Mit 27 in Frühpension. Eine feine Sache...
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 02.02.06 21:17 | ||||
Eröffnet am: | 02.02.06 14:43 | von: lassmichrein | Anzahl Beiträge: | 55 |
Neuester Beitrag: | 02.02.06 21:17 | von: Calibra21 | Leser gesamt: | 5.286 |
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Nur nicht für den Steuerzahler !!!
(Oder war das schon da ??? Hab´ mal nix gefunden... )
Berlin - Sich zur Ruhe setzen schon mit 30 oder 40 und lebenslang mindestens 1226 Euro monatlich kassieren? Das geht! Wenn man nur fünf Jahre " Beamter auf Probe" war ...
Das Zauberwort heißt " Frühestpensionierung" vor dem 40. Geburtstag.[...]
Die krassesten Fälle vom süßen Leben auf Steuerzahlerkosten, fast immer ermöglicht durch das Gutachten eines gefälligen Psychiaters :
Eine 27-Jährige , die vorher nie krank war, ist zehn Tage nach " Verbeamtung auf Lebenszeit" raus aus dem Dienst.
Ein 31-Jähriger kommt nach drei Jahren Krankheit in den Ruhestand, absolviert während der Krankschreibung erfolgreich ein Studium.
Eine andere 28-Jährige betätigt sich nun voll und ganz als " freischaffende Künstlerin" , hatte dafür aber schon vor der Pensionierung eine Nebentätigkeitserlaubnis.
Diese Fälle nannte der Rechnungshof. [...]
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/109435.htm...
Erneuter Vertrauensbruch!
· Beamte sollen Haushalt sanieren
· Land demotiviert Lehrer und Wissenschaftler
Das Land Sachsen-Anhalt will erneut den Beamtinnen und Beamten tief in die Taschen greifen. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz für den Doppelhaushalt 005/2006 sollen nun die rudimentären Reste des Weihnachts- und Urlaubsgeldes ganz verschwinden. Beamtinnen und Beamte er-halten heute je nach Gehaltsgruppe zwischen 950 und 2100 Weihnachtsgeld. Künftig sollen Beamte der unteren Gehaltsgruppen 120 Euro bekommen.
Alle verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer, Referendarinnen und Referendare, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen bis auf einen kleinen Kinderzuschlag leer aus.
An den Schulen werden die 4000 Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehramtsanwärter und Referendare betroffen sein, die – häufig erst in den letzten zwei Jahren – verbeamtet worden sind. Nicht die Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und die Verhinderung der Abwerbung nach dem Westen ist das Ziel der Verbeamtung, sondern Kürzungen durchzusetzen, die bei Angestellten nicht möglich gewesen wären.
Gleiches gilt für die jetzt bereits im Beamtenverhältnis an den Hochschulen Beschäftigten. Auch die Kolleginnen und Kollegen, die zur Absicherung der durch Personalkürzungen gestiegenen Lehraufgaben als Wissenschaftliche Räte und Oberräte in Beamtenverhältnisse berufen werden sollen mit bezahlen. Das kann nur zu Demotivation in der verantwortungsvollen Arbeit in Bildung und Wissenschaft führen.
Mit der Föderalismusreform soll das öffentliche Dienstrecht für Landesbeamte an die Länder übergeben werden. Zu-künftig wird über Besoldungsbestandteile, Besoldungshöhe und entsprechende Tabellen einschließlich der Beamtenversorgung in den Ländern entschieden werden.
Wir müssen damit rechnen, dass die Landesregierung ihre neue „Freiheit“ nutzen wird, den eingeschlagenen Kurs fortzusetzen. Schon jetzt offen geäußerte Absichten, die gegenüber den Beamten gezeigte Gutsherrenart auch auf den Angestelltenbereich zu übertragen, weisen wir als Tarifpartei zurück.
Wir werden unsere Verantwortung für Angestellte und Beamte wahrnehmen.
Es ist nicht die Aufgabe der Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Haushaltskonsolidierung zu bezahlen.
Die GEW hat den Landtag aufgefordert, dem Gesetzesvorhaben nicht zuzustimmen.
Ich weiss aber nicht, was daraus geworden ist.