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Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 19.07.08 08:22 | ||||
Eröffnet am: | 19.07.08 08:11 | von: Sitting Bull | Anzahl Beiträge: | 2 |
Neuester Beitrag: | 19.07.08 08:22 | von: Pantani | Leser gesamt: | 4.541 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Der Wahltermin für die Bundestagswahl 2009
Eine Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig und spätestens achtundvierzig Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden (Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz). Bisher kam es dreimal zu vorgezogenen Neuwahlen: 1972, 1983 und 2005.
Die Wahlperiode des 16. Deutschen Bundestages hat am 18. Oktober 2005 begonnen. Demnach muss der Termin für die Bundestagswahl 2009 - sofern es nicht zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages kommt - zwischen dem 19. August und dem 18. Oktober 2009 liegen. Da grundsätzlich die Termine für Bundestagswahlen nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren sollen, dürfte der Wahltag nicht vor Sonntag, dem 20. September 2009 liegen.
Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für die kommende Bundestagswahl also ab dem 19. März 2008. Die Wahlen für die Bewerber selbst können frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, also ab dem 19. Juni 2008 (§ 21 Abs. 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz).