Punkte-Erlass in Flensburg
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 01.04.11 08:06 | ||||
Eröffnet am: | 01.04.11 07:39 | von: TopBroker | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 01.04.11 08:06 | von: Börsenfan | Leser gesamt: | 3.260 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Im Straßenverkehr auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer werden im VZR registriert. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat hierfür ein bundeseinheitliches Punkte- und Maßnahmensystem entwickelt: Ein bis drei Punkte bleiben folgenlos; Verkehrssünder, die mehr als 18 Punkte angesammelt haben, müssen ihren Führerschein abgeben. Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen können bis zu vier Punkte abgebaut werden. Wenn keine neuen Punkte hinzugekommen sind, werden Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren getilgt und nach drei Jahren aus dem Register gelöscht.
Verwaltet wird das Verkehrszentralregister vom Kraftfahrt-Bundesamt, eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das KBA hat seinen Dienstsitz in Flensburg und Dresden und wurde am 4. August 1951 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes gegründet.
In diesem Jahr wird das Kraftfahrt-Bundesamt 60 Jahre alt. Anlässlich seines Jubiläums kommt das KBA den deutschen Kraftfahrern entgegen:
In einer einmaligen Aktion werden 60.000 Erlass-Punkte aus dem Verkehrszentralregister verlost.
Jeder Teilnehmer hat die Chance, einen Erlass-Punkt zu gewinnen.
Weitere Informationen zum Punkte-Erlass erhalten Sie bei allen zuständigen Kfz-Zulassungsstellen.
Quelle:
http://www.punkteerlass.de/