Miet -SCHULDEN 81-Jähriger erschießt
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 13.06.12 10:58 | ||||
Eröffnet am: | 02.07.11 13:59 | von: cyphyte | Anzahl Beiträge: | 57 |
Neuester Beitrag: | 13.06.12 10:58 | von: diegosanchez. | Leser gesamt: | 3.065 |
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Also ich lebe von der Vermietung, der zumeist eigenen Immobilien.
Der Durchschnittsvermieter muss kein Charakterschwein sein. Nur der Einzelvermieter, der im Einfamilienhaus wohnt, irgendwie eine Wohnung oder ein kleines Mehrfamilienhaus selber vermietet hat in den meisten Fällen automatsich falsche Vorstellungen was sein "Direktionsrecht" an dem Haus, inplizit an den Wohnungen und auch an den Mietern betrifft!
Daher rüht ja auch in den meisten Fällen sein eigenes Ärgernis.
Es ist sein Eigentum und er hat sein leben lang gelernt und immer gemeint, "über Meines bestimmt nur ich".......
Da ist ein Arbeitnehmer, egal ob kleiner Verkäufer oder Geschäftsführer, nicht viel anders als ein Hartz 4 Empfänger oder ein Grossindustrieller.
Die Vermietung ist vom grunde her eine gewerliche Dienstleistung.
Und Einzelvermieter die sich damit befassen, müssen einfach erst mal umlernen......und manche weigern sich so strikt, dass sie sich selber das Leben schwer machen.
Muss das Gericht feststellen. Ob sonst noch mildere Umstände da sind, wissen wir auch nicht.
Aber nach normaler Rechtssprechung und Lebenserwartung wird er nicht mehr frei, ausserhalb des Gefängnisses leben.
Es ist nur so, dass man irgendwie auch ein gewisses Verständnis für den Mann aufbringen kann,wie Kiwii schon sagt, "zur Weissglut" bringen und, dass es andererseits auch relativ einfach von vornherein zu verhindern gewesen wäre.
Vom Täter, wie Opfer von vornherein.
Ich kann das beurteilen, denn ich habe jahrzehnte lang da gelebt unter diesen schrecklichen Menschen. Ich bin froh entkommen zu sein, mich hätten sie sonst auch noch ermordet.
Aber unter Bayern?
Ob man sich da als normaler Mensch, mit liberaler Grundgesinnung wohl fühlen kann?
Also ich wollte da nicht hin. Alein schon , das Verbot , dass es eine Gastwirtschaft geben darf, in der man rauchen darf.
Irgendwann gibt es noch ein Verbot Kölsch zu trinken, weil es unbayerisch wäre, oder wa s weiss ich........
Die Vermieter können danach die Wohnung aufwerten und die doppelte, oder gar dreifache Miete verlangen und dazu noch eine kürzere Mietdauer vereinbaren, die vorher vielleicht aus mietrechtlichen Gründen nicht möglich war.
In der sehr einfachen Wohnung im Dachgeschoss wohnte so ein junger Mann, der damals durch Vermittlung einer sozialen Stelle, mit auch Mietübernahmeerklärung wohl mit gerade 18 oder so einzog.
Der hatte dann wohl nie die Kurve bekommen.. und wurde auch immer dicker und arbeitete nie. Der war auch zunächst sehr unterwürfig.
Dann fing es aber an, erst mal verspätete Mietzahlungen, der Beschwerde die ganze Nacht Lärm, dann Gerüchte er wieder an so eine schwulen Stricher Toilette rumstehen etc.
Da rief ich nochmals bei dieser sozialen Organisation und die sagten klar, dass sie ihn schon seit Jahren nicht mehr betreuen,weil er es auch nicht wollte. Er sei ja auch schon 22 Jahre.
Meine schon, dass so einer irgendwie psychische und allegemeine Unterstützung nötig hätte. Einmal kamen auch an Weihnachten zwei ältere Leute, die ihn besuchen wollten, ihn aber sonst gar nicht kannten , weil er sonst ganz allein sei.....
Tja, als dann gar keine Miete mehr kam, evtl hatte er auch keinen antrag auf Hilfe gestellt, oder verschlampt odoer geld für was anderes ausgegeben oder oder, da war mir klar, das wird hier nichts mehr.
Habe dem trotz der 2,5 rückständigen Mieten gesagt, wenn die nächste Woche raus bist, und die Wohnung geräumt hinterlässt, brauchste weder renovieren und bekommst noch 200 Euro.
Tja und der war dann raus...........
Bin heute noch stolz auf diese Entscheidung und finde die richtig.
Die Alternative wäre gewesen, Kündigung, Mahnung, Mahnbescheid, Räumungsklage.. mind 6 bis 9 Monate weiter ohne Miete, mind 2,000 Euro Anwwalts-/Gerichtskosten etc.
Evtl dann auch noch Räumungskosten etc.
Es ist war doch extrem unwahrscheinlich , dass ich von dem damals, oder auch später Geld erwarten könnte. Auch war eher unwahrscheinlich, selbst wenn er es einsähe, das er eine andere Wohnung gerfunden hätte.
Wahrscheinlich waren ihm die 200 Euro so wichtig, dass er dann weg war.
In der Regel finden sie ja da auch keine günstigere Wohnung.
Es sei dann sie könnten sich damit arangieren in einen anderen Stadteil zu ziehen.
Sowas ist ja auch völlig in Ordnung, wenn man sich einvernehmlich trennt.
Und eben dafür plädiere ich ja, dass die Vermieter eher einsehen, bei meinetwegen auch aller Ungerechtigkeit, eben weil ein Mieter nicht zahlt und boshaft, doch diesem Mieter noch was drauf zahlen, wenn er dann aussieht.
Es ist ungerecht, aber die Alternative ist klar, evtl jahrelangen Ärger und im Zweifelsfall auch ständig weniger Geld, als üblich wäre.
in einem Zweifamilienhaus in dem der Vermieter mit wohnt, ist das kein Problem
hier gilt nicht das ""scharfe Kündigungsrecht""
hier § 573a BGB
Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Ich dachte auch, z. B. bei Hartz-IV-Empfängern braucht man sich keine Sorgen wegen der Mietzahlungen zu machen, das ist aber, seitdem die Bedürftigen ihre Miete direkt erhalten, vorbei. Dazu machen sozial Schwache in der Regel die Wohnung kaputt, sodass die nachträgliche Renovierung die mögliche Mieteinnahme und noch mehr wieder auffrisst.