Flüchtlinge willkommen!
Bei den vorsätzlichen Straftaten, die zur Ausweisung führen sollten, nannte Linnemann Diebstähle, Körperverletzung, Drogendelikte, selbst Schwarzfahren – all das müsse zählen. „Es gibt ein Artikel 45 - Aufenthaltsgesetz. Der muss geändert werden. Da muss stehen: Bei einer Straftat erlischt der Aufenthaltstitel.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/...-der-Aufenthaltstitel.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/...llschaftlich-am-Limit.html
Da ist Herr Spahn meines Wissens noch nicht aktenkundig.
1 Nutzer wurde vom Verfasser von der Diskussion ausgeschlossen: Silberruecken