Neues Jahr neues Glück?
des Sydney Morning Herald:
http://www.smh.com.au/nsw/...from-millionaires-row-20100402-rjyg.html
Da scheinen ein paar elementare Dinge " verrutscht" zu sein.
http://www.ariva.de/news/...r-ALF-Group-Singapore-Pte-Ltd-aus-3428107
" .. Aktienzusammenlegung (Reverse Split) - Um vom nicht-regulierten in den regulierten Markt zu wechseln, muss der Nominalwert der ausgegebenen Aktien nicht weniger als 1,00 CHF je Aktie betragen. Um dies zu erreichen, planen die Verwaltungsräte von AG1 beim Aktienkapital der Gesellschaft einen 100 zu 1 Reverse Split. Dies bedeutet, dass das Kapital pro Aktie von 0,01 CHF auf 1,00 CHF steigt. AG1 hat Finanzberater konsultiert, die eine Ausgabe von Bezugsrechten sowie die Ausgabe von Gratis-Aktien an die Aktionäre zeitgleich mit dem Reverse Split empfohlen haben. Damit wird sichergestellt, dass die AG1-Aktien innerhalb einer bevorzugten Spanne gehandelt werden können .. "
Bezugsrechte und Gratis-Aktien hören sich doch auch ganz nett an.
IRW-Press: Alf Group Holdings AG: Alf Group Holdings AG - Zur Übung Option, um alle in Alf Equity Group Singapore Pte Ltd Acquire
Veröffentlicht am 7. Mai 2010
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http://www.officialwire.com/main.php?action=posted_news&rid=140785
ALF Group Holdings AG übt Kaufoption zur vollständigen Akquisition der ALF Group Singapore Pte Ltd aus
ZEITGLEICH sollen GRATISAKTIEN ausgegeben.
Anstatt 112,5 Mio. Aktien wird es nach dem Split NUR 1,125 Mio. Aktien geben, also wo ist DEIN Problem?!?
Weil der weitere Handelsverlauf der Aktie den Kurs des Splits nicht halten konnte.
Naja der Split soll ja nach der GV im Juni kommen. Mal schauen was der Kurs bis dahin macht.
Dann überlege ich auch, ob ich noch drinne bleibe oder rausgehe.
Also kann ich die anderen Aussagen auch nicht für voll nehmen...
Ich freue mich auf die Pro-Forma-Bilanz von ALF :-)
Für einen Wechsel in den General Standart an der Frankfurter Börse, bedarf es jedenfalls keines Re-Splits! Wer behauptet, dass nur Aktien mit einem Kurs von über einen Euro in den General Standart aufgenommen werden, sollte doch mal die Norm zitieren!
wer das Marktsegment nicht mal richtig schreiben kann, sollte nicht den Mund aufreißen
wer den Unterschied zwischen Kurs und Nominalwert einer Aktie nicht kennt, u.s.w...
Dickes LOL
http://de.wikipedia.org/wiki/General_Standard
"Der Reverse Split ist VORAUSSETZUNG für den Wechsel an den regulierten Markt."
#1259 von Bärentöter
Normaler Weise solltest Du für diese Lüge gesperrt werden!
"General Standard
Der General Standard beinhaltet das Segment des regulierten Marktes und ist nach § 2 Abs. 5 des WpHG definiert und wird im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz und in der Börsenordnung geregelt. Die Anforderungen des General Standard entsprechen den Zulassungskriterien des regulierten Marktes. Für eine Erstzulassung von Aktien muss das Unternehmen unter anderem mindestens 3 Jahre bestehen, der voraussichtliche Kurswert der Aktien oder das Eigenkapital müssen mindestens 1,25 Mio € betragen, mindestens 10.000 Aktien müssen im Falle von Stückaktien emittiert werden und mindestens 25 % dieser Aktien müssen sich in Streubesitz befinden. Ist das Unternehmen am regulierten Markt aufgenommen wurden, so hat es auch während der Zugehörigkeit zum regulierten Markt bzw. zum General Standard einigen Verpflichtungen nachzukommen. Darunter zählen die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses, die Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichts für die ersten 6 Monate des Geschäftsjahres, sowie die unverzügliche Bekanntgabe von Ad-hoc-Meldungen. In den General Standard werden überwiegend kleine und mittlere Unternehmen aufgenommen, die sich an der Börse positionieren wollen. Die nächste Stufe nach dem General Standard ist der Prime Standard, der zusätzliche Anforderungen zum General Standard stellt für Unternehmen, die sich auch gegenüber internationalen Investoren positionieren wollen."
Ich verstehe nicht, wo Deine ganzen Aggressionen herkommen. Da will einfach jemand nicht einsehen, dass er falsch liegt. Springt doch einfach mal über Deinen Schatten. Gute Nacht. Träum was Schönes.
Es geht um das Eigenkapitals des Unternehmens (!), welches niemals durch einen Re-Split erhöht werden kann! Selbiges gilt für den Kurswert der zuzulassenden Aktien.
Dir sollte klar sein, dass unter dem Kurswert der zuzulassenden Aktien die Marktkapitalisierung derselben gemeint ist.
Hier mal etwas zum Nachlesen!
Regulierter Markt |
Mit Inkrafttreten des FRUG (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz) ergaben sich Änderungen für das Verfahren zur Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel [.pdf]. Unter anderem wurde die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Märkte in den amtlichen und den geregelten Markt aufgehoben. Seit dem 1. November 2007 kann eine Zulassung nur noch zum so genannten regulierten Markt (General Standard) bzw. zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Der Regulierte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne von § 2 Abs. 5 des WpHG (Wertpapierhandelsgesetzes). Vor der Aufnahme des Handels ist vom Emittenten der Wertpapiere die Zulassung zum Regulierten Markt zusammen mit einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs.1, Satz 1 oder § 53b Abs.1, Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätig ist, bei der Geschäftsführung der FWB® zu beantragen. Das Institut oder Unternehmen muss an einer inländischen Wertpapierbörse mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen sein und ein haftendes Eigenkapital in Höhe von € 730.000 nachweisen. Erfüllt der Emittent selbst diese Voraussetzungen, kann er den Zulassungantrag alleine stellen. Die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung sind im Einzelnen im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz sowie in der Börsenordnung geregelt. Wesentliche Kriterien bei der Erstzulassung von Aktien:
Wesentliche Folgepflichten für die Emittenten von Aktien:
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