Open Market (Freiverkehr) - Neue Regeln
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 21.02.11 19:19 | ||||
Eröffnet am: | 20.02.11 10:47 | von: Börsentrader. | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 21.02.11 19:19 | von: Nadine 1000 | Leser gesamt: | 3.044 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 0 | |
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Bisher kaum diskutiert, wobei es doch für einige Pennystocks wohl ums Überleben geht...
Soll nur für Frankfurt gelten. Somit kann ganz normal an den anderen
Handelsplätzen gehandelt werden.
Das hat was mit der USA-Fusion zu tuen. Da fliegen die unter 0,10 Euro Titel aus dem Haupthandelsplatz raus. Können allerdings ganz normal an den anderen Plätzen gehandelt werden.
Also alles beim alten!
1. "Mindest-Nennwert" = Grundkapital/Aktienanzahl
2. "Eigenkapital von mindestens 0,5 Millionen Euro bzw. den entsprechenden Gegenwert"
Punkt (2) wird speziell bei insolventen Werten interessant...
Deshalb habe ich bei der Deutschen Börse angerufen!
Es geht nur um Exoten.
Also Open Market ist kein Problem nur die Titel die
im Transparenzlevel "First Quotation Board" gelistet sind.
Z.B. Done Projekt betrifft das nicht weil es im "Second Quotation Board" gelistet ist.
Und die Titel die im First Quotation Board gelistet sind können durch ein Wertpapierprospekt einer Delisting gegensteuern und außerdem wäre es nur für den Handelsplatz Frankfurt.
Also alles in allem bleibt alles beim alten ;)