Quellensteuer China-Aktien nicht angerechnet
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 11.12.22 18:49 | ||||
Eröffnet am: | 08.01.21 14:33 | von: lederermartin | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 11.12.22 18:49 | von: semiferrum | Leser gesamt: | 3.627 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
Bewertet mit: | ||||
Hat jemand damit Erfahrung:
Bei OnVista wurde mir für die Dividende von China Mobile (ISIN: HK0941009539) sowohl die chinesische Quellensteuer als auch die deutsche Kapitalertragsteuer abgezogen. Zusammen 10+25=35%.
Die Begründung war: China Mobile ist an der Börse Hongkong notiert. Es hat seinen Hauptsitz allerdings in China. China zieht deshalb 10% Quellensteuer ab.
Gleichzeitig gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Hongkong und Deutschland. Also sind die 10% Quellensteuer nicht anrechenbar.
Weiß jemand etwas dazu?
Gleiches Problem bei Gratisbroker mit der Dividende von Industrial and Commercial Bank of China (ISIN: CNE1000003G1):
Auch hier 25+10=35% abgezogen. Begründung: Die Quellensteuer ist rückholbar. Und sie wissen ja nicht, ob ich sie rückhole.
Weiß jemand mehr dazu oder weiß, wen man fragen kann. Das Finanzamt direkt?
Ich habe schon verschiedene chinesische Aktien und wollte eigentlich noch mehr kaufen.
Danke für Eure Hilfe
Dies ist allgemein ein nerviges Problem, wodurch ich deutsche und englische Dividendentitel vorziehe... Bringt irgendwie nix
geht mir mit Russischen Anleihen genauso.
Seit 1.1.2021 30% Quellensteuer und Kapitalertragssteuer 25%.
Kein Ausgleichsantrag möglich
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...tragsteuer-angerechnet
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...mmer-1#neuster_beitrag
China Mobile hat ein "executive Headquarter " in HK, aber bei anderen Aktien die eine ISIN mit den Anfangsbuchstaben "HK..." haben, wird keine Quellensteuer, die in HK nicht auf Dividenden erhoben wird, erhoben. Warum dies so bei China Mobile von der COBA=ONVISTA=COMDIRECT auch bei mir gemacht wurde, weiss ich noch nicht, aber die mir erteilte Auskunft von ONVISTA es sei alles korrekt, ist schlicht falsch, denn wenn es China ist, das die " ausländische Quellensteuer" bekommen hat, dann muss diese auf die deutsche KEST gemäss DBA BRD-China angerechnet werden und das hat die ONVISTA, die rechtlich mit der COBA und der COMDIRCT identisch ist, ( alle miteinander verschmolzen seit dem 2.11.2020) bei mir bei verschiedenen chinesischen Aktien und ADR die mit "CN..... " Aktien hinterlegt sind, nicht gemacht. Also immer Einspruch einlegen...
1) Zu China Mobile :
Ich musste die Onvista bei der es sich rechtlich gesehen um die Commerzbank handelt, verklagen um meine zu Unrecht abgezogenen "chinesischen Quellensteuern" wieder zu bekommen. China Mobile hat ihren Hauptsitz immer in Hongkong gehabt und HK erhebt keine Quellensteuern auf Dividenden die an Privatleute gezahlt werden. Urteil v. 3.2.22, AZ 29 C 3066/21 ( 46) AG Frankfurt; Commerzbank muss alles zurückzahlen und korrigierte Abrechnungen erstellen. Letzteres haben sie bis heute nicht getan, also kommt jetzt die Zwangsvollstreckung.
2) zu anderen chinesischen Aktien, auch H-Aktien:
Banken müssen chinesische Quellensteuern anrechnen: siehe
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/...tionFile&v=3