Online TV-Recorder !
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 23.12.06 02:23 | ||||
Eröffnet am: | 14.06.06 10:34 | von: Don Rumata | Anzahl Beiträge: | 38 |
Neuester Beitrag: | 23.12.06 02:23 | von: fritz01 | Leser gesamt: | 10.190 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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(Hoffe kein JIMPS)
http://www.onlinetvrecorder.com
Man kann Sendungen kostenlos aufzeichnen lassen und dann runterladen!
Hat das schon jemand getestet? Erfahrungen?
Hab mich mal angemeldet und werde heute abend mal 'ne Probe machen!
Kurze Beschreibung:
Was ist ein "online TV-Recorder?"
Ihr persönlicher „virtueller“ Videorecorder im Internet.
Sie lassen TV Sendungen im Internet aufzeichnen, Tag und Nacht und haben jederzeitigen weltweiten Zugriff auf eigene Aufzeichnungen.
Sie können bis zu 11 parallele Aufnahmen machen.
Wie funktioniert das?
1. Geben Sie Sender, Startzeitpunkt und Dauer per Webformular oder sehr bequemer EPG-Auswahl ein.
2. Nach erfolgreicher Aufzeichnung erhalten Sie eine automatische Email-Benachrichtigung und können den Film auf PC, Handy oder ins Büro herunterladen.
Wie Sie ins Internet gehen, ist Ihnen überlassen: per PC, per PDA, per Handy/WAP oder bitten Sie einen Bekannten per Telefon, er möge einen Videoauftrag per Email oder SMS absetzen.
Was brauche ich?
Sie benötigen nur noch einen Internet-Zugang.
Sie benötigen keine TV-Karte, keine TV-Software, keinen Fernseher, keinen Vidoerecorder, keinen Festplattenreceiver, der PC muss nicht an sein...
Dauert das Runterladen lange?
Bei einem 2 Mbit/s DSL Zugang und einem 90 Minuten Film, dauert die Übertragung ca. 25% der Filmdauer, also 22 Minuten. Bei ISDN mit Kanalbündelung (128 kbit/s) dauert es das dreifache der Filmzeit.
Terms of Trade?
Sämtliche Hardware (PC, TV-Karte, Videokompressor) wird vom Service kostenfrei bereitgestellt. Sie erhaltenkostenlos 120 Gigabyte Webspace für private TV-Aufnahmen, was für bis zu 300 Filme ausreichend ist. Dafür wird Bannerwerbung in die Webseite eingeblendet.
Sofern ein Abruf regelmäßig außerhalb des Ortes, für den sich der Kunde bei der GEZ angemeldet hat, erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, eine mögliche Anmeldung zur Nutzung eines Zweitgerätes zu prüfen.
Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihre privaten entschlüsselten TV-Mitschnitte öffentlich zugänglich zu machen oder zu tauschen oder anzubieten.
Gruß,
T.
Mal heut abend ansehen, die Seite... Wenn´s wirklich kostenlos ist, wäre das natürlich interessant !!! :)))
Will man mehr kostet's! Wenn man angemeldet ist kann man das Menü auch in deutsch bekommen.
Wie gesagt ich mach mal einen Test und werde berichten.
Begrenzung der Downloads auf 12GB pro Monat: macht etwa 1-2 Sendungen/Filme pro Woche, aber für den Notfall evtl. nicht schlecht; wenn man etwas dringend sehen will einfach irgenwo aus dem Web starten und dann später runterladen...
aber wie gesagt Test steht noch aus!
Es funktioniert (!!!!!!) und das nicht einmal schlecht!
Du hast wenn Du nichts bezahlen willst für den Download nur eine relativ geringe Bandbreite und auch nur ein geringes Kontingent(s.oben)!
Bei gefragten Sendungen/Filmen werden die Aufnahmen aber relativ schnell gespiegelt und Du kannst die Sachen dann via Mirrorserver besser runterladen und zumindest ohne Volumenbegrenzung!
Online-Video-Rekorder
Gericht verbietet Mitschneiden
Das Mitschneiden von Fernsehsendungen über Internet-Anbieter verstößt nach einer Entscheidung des Braunschweiger Landgerichts gegen das Urheberrecht. Das Gericht erließ am Mittwoch gegen eine Hamburger Firma eine Einstweilige Verfügung. Danach dürfen die Dokumentarfilme einer Berliner Filmproduzentin nicht durch einen "Virtuellen Online Video Recorder" aufgenommen werden.
Das Braunschweiger Gericht geht davon aus, das wegen der technischen Möglichkeiten ähnliche Fälle auch künftig die Justiz beschäftigen werden. Online-Aufnahmedienste wie "save.tv", "shift.tv" oder "OnlineTVRecorder.com" bieten alle ähnliche Dienste an und buhlen um dieselbe Zielgruppe.
Da die Filme nur zum jeweiligen TV-Sendezeitpunkt aufgenommen werden können, sieht die nicht genannte Hamburger Firma in ihrem Angebot lediglich eine Art von "Recorder-Verleih". Die Aufnahmen werden dann auf den Servern des Unternehmens bis zum Abruf durch den Kunden gespeichert. Dieser kann sich die Filme auf den eigenen Computer herunterladen.
"Die Rechte liegen grundsätzlich bei den Urhebern", erläuterte der Richter. Ausnahme seien zwar Kopien zu reinen Privatzwecken. Die beklagte Firma ermögliche ihren Kunden jedoch auch Aufnahmen, die vom eigenen Wohnzimmer nicht möglich wären und verstoße somit gegen das Gesetz. So könnten zum Beispiel auch Filme von nicht empfangbaren Sendern aufgenommen werden - nicht jedes Dritte Programm sei beispielsweise überall zu empfangen. Die Filme der Berliner Produzentin sollen im Juni auf Arte ausgestrahlt werden.
n-tv.de
mfg ds
Deutschland wird Weltmeister!
Den Service finde ich aber absolut Klasse!