** News zu Roth & Rau ** (SPAM-FREE)
Die MBT Systems GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Meyer Burger Technology AG, Baar, Schweiz.
Hallo
ich bin neu im Aktiengeschäft,komm eigentlich aus der Poker und Sportwetten Ecke, und wollte mein "glück"jetzt mal in den Finazmärkten probieren und hab nach Fukushima etliche Aktien und Knockout Zertifikate von Windmühlen und Solarzellen Unternehmen gekauft.unter anderem auch ein Knockout Zertifikat von Roth und Rau (ISIN: DE000DE5JF34)
http://www.xmarkets.de/DE/...9&inwpnr=26&stinput=DE000DE5JF34
http://knock-outs.finanztreff.de/...sicht,i,2179124,seite,turbos.html
brüchte da jetzt mal eine Expertenmeinung ob ich das besser halten oder schnellstmöglich verkaufen sollte,mich macht halt irgendwie stutzig das von dem Marketmaker nur noch Bid und keine Ask Angebote mehr kommen.
bin für sämtliche Antworten dankbar
greetz
raldinho
Sollten sie das so weiter durch ziehen, dann werden dieses Werte m.Meinung weiter wachsen. Sollten jedoch Unsicherheiten enstehen und keine klare Linie, dann kommen diese Werte, die jetzt nur wegen Japan gestiegen sind wieder runter.
Ich würde nichts darauf setzen
Politische Beine sind kurz.
Das ganze wird so sein, daß die älteren 5oder vielleicht 7 Mailer abgeschaltet werden. Der Rest wird weiter laufen bis ins Jahre 202x
http://www.daf.fm/video/...mal-nachbessern-50143553-DE000A0JCZ51.html
Zitat:
Meyer Burger strebe eine 100%ige Übernahme an. Es sei aber unklar, wann die Bedingungen für einen Squeeze-out letztlich erfüllt seien. Der Aktienkurs werde von reinen Spekulationen um eine höhere Abfindung getrieben. Derzeit belaufe sich der Aufschlag auf das Übernahmeangebot auf 4,5%. Fundamental sei dies nicht gerechtfertigt, dennoch werde das Kursziel von 15,00 auf 22,00 EUR angehoben
Bisher sind noch keine Übernahme-Angebote ins Haus getrudelt und die Frage bleibt, wer von den Aktionären diesen Preis akzeptieren wird.
Bei der Bewertung spielen nämlich auch die Zukunftsaussichten der R&R-Technologie eine Rolle und das ist vielleicht noch nicht im Kurs berücksichtigt!
Ich warte weiter ab...
Es wurde die Gunst der Stunde genutzt und ich könnt wetten, daß bei 11€ die ersten Anteile von Meyer Burger und Gutekunst eingesammelt wurden, da man wohl schon länger (wurde ja auch so veröffentlich) ein Auge auf R&R geworfen hat.
Offensichtlich ist es aber auch so, daß wohl Meyer Burger nur eine Option war!
Und jetzt die Quizfrage:
Wenn ich natürlich zum Preis von 22€ meine Aktien gegen Meyer Burger Aktie tausche und dann im Aufsichtsrat von MB sitze, welchen Rat würde ich meine ehemaligen Aktionären geben?
So hohl kann doch Keiner sein, um dieses Spiel nicht zu durchschauen!
Nicht vergessen, MB war nicht die einzige Option und da stehen noch über 90% Aktien aus, die von MB eingesammelt werden müssen! Perfekte Ausgangslage meiner Meinung nach :)
Zitat Roth:
Ich denke, wir haben immer zum Wohl der Aktionäre gehandelt! Das mag ich bezweifeln, vor allem, als es schon im August 2010 extremst abwärts ging (immerhin war der Kurs bei 34€ Anfang Januar 2010) und seinen Boden bei unter 11€ fand! Im Nachhinein kam dann immer ein Klopper nach dem Anderen und wo bitte sind die Nachkäufe gewesen mit denen sich Roth immer gebrüstet hat, weil R&R ja so dermaßen unterbewertet war!
Der j. Gutekunst(09.03.5,09%) und Stft.Luxembourg auch nochmal(09.03 5,09%),wenn wir die KLK Zypern noch mitrechnen(31.03 4,98%) sind es so ca.25% und damit ist eine Uebernahme,ohne einen ernsthaften groesseren Anteilhaber,so gut wie gelaufen!
Frage bleibt,wie sich die anderen verhalten,Aufstockung?
Wie sind die aktuellen Anteile verteilt,Norge Bank,Blackrock(2,98%?)OTB group.
In Finanzen 100 findet man noch FMR LLC,Swisscanto,CMI Asset management(Luxembourg),ob das noch Aktuell ist??
Auf der R&R Homepage ist die Aktionaersstruktur immer noch von vorgestern!
Die Blackrock hat auf 4,98% dann bis auf 2,98% verringert,allerdings waren die Kurse im Maerz wesentlich niedriger,waer gibt ab,wenn er mehr weiss??
Okay,mal schauen was geht!
Ab wieviel Anteilen ist nochmal ein Squeeze Out möglich?
Abfindung:siehe Wikipedia
Das Gesetz sieht nur die Barabfindung vor. Die Gewährung von Anteilen des Hauptaktionärs kann mithin nicht verlangt werden. Die Höhe der Barabfindung hat sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu orientieren. Aus verfassungsrechtlichen Gründen (Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG) muss der Verlust der Minderheitsaktionäre voll kompensiert werden. Nur dadurch haben die Regelungen der §§ 327a ff. AktG verfassungsrechtlichen Bestand (BGH, Der Konzern 2006, S. 69). Eine gegen die Squeeze-Out-Vorschriften erhobene Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht hatte keinen Erfolg (BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 390/04). Die Abfindung unterliegt vollumfänglich der gerichtlichen Überprüfung nach § 327f AktG in Verbindung mit § 2 SpruchG.
Der bestimmt nicht,dieser Schluchzsack ist ein Prima Ingenieur aber kein Ferdinand Piech...
dazu mangelt es an Groesse und Genie!!
In diesem Sinne 24-26 sind machbar!
Habt ihr gesehen, wie der rumgedruckst hat, als die Frage gestellt wurde, dass Anleger offensichtlich noch auf ein höheres Angebot spekulieren? ;-)
Ähäm ähäm
Ich könnt mich schieflachen!
Was ist eigentlich, wenn die Kleinanleger das Ding bis 26/28 hochzocken? ;-)
Platzt dann die Übernahme? Denke mal nicht da sich MB das nicht entgehen lassen will und sie so viel Cash im Moment haben, dass Sie noch mal nachbessern...
Alles Spekulation, aber so ist Börse nun mal ;-)
1.Die „Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft“ (§ 29 Abs. 2 WpÜG). Die Quote von 30 % wurde gewählt, weil hiermit vielfach bereits die Mehrheit der vertretenen Stimmrechte in einer Hauptversammlung erreicht wird.
Und jetzt wirds interessant!
2.Uebernahmeangebot:
Übernahmeangebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sind (§ 29 Abs. 1 WpÜG). Das Übernahmeangebot muss eine „angemessene Gegenleistung“ (§ 31 WpÜG i.V. mit § 3 WpÜG-Angebotsverordnung) für die Anteile enthalten, wobei ein im WpÜG bestimmter Mindestwert nicht unterschritten werden darf. Der Gegenwert besteht in aller Regel aus einer Geldleistung oder Aktien der eigenen Gesellschaft, also einem Aktientausch. Mit dem Übernahmeangebot ist die Dauer der Annahmefrist zu bestimmen. Diese beträgt mindestens vier, höchstens zehn Wochen.
Endet die Annahmefrist für das Übernahmeangebot und wurde eine eventuell festgelegte Mindestannahmequote erreicht, so haben nach § 16 Abs. 2 WpÜG die verbleibenden Aktionäre, die das Angebot nicht angenommen haben, 2 weitere Wochen Zeit, sich für das Angebot zu entscheiden. Diese Regelung wird auch als Zaunkönig-Regelung bezeichnet[2], was von dem Vogel Zaunkönig abgeleitet ist. Dieser gilt als schlauer und listiger Vogel und symbolisiert quasi einen auf dem Zaun sitzenden Aktionär, der den Überblick und 2 zusätzliche Wochen Zeit hat, sich zu entscheiden, ob er das Angebot doch noch annehmen will oder nicht (während andere Aktionäre ihre Anteile bereits bindend verkauft haben).
Erlangt ein Bieter die Kontrolle über die Gesellschaft (mindestens 30% der Stimmrechte der Zielgesellschaft) aufgrund eines Übernahmeangebotes, treffen ihn nicht die Pflichten gem. § 35 WpÜG (Pflichtangebot). Dieser Fall lag beispielsweise Ende 2010 vor, als der spanische Baukonzern ACS mit einem Übernahmeangebot einen Stimmrechtsanteil von mehr als 30 % an dem deutschen Bauunternehmen Hochtief erlangte.
Erwirbt ein Bieter über 95% der Stimmrechtsanteile des Zielunternehmens und erreicht somit die Squeeze-out-Grenze, so haben die verbleibenden Altaktionäre noch innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Annahmefrist das Recht, das letzte Angebot anzunehmen (sell-out;
Vollstaendigkeitshalber unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbernahmeangebot
.
getaetigt bzw.biete man an.
Haetten die Anbieter,den mindestdurchschnittskurs der letzten drei monate genommen waer man auf einen hoeheren Abschlag gekommen!!
Also ob die ihre 30%(Kontrolle) schon beisammen haben,wer weiss das schon.
Die Gutekunst Holding S.a.r.l., Luxemburg, Luxemburg hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 15.04.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
Roth & Rau AG, Hohenstein-Ernstthal, Deutschland am 13.04.2011 die Schwelle
von 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,49% (das
entspricht 1700000 Stimmrechten) betragen hat.
20.04.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Ueber diese Gutekunst Holding bkommt man fast nichts raus,ausser man zahlt einen Obulus an eine Firmen finder Website.
Eins ist klar,dies ist nur ein Buero in Luxembourg,mit einer einzigen Handelstaetigkeit
,,Unternehmenskauf,, fuer diverse Unternehmen(zB.MB)!
hier ein Link einer PDF vom Kauf RENA Sondermaschinen
http://ma-consultants.de/images/stories/referenzen/gutekunst.pdf
Sind meistens Toechter von AG's oder Hld und aenliches,die ueber andere Rechtsformen zB.Steuern sparen oder im Falle eines Konkurses ueber nicht zu viel Vermoegenswerte zu Haftung zu bringen.
Die Kosten fuer so eine ,,Offshore,, sind als auesserst gering zu sehen(Firmen ab 690 euro,Hld.ca.4900 euro) zB.Singarpore Hld. oder Panama AG sind soche Konstructe
Zielsetzung ist Steuerfreiheit und Anonymitaet!!
Also duerfte wohl mit fast absoluter Sicherheit klar sein,das diese dubiose Hld.(offshore)auch im Sinne fuer MB ueber Gutekunst Hld(mutter) Shares einsammelt,bzw.eingesammelt hat!!
In diesem Sinne
Thoti62