Neschen AG schreibt wieder "schwarze Zahlen"!
Seite 28 von 44 Neuester Beitrag: 01.02.24 22:02 | ||||
Eröffnet am: | 15.08.14 12:25 | von: 1st.one | Anzahl Beiträge: | 2.08 |
Neuester Beitrag: | 01.02.24 22:02 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 197.145 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 64 | |
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Und nicht eine einzige Stimmrechtsmeldung zu Käufen, obwohl die Verkäufe pflichtgemäß vom Emittenten veröffentlicht wurden ? Oh je...
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
Veröffentlichen 3 Handelstage:
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__40.htm
Wer also z.B. vor Mitte Januar seine Stimmrechte nicht gemeldet hat, hat diese Woche ggfls. bereits gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen.
Meine Meinung.
http://www.ariva.de/neschen-aktie/historische_kurse
Moderation
Zeitpunkt: 30.01.18 10:34
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 30.01.18 10:34
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Und falls es - wie so oft seit Mitte 2017 - schon wieder nur ein Zock ist, dann bleiben wieder einige auf ihren Aktien sitzen, befürchte ich.
Meine Meinung.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. ..
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
Muss gemeldet und auch veröffentlicht werden ?
Gar nicht jetzt so wegen dieser Aktie hier, ganz allgemein würde mich das dann schon mal für die Zukunft interessieren und ich frage es hier, weil es in den vergangen Wochen hier auch öfters ein wichtiges Thema war.
Wie ist das zu verstehen, eurer Meinung nach ?
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
"Auf der Basis der veröffentlichten Stimmrechtsanteile erstellt die BaFin eine konsolidierte Übersicht über die Stimmrechtsanteile...Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht."
"Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen."
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
A.A.o.G.
Ich dachte man kann diese Meldungen zu den Stimmrechten dann immer irgendwo lesen ?
https://www.bverwg.de/130405U6C4.04.0
Leitsatz:
Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen; diese wertpapierhandelsrechtliche Pflicht, die im Interesse der Transparenz des Kapitalmarkts besteht, obliegt dem trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Amt bleibenden Vorstand der börsennotierten Gesellschaft.
Habe ich dich nicht sdchon mehrmals gebeten, bei der Bafin anzurufen und dich KORREKT zu informieren ? Müsste die Passagen hier auf Ariva mal eben alle raussuchen.
Einige Postings sollte man hier auf Ariva vermutlich besser mit Vorsicht geniessen...nur meine sehr kritische Meinung als Marktbeobachter.