Nochmal zum Nachdenken...
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 17.10.03 10:58 | ||||
Eröffnet am: | 17.10.03 10:25 | von: mikelandau | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 17.10.03 10:58 | von: Desaster_Ma. | Leser gesamt: | 1.060 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Otto Normalbürger, der sein ganzes Leben als Malocher verbracht hat, ist in der Regel selten von der Erbschaftssteuer betroffen...seine Nachkommen behalten das Häuschen und sein kleines Sparguthaben, also alles, was er in seinem Leben erarbeitet hat...
Wenn ich mich aber engagiert habe, fleißiger war als andere und ein Unternehmen aufgebaut habe, tausende Arbeitsplätze geschaffen habe und mein ganzes Leben schon den Höchstsatz an Einkommens- und Gewerbesteuer gezahlt habe...dann wird meinen Nachkommen der größte Teil der von mir erarbeiteten Werte in Form von Erbschaftssteuer wieder weggenommen...
ist das gerecht??
ohne dafür nur einen Finger krumm zu machen, gerecht???
der größte Teil
der von mir erarbeiteten Werte
in Form von Erbschaftssteuer wieder weggenommen..."
Es sind maximal unter 30 %.
mike, nicht lernfähig?
http://home.t-online.de/home/rose.rechtsanwalt/erb.htm
(1) Durch die Umstellung vom Einheitswert zum Ertragswert bei der steuerlichen Behandlung von vererbten Immobilien hat es in den letzten Jahren bereits eine massive Erhöhung der Erbschaftssteuer gegeben.
(2) Der Anteil der Erbschaftssteuer, insbesondere nach Abzug der Erhebungs- und Verwaltungskosten am Gesamtsteueraufkommen ist gering. Selbst bei einer Verdopplung der Steuersätze ist die kein Ersatz zur nachhaltigen Verbesserung der Staatsfinanzen. Wer zu diesem Zweck Erbschaftssteuer erheben will, muss massiv an die grossen Vermögen ran und da wären wir dann beim 3. Punkt:
(3) Die wirklich großen Vermögen können sich finanzielle Konstruktionen und steuerliche Beratung leisten, und sich so(zum Beispiel über Stiftungen) der deutschen Erbschaftssteuer zu einem sehr grossen Teil entziehen. Es würde also mehr der Mittelstand leiden, der zwar wohlhabend ist (und damit über die Freibeträge springen würde) aber nicht reich, um sich entsprechende Lösungen zu bauen.
(4) Die Erbschaftssteuer ist historisch zu interpretieren: Vermögen, welches ererbt und nicht erarbeitet wurde, wurde interpretiert als nicht gerechtfertigte Bereicherung von Privatpersonen. Der Feudalstaat wollte somit verhindern, dass das Bügertum zumindest was sein Vermögen anging am Adel vorbeizog.
Also: gibt es für Herrn Müller wirklich keine Lösung. Ich glaube, sein geplanter Umzug in die Schweiz ist eher gut für sein Selbstmarketing. Im übrigen: es gibt auch in der Schweiz Kantone, die noch Erbschaftssteuer erheben und es gibt viele Kantone, deren Steuer auf Schenkungen sehr hoch sind.