Power für die Zukunft? - UNITED ENERGY GROUP
Seite 25 von 39 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:09 | ||||
Eröffnet am: | 26.06.09 19:21 | von: Winthorpe | Anzahl Beiträge: | 953 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:09 | von: Birgitfrtza | Leser gesamt: | 127.378 |
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Hat sich schon mal jemand gefragt für welche unternehmerischen Entscheidungen eine aHV einberufen werden muss?
Also sicherlich nicht um irgendwelche neuen Projekte zu verkünden.
Mir persönlich fällt nur ein Grund ein: Dass die Firma ordentlich aufgelöst werden soll...
Hat RWE denn z.B. eine aHV verantstaltet als dieses Drina Projekt verkündet wurde? NEIN
Hat UEG eine aHV einberufen als das Drina Projekt verkündet wurde? NEIN
Braucht es zur Einreichung irgendwelcher Klage eine aHV? NEIN
Und apropos Insolvenz. Diese Frage ist nicht zu beantworten. Der letzte Jahresbericht der vorliegt spiegelt la lediglich der Stand per 31.6.2012.
In den inzwischen vergangenen 11 Monaten wurde seitens der Geschäftsführung kein einziges Mal etwas zur finanziellen Lage des Unternehmens vermeldet.
Es ist sehr gut möglich, dass die Unternehmung mittlerweile über ein negatives Eigenkapital verfügt.
von RWE verlangen?
In der letzten Meldung - die leider nur auf der Homepage zu lesen ist - heisst es ganz klar und deutlich:
UEG hatte im Rahmen der Hauptversammlung am 18. April 2013 über diesen Sachverhalt informiert, ebenso wie über die durch zwei Rechtsgutachten angesehener Anwaltskanzleien (Becker Büttner Held und Hogan Lovells) gestützte Rechtsauffassung der UEG, dass der Projektentwicklungsvertrag nach ihrer Rechtsauffassung im Hinblick auf die erfolgsabhängigen Gegenleistungen nicht rechtswirksam beendet worden sei.
UEG hat seitdem die weitere Entwicklung der Strategischen Partnerschaft beobachtet, weil der mögliche Wert der erwähnten Rechte von einer erfolgreichen Fortsetzung und Umsetzung der in der Strategischen Partnerschaft vereinbarten Projekte abhing.
Am 3. Mai 2013 hat RWEI auf ihrer Website darüber informiert, dass das SPA „ausgelaufen“ sei. Damit ist der Wert potenzieller, die Kündigung überdauernder Rechte der UEG hinfällig geworden.
Der Projektentwicklungsvertrag ist Makulatur, seit dem Tage an dem RWE aus dem Projekt ausgestiegen ist. Da dürfte eine Schadenersatzklage wohl kaum durchkommen...
UEG hatte im Rahmen der Hauptversammlung am 18. April 2013 über diesen Sachverhalt informiert, ebenso wie über die durch zwei Rechtsgutachten angesehener Anwaltskanzleien (Becker Büttner Held und Hogan Lovells) gestützte Rechtsauffassung der UEG, dass der Projektentwicklungsvertrag nach ihrer Rechtsauffassung im Hinblick auf die erfolgsabhängigen Gegenleistungen nicht rechtswirksam beendet worden sei.
Das ist richtig, aber leider nicht der einzige Grund, weshalb eine aHV einberufen werden kann. Mal §122 AktG lesen und einige Kommentare zum Thema und schon sind wir schlauer. Gell.
UEG ist ja ein GB-Firma und untersteht nicht dem Deutschen Aktienrecht...
denn im gleichen von dir zitierten Bericht steht:
Am 3. Mai 2013 hat RWEI auf ihrer Website darüber informiert, dass das SPA „ausgelaufen“ sei. Damit ist der Wert potenzieller, die Kündigung überdauernder Rechte der UEG hinfällig geworden.
EiWas genau verstehst du jetzt an dieser Aussage nicht?
Eine Schadenersatzklage ist somit meiner Meinung nach eindeutig vom Tisch...
RWE ist aus dem Projekt ausgestiegen, somit wurden die Verträge mit UEG sowieso hinfällig, egal ob gekündigt oder nicht.
Versuche bitte bei den Tatsachen zu bleiben und evtl. Interessenten hier nicht um eine große Chance zu bringen. Danke!
Unser Dr Bergschneider hat die schönsten Kontakte zu den Firmen
Tatsche ist, dass UEG in den letzten Jahren wohl viele "Interessenten" um eine "reelle Chance" gebracht hat.
Tatsache ist, dass man diese Aktie gar nicht schlecht reden muss, denn der Chart spricht für die Qualität der Aktie eine eigene, deutliche Sprache.
Tatsache ist, dass UEG kein Projekt mehr an der Angel hatte.
Tatsache ist, dass man sozusagen immer nur dieses eine Projekt an der Angel hatte.
Tatsache ist, dass RWEI aus dem Projekt ausgestiegen ist und somit die Grundlage für eine Klage entfällt. Denn UEG war ja lediglich im Rahmen dieses Projektes mit RWEI verbunden.
Tatsache ist, dass sich UEG vornehmlich über die Ausgabe von Aktien in Verrechnung für Dienstleistungen über Wasser gehalten hat. Hierzu kann man sich im englischen Register www.companieshouse.gov.uk gerne selber informieren.
Tatsache ist, dass man durchaus bei einem Kurs von 0.001 bei einem Hypchen ein paar Euronen abgreifen kann. Doch dazu müsste man die Zocker erst mal in den Wert locken. Das scheint momentan jedoch noch nicht der Fall zu sein.
Ich verfolge diesen Wert seit 2008 und besitze durchaus genügend Erfahrung im Umgang mit Freiverkehrsklitschen. Und aus diesem Grunde ist meine Meinung - die ich durchaus hier kund tun darf - dass UEG "fertig hat". Da schwingt absolut keinen "Frust" mit. Diejenigen die hier richtig viel Geld verloren haben dürften da wohl eher ziemlich frustiert sein.
Dann steig doch einfach hier aus
und du hast mit dem laden nichts mehr zu tun
Auf Wiedersehen.....
Wir treffen uns bei irgendeiner anderen Klitsche bestimmt mal wieder
Da muss echt ne Meldung mit "AS im Ärmel" kommen