Mir doch egal


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Neuester Beitrag: 25.08.15 16:49
Eröffnet am:25.08.15 14:21von: obgicouAnzahl Beiträge:21
Neuester Beitrag:25.08.15 16:49von: obgicouLeser gesamt:1.048
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234246 Postings, 7452 Tage obgicouMir doch egal

 
  
    #1
5
25.08.15 14:21
ich werde mir heute abend ein bekömmliches Bier gönnen
Bier darf nicht „bekömmlich“ genannt werden
Darf ein Bier als „bekömmlich“ beworben werden? Nein, hat das Landgericht Ravensburg nun entschieden. Aus einem einfachen Grund.
 

179550 Postings, 8412 Tage GrinchIch bin bei dir!

 
  
    #2
2
25.08.15 14:22

50950 Postings, 7629 Tage SAKUDarauf ein bekömmliches Bierchen!

 
  
    #3
3
25.08.15 14:24
Büdchenpower!!!

21410 Postings, 4085 Tage potzzzblitzWenn ich es bekomme, ist es dann bekömmlich?

 
  
    #4
3
25.08.15 14:24

50950 Postings, 7629 Tage SAKU@mad:

 
  
    #5
1
25.08.15 14:25
Hol das Büdchenmobil!

179550 Postings, 8412 Tage GrinchManchmal muss man am Rechtsstaat zweifeln!

 
  
    #6
25.08.15 14:25

179550 Postings, 8412 Tage GrinchWar der Richter vielleicht ein Islamist?

 
  
    #7
1
25.08.15 14:26
Ist das geklärt???  

21410 Postings, 4085 Tage potzzzblitzWahrscheinlich ein Teeist!

 
  
    #8
2
25.08.15 14:27

421 Postings, 7753 Tage SkaexxKann ja verstehen, dass das letzte Bier

 
  
    #9
25.08.15 14:39
als nichtbekömmlich ausgewiesen wird;).

Aber sonst Bullshit, Oi oi oi.  

16600 Postings, 8127 Tage MadChart#1: Ach so...bloß wegen Gefahren des Alkohols

 
  
    #10
3
25.08.15 14:51
Und ich dachte erst schon, ein amerikanischer Investor hat sich alle Rechte am Adjektiv "bekömmlich" gesichert  

4243 Postings, 6691 Tage ablasshndlerna vllt. so als verbraucherhinweis:

 
  
    #11
25.08.15 15:07
könnte spuren von bekömmlichkeit enthalten  

179550 Postings, 8412 Tage GrinchDu musst draufschreiben:

 
  
    #12
25.08.15 15:07
Brutalst reissender Bierschiss ist zu erwarten!  

35553 Postings, 5983 Tage DacapoDas beste Bier

 
  
    #13
2
25.08.15 15:09
ist immer noch das Freibier  

1597 Postings, 3536 Tage Pluton#1 soso

 
  
    #14
1
25.08.15 15:41
"Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt,[..]"

...
http://www.vsw.info/00000098fd0d9970d/index.html


"Sie ärgern sich über Abmahnungen?
Sie ärgern sich über ungehörige Werbung Ihrer Mitbewerber?
Sie ärgern sich über die schleppende Bearbeitung Ihrer Beschwerden durch überlastete Behörden?
Sie ärgern sich über das Wirrwarr gesetzlicher Regelungen, das Sie bei Ihrer Werbung zu beachten haben?
Sie ärgern sich darüber, dass die Konkurrenz besser informiert ist als Sie?

Gute Gründe über eine Mitgliedschaft im VSW nachzudenken."


....
ins wessen auftrag die wohl gearbeitet haben ??  

69033 Postings, 7648 Tage BarCodeWenn es sich

 
  
    #15
25.08.15 15:45
um Kölsch gehandelt hätte, hätte ich das Urteil begrüßt und verstanden. Mit dem Zusatz, dass es auch nicht Bier genannt wierden darf. Aber so: ein klarer Justizirrtum!

179550 Postings, 8412 Tage GrinchRechtsbeugung?

 
  
    #16
25.08.15 15:45

7 Postings, 3337 Tage SilbersdownerMüssteriös

 
  
    #17
25.08.15 15:46
das Tanze ;-'  

69033 Postings, 7648 Tage BarCodeEin bedauerlicher Irrtum!

 
  
    #18
1
25.08.15 15:46

37138 Postings, 5100 Tage NokturnalSchweinejustitz.....!

 
  
    #19
25.08.15 15:47

7 Postings, 3337 Tage Silbersdownerbitte, regt Euch nicht auf;

 
  
    #20
25.08.15 16:00

es gibt Schlimmeres in den Threads nebenan :-/  

234246 Postings, 7452 Tage obgicouder Kläger Verband sozialer Wettbewerb

 
  
    #21
1
25.08.15 16:49
definiert seinen Verbandszweck u.a. wie folgt:

Gerade in jüngster Zeit ist zu beobachten, wie sich eine Reihe von Unternehmen unterschiedlichster Branchen mit spektakulären Werbekampagnen skrupellos über geltendes Recht hinwegsetzt und zunehmend rechtstreue kleine und mittelständische Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis bringt.

Wie man mit der Klage gegen einen kleinen Familienbetrieb, der das Wort bekömmlich seit über 80 Jahren verwendet, diesem Verbandszweck nachkommt, ist mir rätselhaft. Im Gegenteil wird hier ein kleiner Betrieb in wirtschaftliche Bedrängnis gebracht, weil er keine spektakuläre Werbekampagne schalten, sondern auf dem Beibehalten eines traditionellen Attributs beharrt.

Unter Berücksichtigung des so definierten Verbandszwecks sollte der für die Klage zuständige Mitarbeiter wegen verbands-schädlichem Handeln abgemahnt werden.
 

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