In dem mit Spannung erwarteten Grundsatzurteil erklärte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch zwar strikte und absolute Rauchverbote in allen Gaststätten für verfassungsgemäß. Wenn aber Ausnahmen für größere Kneipen zugelassen würden, müssten sich auch Einraumkneipen als Raucherlokale kennzeichnen dürfen. Eine Neufassung der Gesetze muss bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen.
Bis dahin gilt eine Übergangsreglung: Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern können sich nun als Raucherkneipen deklarieren. Der Eintritt für Jugendliche unter 18 Jahren muss dort allerdings untersagt werden, und es darf auch kein selbst zubereitetes Essen angeboten werden. Auch Discotheken dürfen einen abgeschlossenen Raucherraum anbieten, wenn dort nur Erwachsene Zutritt haben. Nach der erlassenen Übergangsregelung dürfen sich in den Raucherräumen von Discos aber keine Tanzflächen befinden.
Die beiden Beschwerdeführer reagierten erleichtert auf das Urteil: "Ich sehe wieder Licht am Ende des Tunnels", sagte der Tübinger "Pfauen"-Wirt Uli Neu in Karlsruhe. "Meine Existenz ist gerettet." Er hoffe nun auf eine rasche Neuregelung. Die Berliner Wirtin Sylvia Thimm zeigte sich erfreut, dass ihre Gäste vor Beginn der kühleren Saison wieder in der Kneipe rauchen dürften.
Das Karlsruher Urteil erging mit sechs zu zwei Stimmen. Mit der Grundsatzentscheidung haben die Verfassungsrichter die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt. Da die meisten anderen Bundesländer aber vergleichbare Regelungen haben, müssen die Rauchverbote in Gaststätten auch dort überarbeitet werden. Mit dem Urteil des Ersten Senats unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hatten die Verfassungsbeschwerden zweier Wirte aus Berlin und Tübingen und den Gesellschaftern einer Großdiscothek in Heilbronn Erfolg.
Aus dem Urteil des Ersten Senats folgt, dass gegenwärtig nur die Gesetze Bayerns und des Saarlands der Verfassung entsprechen. Denn in Bayern gilt in Gaststätten und Bierzelten bisher ein absolutes Rauchverbot. Im Saarland ist hingegen das Rauchen sowohl in inhabergeführten Eckkneipen als auch in abgetrennten Raucherzimmern von Mehrraumgaststätten erlaubt. Die übrigen Bundesländer erlauben hingegen Lokalen mit mehreren Räumen die Einrichtung eines Raucherzimmers, in Einraumkneipen gilt dagegen ein absolutes Rauchverbot.
Diese Länderparlamente haben jetzt bis Ende 2009 die Wahl, entweder ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten nach dem Vorbild Bayerns zu beschließen oder Ausnahmen zuzulassen. Dann müssen sie aber auch Eckkneipen in das Ausnahmekonzept einbeziehen. Der Erste Senat begründet das damit, dass das jetzige Konzept mit existenziellen Einkommenseinbußen für Einraumkneipen verbunden sei. Es verletzte das Grundrecht der Berufsfreiheit, wenn Kleingastronomen keine Raucherkneipe anbieten dürften, Mehrraumkneipen aber Raucherzimmer anbieten dürften. Denn rauchende Stammgäste wanderten dann aus den Eckkneipen ab. Das bedeute aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Eckkneipen-Wirte.
Verfassungsgemäß wäre dagegen ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten. Der Erste Senat begründet das mit den schweren Schäden, die das Passivrauchen auslösen kann. Die Verfassungsrichter zitieren im Urteil unter anderem die Studien des Deutschen Krebsforschungszentrums. Auch wenn es andere wissenschaftliche Aussagen zur Gefahr des Passivrauchens gebe, habe der Gesetzgeber von schweren Gesundheitsgefahren ausgehen dürfen.
Der Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen sei ein "überragend wichtiges Gemeinwohlziel", so die Richter. Deshalb sei ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten verfassungsgemäß. Die dann für alle Wirte geltende Einschränkung der Berufsfreiheit wäre dann verhältnismäßig.
In den betroffenen Ländern und bei den Klägern wurde das Urteil positiv aufgenommen. Unklarheit besteht jedoch über das weitere Vorgehen. "Wir fühlen uns bestätigt, müssen aber nacharbeiten", sagte die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU) in Karlsruhe. Die Ministerin machte deutlich, dass sie einer klaren Verbotslösung den Vorzug geben würde: "Je mehr Ausnahmen man macht, desto unklarer und bürokratischer wird ein Gesetz." Allerdings müsse die politische Diskussion der nächsten Monate zeigen, ob im Südwesten ein Gesetz mit den von Karlsruhe angemahnten Ausnahmeregelungen auch für Eckkneipen geschaffen werde.
Die Drogenbeauftragte des Bundes, Sabine Bätzing, appellierte an die Länder, nun strikte Rauchverbote zu erlassen. "Es ist ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen Ausnahmeregelungen", sagte sie in Karlsruhe. Das Gericht habe deutlich betont, dass ein absolutes Rauchverbot der richtige Weg wäre, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Nun gelte es, die bestehenden Ausnahmen aus den Landesgesetzen zu streichen.
Auch der Berliner Gesundheitsstaatssekretär Benjamin-Immanuel Hoff zeigte sich "sehr zufrieden" mit dem Urteil. Ob es in Berlin weiter Ausnahmen vom Rauchverbot geben werde, müsse die politische Diskussion zeigen.
flo/AP/dpa
URL:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,569043,00.html
Helge Sodan, Verfassungsrechtler und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht sagte stern.de: "Am interessantesten finde ich, dass das Bundesverfassungsgericht ein absolutes Rauchverbot - ohne Ausnahmen - für grundgesetzkonform hält. Das ist eine Steilvorlage für die Politik, ein generelles Rauchverbot umzusetzen. Sollte die Politik dazu gewillt sein, würde sich für die Wirte der Gang nach Karlsruhe als Pyrrhussieg erwiesen haben." Angesichts der Kosten für das Gesundheitssystem und den Gefahren, die Rauchen verursacht, halte er ein generelles Rauchverbot auch für zwingend erforderlich. "Zudem wäre es eindeutig und damit fair allen Betroffenen gegenüber", so Sodan.
http://www.stern.de/politik/deutschland/...l-Beide-Seiten/632780.html
Aber es entspricht nicht der Lebenswirklichkeit und wäre nicht durchsetzbar.
Genauso wie das Handyverbot im Auto...
Und btw: Steuerhinterziehung ist ja auch verboten. Genau wie Schwarzarbeit...
Und bekanntlich halten sich alle dran...
Wenn jemand wissen möchte, wie und wann Politikverdossenheit entsteht, der möge sich erinnern an das, was Walter Kempowski in Tadellöser & Wolff sagt:
"Sowas kommt von sowas".
Kaum hat Karlsruhe das Rauchverbot in Eckkneipen und Diskos in Baden-Württemberg und Berlin aufgehoben, ziehen schon weitere Länder nach. Nach Berlin und Baden-Württemberg wollen drei weitere Bundesländer das Rauchverbot lockern.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts lockern eine Reihe von Bundesländern ab sofort ihre Rauchverbote. Hessen, Hamburg und Bremen kündigten bereits an, dass vorerst in Einraumkneipen wieder geraucht werden dürfe.
Das hessische Sozialministerium von Ministerin Silke Lautenschläger (CDU) empfahl den kommunalen Ordnungsämtern, das Rauchen in kleinen Einraumkneipen bis auf Weiteres wieder zu tolerieren.
Demnach darf in hessischen Gaststätten, die kleiner als 75 Quadratmeter sind und lediglich eine Schankerlaubnis haben, wieder geraucht werden. Außerdem muss die Kneipe als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein und Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt verweigern. "Aus Sicht des hessischen Sozialministeriums ist es klug, ebenso zu verfahren", erklärte Lautenschlägers Ressort.
Die Bremer Gesundheitsbehörde erklärte, "selbstverständlich" werde auch in der Hansestadt entsprechend der höchstrichterlichen Entscheidung verfahren werden: "In kleinen Eckkneipen darf auch ohne abgetrennten Raucher-Nebenraum bis auf Weiteres geraucht werden, wenn sie in deutlich erkennbarer Weise als Raucherkneipe gekennzeichnet sind, keine Speisen angeboten werden und Jugendlichen der Zutritt verwehrt wird."
Hamburgs Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) erklärte ebenfalls, die
Handlungsanweisungen für die Bezirksämter würden "umgehend" entsprechend angepasst.
(AFP/bica/ihe)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/269/304245/text/
...what a bullshit:
- Einraum
- unter 75 qm
- Kennzeichnung als Rauchergaststätte
- Nur Schankerlaubnis
- Für Besucher unter 18 verboten
Wenns aber ne größere Gaststätte ist, die einen Raucherraum abtrennen kann, dürfen auch unter 18-Jährige rein - und rauchen
muhahahahahaha.........
wie die Legeslative versagt hat
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,569067,00.html
Aus dem Urteil des Ersten Senats folgt, dass gegenwärtig nur die Gesetze Bayerns und des Saarlands der Verfassung entsprechen. In Bayern gilt in Gaststätten und Bierzelten bisher ein absolutes Rauchverbot. Im Saarland ist hingegen das Rauchen sowohl in inhabergeführten Eckkneipen als auch in abgetrennten Raucherzimmern von Mehrraumgaststätten erlaubt. Die übrigen Bundesländer erlauben hingegen Lokalen mit mehreren Räumen die Einrichtung eines Raucherzimmers, in Einraumkneipen gilt dagegen ein absolutes Rauchverbot.
Die Bayern sehen sich dementsprechend genauso bestätigt wie die Saarländer - dabei hat der Freistaat die schärfsten, Saarbrücken und Umgebung dagegen die liberalsten Raucherregelungen. "Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Gaststätten bringt Klarheit für den gesetzlichen Nichtraucherschutz", sagte Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU).
Die Begründung des Urteils find ich sehr fad. Logisch wäre gewesen, das Rauchen entweder als kriminelle Handlung und somit nirgends zu erlauben, oder eben überall, auch in Kneipen, solange der Wirt das erlaubt und für seine Gäste ausreichend kenntlich macht.
wir rauchen, kiffen, saufen, fahren dann besoffen spritschluckende Autos, telefonieren dann mit dem Handy in ihnen, vernachlässigen unsere Frauen und Kinder, schlagen sie manchmal, bezahlen das ganze mit Kohle aus Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder Hartz IV-Betrug - oder prellen die Tanke - und wählen dann auch noch die falschen Parteien (falls wir wählen)...
wie kann man so einem Volk trauen, wie kann man es überhaupt regieren...???
oder stimmt das alles gar nicht ?