Aston Martin. Very british. Invest in eine Legende
Seite 263 von 380 Neuester Beitrag: 01.07.22 17:11 | ||||
Eröffnet am: | 04.10.18 20:40 | von: DigitalOne | Anzahl Beiträge: | 10.484 |
Neuester Beitrag: | 01.07.22 17:11 | von: Highländer49 | Leser gesamt: | 2.542.391 |
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Moderation
Zeitpunkt: 07.11.20 11:15
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 07.11.20 11:15
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
KE 27.10.2020 mit 250.000.000 shares für 125 Mil. GBP bedeutete eine Erhöhung der Anzahl der shares um 13,7%
KE Kurs ,50 GBP
shares nach KE 2.074.014.450
Kurs am 27.10.2020 51,91 pence - 54,55 pence
shares Daimler 1. Tranche 224,657,287 bedeutet eine Erhöhung der Anzahl der shares um 12,31%
KE Kurs ,62317 GBP
shares nach 1. Daimler KE 2,298,671,737
Kurs aktuell 52,80 pence
das heißt für mich:
Bezugsrechte für share holder bei der 1. KE hätten bei 50 pence - 13,7% liegen müssen = 43,15 pence
Bezugsrechte für share holder für die 1. Daimler KE müßten bei 62,317 pence - 12,31% liegen = 54,64 pence liegen
Die KE vom 27.10.2020 ohne Bezugsrechte war für die share holder kapitalschädigend.
Die angekündigte KE könnte durch den Kauf zum aktuellen Kurs besser gestalten werden, als wenn zu dem, von mir errechneten Kurs, Bezugsrechte angeboten und gekauft werden.
Meine nächsten Fragen an IR von AML.
§ 186 Bezugsrecht
(1) Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden. Für die Ausübung des Bezugsrechts ist eine Frist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen.
(2) Der Vorstand hat den Ausgabebetrag oder die Grundlagen für seine Festlegung und zugleich eine Bezugsfrist gemäß Absatz 1 in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen und gemäß § 67a zu übermitteln. Sind nur die Grundlagen der Festlegung angegeben, so hat er spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist den Ausgabebetrag in den Gesellschaftsblättern und über ein elektronisches Informationsmedium bekannt zu machen.
(3) Das Bezugsrecht kann ganz oder zum Teil nur im Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals ausgeschlossen werden. In diesem Fall bedarf der Beschluß neben den in Gesetz oder Satzung für die Kapitalerhöhung aufgestellten Erfordernissen einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
(4) Ein Beschluß, durch den das Bezugsrecht ganz oder zum Teil ausgeschlossen wird, darf nur gefaßt werden, wenn die Ausschließung ausdrücklich und ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist. Der Vorstand hat der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht über den Grund für den teilweisen oder vollständigen Ausschluß des Bezugsrechts zugänglich zu machen; in dem Bericht ist der vorgeschlagene Ausgabebetrag zu begründen.
(5) Als Ausschluß des Bezugsrechts ist es nicht anzusehen, wenn nach dem Beschluß die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand hat dieses Bezugsangebot mit den Angaben gemäß Absatz 2 Satz 1 und einen endgültigen Ausgabebetrag gemäß Absatz 2 Satz 2 bekannt zu machen; gleiches gilt, wenn die neuen Aktien von einem anderen als einem Kreditinstitut oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Du wirst dir wieder mal die Finger verbrennen, und dann das Forum mit deinen Frustnachrichten zuspamen;
Kaufe dir besser ein paar Disney Aktien. Da bist du besser aufgehoben
Gruss,
https://av.sc.com/corp-en/content/docs/...K-Ordinary-shareholders.pdf
und das mit den gefundenen Schreibfehlern ist doch hinlänglich bekannt.